Causa Scheuch

Schriftliche Urteilsbegründung liegt vor

6. Oktober 2011, 12:51

Forderung nach einer Parteispende erfülle den Tatbestand des Amtsmissbrauchs

Nachdem FPK-Chef Uwe Scheuch Anfang August am Landesgericht Klagenfurt in der "Part of the game"-Affäre zu 18 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt, in erster Instanz verurteilt wurde, liegt laut ORF.at nun die schriftliche Urteilsbegründung vor.

Das 20-seitige Papier darf laut Auskunft des Landesgerichts nicht veröffentlicht werden. Sprecher Martin Reiter gibt jedoch an, dass darin der Amtsmissbrauch vom Richter mehrfach juristisch angenommen worden sei. Scheuch sei als Landeshauptmann-Stellvertreter zu dem Gespräch über dem russischen Investor offiziell beauftragt worden. Scheuch habe als direkter Vertreter des Landeshauptmannes gehandelt, so Reiter. Zudem hätte sich Scheuch sehr wohl für die Verleihung einer Staatsbürgerschaft einsetzen können.

Weiters sei es bei dem Fall auch um Förderungen des Landes Kärnten gegangen, auch dafür könne sich Scheuch in der Landesregierung einsetzen. Reiter gegenüber ORF.at: "Er kann mit jedem Projekt, das ihm wichtig erscheint, in das Kollegium der Landesregierung gehen und es einer Beschlussfassung unterziehen und in seinem Sinne agieren." Die Urteilsbegründung hält fest, dass mit der Forderung nach einer Parteispende der Tatbestand der Geschenkannahme durch Amtsträger erfüllt ist. (red, derStandard.at, 6.10.2011)

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10 Postings
annea
01
7.10.2011, 18:44

Der hat oder wird doch Einspruch erheben, oder? Wie lange kann sich denn das Theater noch ziehen? Kann mir das jemand erklären?

Zivilgeselle
03
7.10.2011, 16:45
Urteilsveröffentlichung !!!!!!!!!

Ein Strafprozess ist öffentlich zugänglich und vor allem bei der Urteilsbegründung darf die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden.

Wo steht, dass ein bekämpftes Strafurteil nicht veröffentlicht werden dürfe.

Auch das Oberurteil des OLG Graz darf nicht versteckt werden, weil sonst könnte sich die Meinung verbreiten, die intervenierende Landespolitik hat Korruptionswirkung erzeugt.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind Todfeinde der Korruption.

mattk
01
7.10.2011, 12:15
§ 304 StGB Bestechlichkeit

(1) Ein Amtsträger oder Schiedsrichter, der für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer als von einem Gericht oder einer anderen Behörde für ein bestimmtes Verfahren bestellter Sachverständiger für die Erstattung eines unrichtigen Befundes oder Gutachtens einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, annimmt oder sich versprechen lässt.

*Fordern* genügt, es muss weder Geld geflossen sein, noch ein Amtsgeschäft tatsächlich verrichtet worden sein.

speck -ulatio+ n-c
01
6.10.2011, 21:20

kärnten ist ein bundesland von Ö
deswegen gelten bundesgesetze auch dort

aiuto
01
6.10.2011, 17:53
Urteil bestaetigen....

und dnn aber schnell sitzen gehen (ob in Lederhose oder Trachtengwandl ist dann wurscht.)

Irina Degenhaupt
01
6.10.2011, 13:49
Zeit verScheucht zu werden

.. aber sehen Sie in Akt II des Dramas Herrn Scheuch in einer seiner besten Opferrollen!

Passt bloss gut auf Kärnten auf ..

Irrer Wahnsinn
90
6.10.2011, 13:48
Meine Güter,

was für ein Theater da reiht sich einer in die Liste - von A wie Androsch bis S zu Scheuch - dummes Affentheater!

bratak
01
6.10.2011, 15:49
immer die gleiche "legitimation"

"aber, aber, frau lehrerin, der xy hats genauso gemacht ..."
und wenn die spö zehn wurstsemmeln stiehlt, und die fpö zehn wurstsemmeln stiehlt, is das genauso diebstahl und genauso zu ahnden!!!

Irrer Wahnsinn
00
6.10.2011, 19:56
Ja eh,

deshalb ist der Androsch auch verurteilt worden - Scheuch auch und das paßt schon - nur leider machen sie die Gesetze welche uns beherrschen!

Wolkenkratzer
06
6.10.2011, 13:43
Klingt logisch, nur – die Kärntner kappieren's trotzdem nicht. Oder gerade deswegen?

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