Fahrradkonflikt in Wien

Fahrrad abstellen verboten!

16. Oktober 2011, 16:53
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    foto: rainer sturm/pixelio.de

    Heißt das, man muss als Mieter und Fahrradfahrer in einem Haus ohne Abstellraum gegebenenfalls sein Fahrrad täglich in seine Wohnung in den dritten Stock und wieder runter schleppen? "Ja", lautet die unmissverständliche Antwort.

Eines Abends findet sich ein Aushang im Haus: "Fahrräder können im eigens dafür geschaffenen Fahrradraum abgestellt werden!" Es folgen Bügelschloss und Besitzstörungsklage

Eines Abends im Mai findet sich folgender Aushang im Haus und im Innenhof: "Liebe Fahrradbesitzer! Fahrräder können in diesem Haus im eigens dafür geschaffenen Fahrradraum abgestellt werden! Dies ist kein Fahrradabstellplatz! Bitte um unverzügliche Entfernung. Danke!" Unterzeichnet ist die Nachricht mit dem Namen eines Wohnungseigentümers und damit Hausmiteigentümers.

Dass es in diesem von Eigentümern und Mietern bewohnten Haus seit Kurzem einen eigenen Fahrradraum gibt, ist eine feine Sache, denn es handelt sich um einen freiwillig von den Wohnungseigentümern zu Verfügung gestellten Raum im Erdgeschoß. Doch um das Fahrrad in diesen hinein zu bugsieren, gilt es, selbiges über eine Schwelle durch eine schmale Tür zu heben, eine klemmende Tür aufzustemmen und im unbeleuchteten Raum einen freien Platz an einer Wand zum Anlehnen zu finden. Deshalb - und weil das Brieflein im Stiegenhaus eher wie eine Bitte als wie eine Aufforderung klingt - entscheiden sich drei Mieter dafür, ihre Räder weiterhin im Hof abzustellen. Hat sich ja auch bis jetzt noch nie jemand darüber beschwert.

Das ist kein Fahrradabstellplatz!

Seit gut zehn Jahren stellen zwei dieser drei Mieter ihre Fahrräder an einer Klopfstange im Hof ab - ausschließlich zwischen 22.00 nachts und 08.30 in der Früh. Das Klopfen von Teppichen sollte da aufgrund der Ruhezeiten nicht unbedingt praktiziert werden. Die Mieter sind der Meinung: Der Hof ist für alle benutzbar, die Räder stören niemanden und außerdem haben die Nachbarn ja auch eine Kinderschaukel an der Klopfstange aufgehängt ohne jemanden zu fragen. Diese Strategie geht zwei Monate lang gut, bis am 4. Juli in der Früh ein Zettel an einem Rad hängt mit bereits bekanntem Text: "Lieber Fahrradbesitzer! Fahrräder können in diesem Haus im eigens dafür geschaffenen Fahrradraum abgestellt werden! Das ist kein Fahrradabstellplatz! Bitte um unverzügliche Entfernung! Danke!" Diesmal fehlt die Unterschrift.

Das Fahrrad wird "sichergestellt"

Auf dem daneben geparkten Fahrrad eines Mieters, der erst seit einem halben Jahr hier wohnt, klebt ein Briefchen mit unangenehmerem Inhalt: "Lieber Fahrradbesitzer! Sie wurden bereits mehrfach dazu aufgefordert, das Abstellen des Fahrrades hier zu unterlassen, leider zeigte die höfliche Bitte keine Wirkung. Das Fahrrad wird zwecks Feststellung Ihrer Identität sichergestellt. Weitere Informationen nebst Besitzstörungsklage bei der Rechtsanwältin... " Das Fahrrad ist tatsächlich "sichergestellt", das heißt, mit einem extra Bügelschloss versperrt. Ein Kurzbesuch beim betroffenen Mieter bringt ans Licht, dass er das vorangegangene Briefchen ignoriert hatte. Nun kann er nicht zur Arbeit radeln und hat eine Besitzstörungsklage am Hals.

Miteinander reden?

Besonders unangenehm stößt die Tatsache auf, dass es sich um ein Haus handelt, in dem man einander kennt und grüßt. Die Frage drängt sich auf: Warum können sich von Fahrrädern belästigte Eigentümer nicht artikulieren, wenn man sich ohnehin alle paar Tage auf dem Gang trifft? Warum nicht das letzte Brieflein mit Namen unterzeichnen? Wir fragen bei der Fahrradlobby ARGUS an. Diese plädiert ebenfalls fürs Miteinanderreden: "Sucht das Gespräch, streitet nicht und versucht rechtzeitig, euch mit der Hausverwaltung zu einigen."

"Eine klare Besitzstörung"

Abgesehen vom Nicht-miteinander-Reden: Ist eine Besitzstörungsklage die korrekte Vorgehensweise, wenn einen Eigentümer drei Fahrräder im Hof stören? Wir rufen Anwalt Alois Eichinger an: "Das Abstellen des Fahrrades im Hof ist in diesem Fall eine klare Besitzstörung. Grundsätzlich braucht man auch nicht einmal vorzuwarnen um eine Klage einzubringen." Anschließend bekommen wir noch ARGUS-Geschäftsführer Hans Doppel an den Apparat: "Laut Mietrechtsgesetz ist diese Vorgehensweise korrekt, weil ein Mieter ausschließlich das Recht auf den Raum ab seiner Wohnungstür hat und nicht auf den Hof oder das Stiegenhaus."

Legaler Radparkplatz in der Wohnung

Doppel weiter: "Es braucht dringend Lösungen für die Abstellproblematik. Es wäre aber eine Quadratur des Kreises, wenn das Mietrechtsgesetz dahingehend geändert wird, dass das Stiegenhaus oder der Hof als Abstellfläche genutzt werden dürfen, weil dann alle ihre Fahrräder, Kinderwägen etc. am Gang abstellen." Heißt das, man muss als Mieter und Fahrradfahrer in einem Haus ohne Abstellraum gegebenenfalls sein Fahrrad täglich in seine Wohnung in den dritten Stock und wieder runter schleppen? "Ja", lautet die unmissverständliche Antwort. Hof und Garten stünden der Nutzung durch die Eigentümer zur Verfügung, nicht aber durch die Mieter. Es sei denn, das ist im Mietvertrag verankert.

Einen Sessel nehmen und in der Sonne sitzen

Wir schauen nach: Die Mitnutzung von Hof und Gemeinschaftsgarten ist im Mietvertrag verankert, weshalb wir den Wohnrechtsexperten der Arbeiterkammer Wien, Walter Rosifka, zu Rate ziehen. Dieser meint: "Dieses Mitbenutzungsrecht im Mietvertrag bedeutet, dass man das tun darf, was in einem Garten üblich ist: einen Sessel nehmen und in der Sonne sitzen. Aber nicht Dinge abstellen. Falls die Nutzung der Klopfstange im Mietvertrag verankert ist, kann ich 30 Tage nach der Anbringung einer Schaukel dran eine Besitzstörungsklage einbringen. Danach wird es schwierig..."

Fremd-Absperren ist "sicher nicht korrekt"

Offen ist nun noch die Frage nach dem fremden Bügelschloss am Fahrrad des Mieters. Rosifka: "Das Absperren des Fahrrades ist sicher nicht korrekt. Ich darf zwar mit einem üblichen Mietvertrag den Gang, Hof oder Garten nur benutzen um zu meiner Wohnung zu gelangen und nicht um Räder dort abzustellen, für das eigenmächtige Absperren oder die Entfernung eines Fahrrades durch den Hausherren von einem Privatgrund - und um diesen handelt es sich in einem Haus oder Garten - muss es allerdings eine Rechtsgrundlage geben. Diese ist hier nicht gegeben." Der Hausbesitzer dürfe zwar eine Klage auf Besitzstörung einbringen und den Besitzer des unerwünschten Gegenstandes dazu bringen, ihn im Namen der Republik selbst zu entfernen. "Er darf aber keinen Gegenstand absperren, entfernen oder entfernen lassen."

Die "konkludierte Vereinbarung"

Dann kommt eine überraschende Information ins Spiel. Rosifka: "Wenn ich, so wie die anderen beiden Mieter, seit zehn Jahren mein Fahrrad im Hof stehen habe und es wurde bislang geduldet, dann kann ich argumentieren, dass mir nach so langer Zeit schlüssig, wenn auch nicht ausdrücklich, das Recht dazu eingeräumt wurde. Auch wenn in der Zwischenzeit der Hausbesitzer ein anderer ist. Hier spricht man juristisch von einer 'konkludenten Vereinbarung‘. Durch langjährige Nutzung bin ich berechtigt, mein Fahrrad weiterhin da abzustellen."

Klage gegen Klage? Zu heiß...

Rosifka dürfte ein Fahrrad-Freund sein, da er mit folgenden Worten schließt: "Wenn mein Fahrrad abgesperrt werden würde, dann würde ich meinerseits eine Besitzstörungsklage gegen die Hausbesitzer einbringen." Das weiß auch der betroffene Mieter, hat sich um des lieben Friedens willen aber nicht darauf eingelassen.

Brav im Abstellraum

Wie die Geschichte ausgegangen ist? Der beklagte Mieter hat den Haus-Miteigentümer gebeten, das Bügelschloss zu entfernen, was dieser getan hat. Dann hat er ihn gebeten, von seiner Klage Abstand zu nehmen, was ebenfalls geschah.

Die beiden Mieter, die sich ihr Recht auf den Abstellplatz im Hof durch langjährige Inanspruchnahme erwirkt haben, stellen nun brav ihre Räder im Radabstellraum ab, da sie keinen Ärger mit ihren Hausherren wollen. Außerdem könne man sich ja eigentlich darüber freuen, in einem Haus mit Fahradabstellraum zu wohnen. (Eva Tinsobin, derStandard.at)

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emga86
00
27.10.2011, 18:49

also wenn ein raum vorhanden ist sollte man ihn benützen, ganz einfach. Ich schmeiße ja auch meinen Müll in die Mülltonne und nicht in den Hof.

Und wenn mir jemand mei radl mit einem Bügelschloss zusperrt und es nicht wieder aufsperrt dann komm ich mit dem wagenheber und mach es selbst auf, das geld für sein neues schloss ist es mir wert

KuKi Basser
01
11.11.2011, 13:53

Der Raum, wie er oben geschildert war, ist als Fahrradraum unzumutbar. In der alten Wohnung meiner Freundin blieb einem gar nur "Wohnung, Keller oder draußen". Nur, dass draußen keine Haushaltsversicherung für einen eventuellen Diebstahl aufkommt.

Wenn anscheinend so viele Menschen Panik vor der Räderflut im Innenhof haben, ist das wirklich besorgniserregend: Man macht sich Sorgen um den Geisteszustand der Nation.

Stef Hoche
00
25.10.2011, 11:33
komisch

"Er darf aber keinen Gegenstand absperren, entfernen oder entfernen lassen." d.h. wenn jemand sein auto in meine garageneinfahrt stellt, habe ich keine handhabe? kommt mir doch sehr unwahrscheinlich vor.

O5
01
23.10.2011, 18:09

Wer zu faul ist sein Fahrrad am dafür vorgesehenen Platz abzustellen kann sich ja (1) einen anderen Vermieter suchen, (2) selbst eine Wohnung oder ein Haus kaufen. Die Regeln des Vermieters einfach so zu ignorieren ist kein schöner Zug.

Frohe Weinnächte
 
21
21.10.2011, 14:21
also bitte, wenns ein radabstellraum gibt, warum ümssen die querschädeln dann im hof parken?

OMFHG
00
18.11.2011, 10:46

weils so viel mehr 'hipster' ist :D

sonja1978
00
31.10.2011, 05:51

"Doch um das Fahrrad in diesen hinein zu bugsieren, gilt es, selbiges über eine Schwelle durch eine schmale Tür zu heben, eine klemmende Tür aufzustemmen und im unbeleuchteten Raum einen freien Platz an einer Wand zum Anlehnen zu finden.*
Wenn die Tür einen Stopper hat um sie zu öffnen, halb so schlimm. Wenn nicht, eine unangenehme und blöde Rackerei.
Es hat nicht jeder ein Carbonfaserrad - manche sind noch der herkömmlichen Machart und sauschwer --> über eine Schwelle schleifen vielleicht ein bissl schei?e.
Unbeleuchteter Raum ist sowieso ein Witz! In Wien! Da versteh ich die Frauen zu 100%, wenn sie es nicht machen.

Wenn es nur eine rhetorische Frage war, und Sie sowieso weiterstänkern, egal was kommt, werde ich nicht mehr antworten.

Frohe Weinnächte
 
10
1.11.2011, 13:24
ja und? ich möchte auch lieber mit einem lift in die wohnung fahren, aber wenns den incht gibt, muss man laufen

wenns umgekehrt einen fahrradabstellraum gibt, muss man den benützen. und was soll das mit nicht beleuchtet? dann dürfens halt nach 17:00 nicht mehr außer haus gehen (wär eh gscheiter...)

KuKi Basser
00
11.11.2011, 13:54

Und wenn es keinen gibt? So wie ich das verstanden habe, macht das rechtlich überhaupt keinen Unterschied.

ravenna
00
21.10.2011, 09:56

Stelle ich mir lustig vor, den Fahrrad-Absperrer zu verklagen...

Hairy Tongue
10
20.10.2011, 14:27
was legt man vor die tür von kleinkarierten, die bei jedem furz zum richter rennen?

Wolf X
00
20.10.2011, 23:39
Das Fahrrad,

das sie einfach sonstwo im Haus abgestellt haben?

Hairy Tongue
10
21.10.2011, 09:47

falsch.

(kleiner tipp: es ist in zeitungspapier eingewickelt.)

Roland Schweiger1
13
19.10.2011, 15:11
ich würde gerne mal wissen wo hier das Problem ist?

Ist in einer Wohnanlage ein Fahrradraum vorhanden, halte ich es für normal dass die Mieter diesen auch benutzen, immerhin hebt es die Wohnqualität aller Mieter, wenn eben keine Fahrräder in der Gegend rumstehen und man obendrein auch noch die Fahrräder witterrungssicher abstellen kann. Was in aller 3-Teufels-Namen hat dies mit "Fahrradfeindlichkeit" zu tun? Es ist eher so dass in vielen Wohnanlagen viele Mieter ziemlich rücksichtslos und egoistisch sind und man sogar den Eindruck gewinnt, vielen ist es völlig egal wie sie "hausen". Randbemerkung: ich bin kein Hauseigentümer und auch kein Vermieter! Aber warum man die Rechtslage zugunsten der Liderlichen verändern sollte, ist mir schon reichlich unklar!

trollvottel
64
20.10.2011, 12:17

Und: Es ist lächerlich, von Mietern zu verlangen, dass die das Radl jeden Tag am Abend die Kellerstiege runter in den meist mit Fahrradleichen und illegal abgestellten Autoreifenstapeln völlig überfüllten Keller tragen sollen, nur um am nächsten Tag in der Früh das Radl wieder mühsam dort heraus schaufeln zu müssen -- das ist pure Schikane von krankhaften Rechthabern und gelangweilten Hausfrauen in der Menopause.

Martin Hiltmann
13
21.10.2011, 01:18
muß im Zweifelsfall ein super Gefühl sein

wenn z.B. der Nachbar verstirbt, weil die Rettung über ein paar Fahrräder am Gang stolpert und die entscheidende Minute verliert, und ähnliche "vernachlässigbare Kollateralschäden", oder viell. auch die Feuerwehr nicht in die Wohnung durchkommt - bei einem Brand gibts oft keine Sicht mehr, da isses sicher lustig, sich den Weg durch die Drahtesel zu bahnen.

Roland Schweiger1
12
20.10.2011, 18:22
hier ist sie wieder - die Wiener Ignoranz!!

Selbstverständlich ist es in vielen Wohnanlagen so dass man jeden Abend sein Radl in den Keller tragen muss, ich mache das teils. selbst auch. Das ist das normalste auf der ganzen Welt, lächerlich ist hingegen es normal zu finden, mit Fahrrädern Wege oft so zu versperren dass es einem Hindernislauf gleicht - schon mal an den Brandfall gedacht? Wir dürfen uns nicht wundern wenn wir Wiener in der Welt als OBERSCHLAMPEN verrufen sind, schlampig, dreckig, schnoddelig - a bissl geht's noch ...

Laiseka
01
20.10.2011, 20:00
Naja,

aber den Radverkehr fördernd ist es nicht, wenn einerseits ein super-easy zugänglicher Autoparkplatz vor der Tür ist und das Radl dann über Stiegen in dunkle Kellerabteile getragen werden muss. Das ist zwar jemanden sportlichen zuzutrauen - aber sonst niemanden.

Da bedarf es einer Nachbesserung bei der Bauordnung, z.B. dass Radabstellanlagen im Haus stufenfrei erreichbar sein müssen.

Wolf X
00
20.10.2011, 23:42
Naja,

für den Auto-Parkplatz muss man - innerstädtisch sogar extra - zahlen. Warum sollte der überdachte Fahrradabstellplatz gratis sein?

rorschach
01
21.10.2011, 14:16
und warum nicht?

das Fahrad ist nicht dafür verantwortlich das die stadt zubetoniert ist noch nimmt das rad den gleichen platz ein wie ein Auto wenn es abgestellt ist - weiterhin läßt sich wohl recht unaufgeregt feststellen das das rad im gegensatz zum auto keine schadstoffe produziert uns und andere also nicht mit zB feinstaub belastet Zudem sorgt es, wenn regelmäßig damit gefahren wird dafür das der oder die radfahrer/in köperlich und gesundheitlich fit bleibt.

Wieso also sollte der abstellplatz nicht "gratis" sein?

Wolf X
00
22.10.2011, 08:44
Ganz einfach!

Weil auch das Erbauen eines Fahrradabstellplatzes nich gratis ist. Wer sollte denn sonst für die Kosten aufkommen als diejenigen, die den Platz auch nuzen? Im öffentlichen Raum mag durch die von Ihnen genannten Gründen der Steuerzahler einzuspringen bereit sein, aber ein privater Investor/Vermieter wird sich kaum zur Übernahme verkehrspolitischer Aufgaben verpflichtet fühlen.

KuKi Basser
00
11.11.2011, 13:58

Aber in der Errichtung ist ein Radabstellplatz sehr billig. Ich wäre durchaus bereit, für einen gescheiten Stellplatz (mit Versicherungsschutz) Geld zu bezahlen. Diese Möglichkeit besteht aber oftmals nicht.

Laiseka
00
20.10.2011, 23:44
Äh?

Wo hab ich von gratis und überdachten Radabstellplätzen geschrieben...?

trollvottel
00
19.10.2011, 16:04

Inwiefern wirkt es sich auf deine "Wohnqualität" aus, ob auf der Straße ein Radl an einem Verkehrszeichen festgebunden ist oder nicht?

Roland Schweiger1
20
19.10.2011, 16:17
AFAIK ging es um Fahrräder im Hof ...

... und es beeinträchtigt sehr wohl die Wohnqualität wenn man Slalon laufen muss um zu seiner Wohnung zu gelangen.

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