EU kippt Exklusiv-Vermarktung von TV-Rechten
Die Exklusiv-Vermarktung von Fernsehrechten im Profifußball muss geändert werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Dienstag, dass ausländische Decoderkarten nicht verboten werden dürfen. Nach Ansicht der Richter verstoßen nationale Vorschriften, die die Verwendung von Decoderkarten untersagen, gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs sowie gegen EU-Wettbewerbsrecht.
Pub-Besitzerin
Hintergrund des Falls ist ein Streit der englischen Premier League mit der Pub-Besitzerin Karen Murphy. Die Wirtin aus Portsmouth hatte in ihrem Pub Fußball im Pay-TV gezeigt, dafür aber keine Decoderkarte des britischen Bezahlsenders BSkyB verwendet, sondern eine günstigere aus Griechenland. Daraufhin wurde sie von der englischen Fußball-Liga verklagt. Der Rechtsstreit dauerte mehrere Jahre. Gegen das Urteil aus Luxemburg ist keine Berufung möglich.
Gravierend
Ein "Bosman-Urteil für Fernsehrechte" nannten englische Kommentatoren das Urteil des EuGH, doch ganz so gravierend ist "Murphy's Law" nicht. Trotzdem sanken die Aktienkurse von Sky in Deutschland und dem englischen Anbieter BSkyB unmittelbar nach dem Richterspruch.(APA)