Sozialinitiativen sind mit der Mindestsicherung nicht zufrieden: Der ausbezahlte Betrag liege unter der Armutsgrenze
Linz/Salzburg - Als letztes Bundesland hat mit 1. Oktober auch Oberösterreich die bedarfsorientierte Mindestsicherung per Gesetz eingeführt. Sie ersetzt wie in den anderen Bundesländern die Sozialhilfe. Alleinstehende erhalten zwölf mal pro Jahr 821,50 Euro monatlich, wenn sie kein Vermögen haben. Wer Wohnbeihilfe bezieht oder ein Eigenheim besitzt, bekommt weniger.
Besonders die Angst vor zu hohen Mehrkosten, habe in Oberösterreich die Gesetzgebung verzögert, heißt es aus dem Büro von Soziallandesrat Josef Ackerl (SP). 141.000 Oberösterreicher gelten als arm oder von Armut bedroht, 5833 von ihnen erhielten - mit Stichtag Oktober 2010 - Sozialhilfe. Wie viele Personen jetzt eine Mindestsicherung beziehen werden, darüber gebe es noch keine Angaben. Ackerl versichert, dass die Umstellung keine Verschlechterung für die Sozialhilfeempfänger bringen werde. Alleinerzieherinnen erhielten jetzt sogar mehr finanzielle Unterstützung. Die AK Oberösterreich kritisiert, dass die Mindestsicherung aber deutlich unter der Armutsschwelle liege. Im Jahr 2010 galt ein Oberösterreicher armutsgefährdet, wenn er weniger als 1031 Euro pro Monat zur Verfügung hatte.
Auch in Salzburg, wo die Mindestsicherung bereits im September 2010 eingeführt wurde, kritisieren Sozialinitiativen und die AK, dass die Mindestsicherung weit unter der Armutsgrenze liege. "Von einer bedarfsorientierten Mindestsicherung kann nicht die Rede sein, wenn nicht einmal die Wohnkosten gedeckt sind", sagt Robert Buggler von der Salzburger Armutskonferenz. 5768 Salzburger bezogen im Oktober 2010 Mindestsicherung. Alleinstehende bekommen zwölfmal im Jahr 752,94 Euro monatlich.
Nachbesserungen gefordert
Ein Viertel (188,24 Euro) davon ist der Wohngrundbetrag. Liegen die Wohnkosten über dem Grundbetrag, wird eine ergänzende Wohnbedarfshilfe ausbezahlt, die von Bundesland zu Bundesland verschieden hoch ist. Der höchst zulässige Wohnaufwand in der Stadt Salzburg beträgt 380 Euro. "Eine Wohnung um 380 Euro in Salzburg zu finden ist de facto unmöglich", sagt Buggler.
Bemängelt wird auch die zwölfmalige Auszahlung. Die Sozialinitiativen fordern die vorerst angedachte 14-malige Auszahlung, mit der auch der Sonderbedarf abgedeckt werden würde. Gleichzeitig würden gerade Erwerbstätige und Pensionisten häufig beim Bezug ihres 13. und 14. Gehalts aus der Mindestsicherung herausfallen, da diese in die Berechnung einbezogen werden, sagt Eva Stöckl von der AK Salzburg. Damit falle nicht nur die Mindestsicherung weg, sondern auch der Kinderrichtsatz. Auch Soziallandesrätin Cornelia Schmidjell (SPÖ) tritt in diesem Punkt für eine Nachbesserung ein: "Nur so kann man Härtefälle vermeiden."
Insgesamt sei die Mindestsicherung aber ein wichtiger Schritt gewesen, der auch zahlreiche Verbesserungen mit sich brachte, wie etwa die gesetzliche Krankenversicherung, sagt Stöckl. Doch das Ziel, österreichweit einheitliche, am Bedarf orientierte Grundleistungen zu schaffen, sei mit der Mindestsicherung bei weitem nicht erreicht, sagt Buggler. (Stefanie Ruep, Kerstin Scheller, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 2.10.2011)