IT-Rechtsexperte Zankl kritisiert Glücksspielmonopol und Vorratsdatenspeicherung
Weniger gefährlich als oft behauptet, aber offen für Missbrauch durch
übereifrige Behörden - das ist der Befund des Wiener Rechtsprofessors und
IT-Experten Wolfgang Zankl über die Gefahren des Internets. Zankl war vergangene
Woche Gast beim jusalumni-Frühstück in den Räumlichkeiten des Standard, wo er
vor Absolventen des Juridicums über verschiedene Aspekte der Regulierung des
Internets sprach.
Der Leiter des Europäischen Zentrums für E-Commerce und Internetrecht, ein
konsequenter Befürworter von Informations- und Transaktionsfreiheit,
konzentrierte sich dabei auf zwei Themen: Einschränkungen der
Dienstleistungsfreiheit im Online-Glücksspiel und die Vorratsdatenspeicherung.
Dabei kritisierte Zankl heftig das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in
der Causa "Santa Casa / Liga Portuguesa" (C-42/07 vom 8. 8. 2009), in dem die
Höchstrichter ein staatliches Monopol für Internet-Wetten mit dem Argument für
zulässig erklärten, dass Glücksspiel im Internet für Nutzer besonders gefährlich
sei. Für Zankl aber gibt es in den Risiken keine Unterschiede zwischen
physischem und virtuellem Glücksspiel. Außerdem dürfe es in Europa von heute
keine Monopole mehr geben, sowohl aus prinzipiellen wie auch aus praktischen
Gründen. "Das Internet ist grenzüberschreitend, nationale Monopole funktionieren
einfach nicht", sagte er.
Völlig abzulehnen sei auch das französische Gesetz, das Menschen von der
Nutzung des Internets ausschließt, wenn sie wiederholte Verstöße gegen das
Urheberrecht oder andere Gesetze begehen. Internetnutzung sei heute ein
Grundbedürfnis und ein Grundrecht, das auch bei Verstößen nicht verwehrt werden
dürfe. Um diesem Recht Ausdruck zu verleihen, hat Zankl unter anderem Läufe in
der Arktis und Antarktis unternommen und dies in einem zweibändigen Buch
(Arctic vs. Antarctic, Goldegg Verlag 2011) dokumentiert.
Sehr kritisch sieht Zankl, der am Institut für Zivilrecht der Universität
Wien lehrt, auch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, die im April 2011 in
Kraft treten soll. Die Speicherung aller Kommunikations- und Handy-Standortdaten
sei ein untaugliches Mittel im Kampf gegen das Verbrechen und offen für
Missbrauch. "Daten, die gespeichert werden, werden irgendwann missbraucht",
zeigte er sich überzeugt.
Außerdem sei der in diesem Gesetz enthaltene Pauschalverdacht gegen jeden ein
Verstoß gegen Grundrechte und Verfassung. Erst bei einem konkreten Tatverdacht
dürfe der Staat beginnen, seine Bürger zu überwachen. (ef, DER STANDARD, Printausgabe, 5.10.2011)