Menschenrechtsbeirat sieht Mängel wegen Altersfeststellung durch Röntgen und der Schubhaft für 16- bis 18-Jährige
Wien - Die Unterbringung und Betreuung minderjähriger
Asylwerber hat sich in den letzten Jahren zwar verbessert, es gibt
aber noch immer viele Mängel. Das ist das Ergebnis eines Berichts des
Menschenrechtsbeirats zum Thema "Kinder und Jugendliche im
fremdenrechtlichen Verfahren", der am Donnerstag präsentiert wurde.
Umstritten bleiben vor allem die Altersfeststellung mittels Röntgen
und die Schubhaft für 16- bis 18-Jährige.
Fülle medizinischer Feststellungsmethoden
Der letzte Bericht über "Minderjährige in Schubhaft" stammt aus
dem Jahr 2000. Er wurde nun von einer Arbeitsgruppe aktualisiert.
Dabei stellte der Menschenrechtsbeirat zwar Fortschritte, etwa im
Bereich der Schubhaft und bei Familienabschiebungen, fest, letzteres
bedingt durch den Fall der Komani-Zwillinge. Es gebe aber noch immer
Probleme und Handlungsbedarf. Konkret kritisiert wird die
überbordende Anwendung medizinischer Methoden (Zahnpanorama,
Handwurzel- und Schlüsselbeinröntgen) zur Altersfeststellung, die
mangelnde Betreuung durch die Jugendwohlfahrt und die Schubhaft für
16- bis 18-Jährige.
Die medizinischen Diagnosen zur Altersfeststellung dürften nur als
"ultima ratio" angeordnet werden, denn sie
können für Kinder und Jugendliche traumatisierend sein, erklärte der
Beiratsvorsitzende Gerhart Wielinger. Außerdem sei die
Strahlenbelastung beim Schlüsselbeinröntgen um das 6000-fache höher
als Handwurzelröntgen. Durch die Kombination mehrerer Untersuchungen
könne es daher zu einer möglichen Erhöhung des Krebsrisikos kommen,
warnte der Beirat. Die Altersfeststellung wird deshalb angewandt,
weil sich in der Vergangenheit volljährige Asylwerber oft als
Jugendliche ausgegebenen haben. Diese genießen nämlich bestimmte
rechtliche Privilegien. Sie können zum Beispiel, auch wenn sie aus
einem anderen EU-Land kommen (Dublin-Verfahren), im Land bleiben.
Grüne fühlen sich bestätigt
Die Kritiker der Asylpolitik des Innenministeriums sehen sich durch
den Bericht bestätigt: Die Caritas, SOS Mitmensch und die Grünen
schlossen sich der Rüge des Beirates wegen der zu oft angewendeten
Altersfeststellung durch Röntgen und der Schubhaft für 16- bis
18-Jährige an.
"Auch jugendliche Asylwerber haben eine Würde", betonte Caritas-Präsident Franz Küberl gegenüber "Kathpress". Methoden wie die Altersfeststellung durch Handwurzel- oder Schlüsselbeinröntgen dürften laut Gesetz nur als "ultima ratio", also bloß bei echtem Zweifel, eingesetzt werden, pflichtete Küberl dem Menschenrechtsbeirat bei. Ziel müsse zudem sein, "dass möglichst kein Minderjähriger in Schubhaft kommt". Grünen-Menschenrechtssprecherin Alev Korun sieht den Schutz von jungen Asylsuchenden immer mehr untergraben: "Die Jugendämter können sich wegen Überlastung oft nicht ihrer annehmen. Ihre Minderjährigkeit wird von Asylbehörden pauschal infrage gestellt und sie werden gezwungen, um den Preis der Schädigung ihrer Gesundheit per Röntgenstrahlen diese 'nachzuweisen'". Das müsse gestoppt werden.
Immer mehr Kinder als Asylwerber
Norbert Ceipek von der Betreuungseinrichtung "Drehscheibe" machte
darauf aufmerksam, dass durch die vermehrte
Altersfeststellung die Asylwerber "immer jünger" werden. So seien
alleine in seiner Einrichtung derzeit zehn Kinder zwischen zehn- und
vierzehn Jahren aus Afghanistan untergebracht. Ceipek sprach von
einer "dramatischen Entwicklung".
Laut "asylkoordination" wurden in den ersten acht Monaten dieses
Jahres 36 Anträge von Unter-14-Jährigen eingebracht. Das sind mehr
als im gesamten Jahr 2010, wo es 34 solcher Ansuchen gab. Anträge von
Unter-18-Jährigen gab es zwischen Anfang Jänner und Ende August 632.
Der mit Abstand größter Teil dieser jungen Asylwerber kommt aus
Afghanistan.
Sparkurs macht skeptisch
Ein weiteres Problem gibt es laut Menschenrechtsbeirat mit der
Betreuung durch die Jugendwohlfahrt aufgrund mangelnder Ressourcen.
Man zeigte sich aber angesichts des Sparkurses skeptisch, was einen
Ausbau der Betreuung betrifft.
Auf Kritik stiße gerade auch die jüngste Gesetzesänderung, wonach für 16-
bis 18-Jährige nicht mehr die "grundsätzliche Pflicht zur Anwendung
gelinderer Mittel als die Schubhaft" besteht. Diese dürfen daher bis
zu zwei Monate in Schubhaft genommen werden. Laut Roland Miklau vom
Beirat werden bei zwei Drittel der Jugendlichen gelindere Mittel und
bei einem Drittel Schubhaft angewandt. Da sei noch "Verbesserung
möglich". Der Beirat empfiehlt, das Polizeianhaltezentrum Rossauer
Lände mit dem Schubhaftvollzug für Jugendliche für ganz Österreich zu
betrauen, um die Anhaltung Jugendlicher in Einzelhaft zu vermeiden. (APA)