Justizmministerin: Ab 2012 - Kosten soll Heimatland der Betroffenen tragen
Wien - In Österreich verurteilte Sträflinge aus dem
EU-Ausland sollen in Zukunft ihre Haft in deren Heimatländern
verbüßen. Die Kosten soll dabei das Heimatland der Betroffenen
tragen. Das geht aus einem Gesetzesentwurf des Justizministeriums
hervor, berichtet die "Presse" (Montag-Ausgabe). Derzeit sind laut
Bericht von den insgesamt 8.787 Häftlingen 1.473 EU-Staatsbürger.
Da pro Häftling und Tag rund 100 Euro an Kosten anfallen,
rechnet
man im Justizministerium mit deutlichen Kosteneinsparungen, so die
"Presse". Zwar war auch schon bisher die Verlegung der EU-Häftlinge
in deren Heimat möglich, aber nur unter bestimmten Bedingungen. So
musste bisher sowohl das Heimatland als auch der Betroffene selbst
der Verlegung zustimmen. Diese Bestimmung soll nun fallen, Österreich
könnte dann frei darüber entscheiden.
EU-Beschluss
Mit der Novelle wird ein Rahmenbeschluss der EU aus dem Jahr
2008
umgesetzt. Damit soll die Strafe in jenem Land vollzogen werden, in
dem der Täter am besten resozialisiert werden kann, und dies sei in
der Regel die Heimat des Betroffenen.
Die Neuregelung bedeutet auch, dass Österreich dann für die
Kosten
österreichischer Häftlinge aufkommen muss, die bisher im EU-Ausland
ihre Strafen absitzen. Laut "Presse" saßen im Jahr 2009 weltweit 353
verurteilte Österreicher in Haft (Zahlen des Außenministeriums).
Der Gesetzesbeschluss soll noch heuer erfolgen, die Regelung
dann
ab 2012 gelten. (APA)