Höchstgericht sorgt für Transparenz

2. Oktober 2011, 17:58

Kosten der Werbemittel werden veröffentlicht

Auch die deutsche Bundesregierung schaltet Inserate. Allerdings deutlich weniger als die österreichische. Zuständig für diese und andere Werbemaßnahmen (Folder, Info-Stände) der Kanzlerin ist das Bundespresseamt (BPA) - und zwar nicht nur für die Inserate selbst, sondern auch für entsprechende Transparenz.

Auf Anregung des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht das Bundespresseamt jedes Quartal eine Aufstellung über diverse Werbe-Aktivitäten und deren Kosten. So erfährt man etwa im aktuellen Bericht, dass das Bundesjustizministerium im zweiten Quartal 2011 drei Broschüren (Islam und Recht, Recht in der digitalen Welt, Restschuldenbefreiung) und einen Folder über das Ministerium selbst publizierte und dafür 11.122 Euro ausgab. Das ist, verglichen mit dem Kanzleramt selbst, bescheiden. Dort betrugen die Mittel 1.013.108 Euro.

Aufregung gab es im Herbst 2010, als sich die Regierung in vielen Tages- und Wochenzeitungen auffällig selbst für ihre Arbeit lobte. Opposition und Steuerzahlerbund kritisierten, dass die 2,8 Millionen teure Kampagne nicht zufällig kurz vor dem CDU-Parteitag veröffentlicht wurde, bei dem Merkels Wiederwahl anstand.

Für großen Unmut sorgte heuer im Sommer auch eine Werbekampagne des Bundesverbraucherministeriums für mehr Bewegung und gesunde Ernährung. Diese Inserate wurden von der Drogeriekette dm gesponsert. Dies sehe so aus, als empfehle der Staat, der ja eigentlich neutral sein soll, Produkte von dm, lautete die Kritik. Ministerin Ilse Aigner (CSU) zog die Kampagne darauf zurück. (Birgit Baumann aus Berlin, DER STANDARD; Printausgabe, 3.10.2011)

Die sind uns in manchen Punkten einfach Lichtjahre voraus... arms armes Österreich... Das Land der Korruption und Lügen.

Dafür ist Österreich....

...Deutschland in anderen Punkten viele Lichtjahre voraus...!

Ja,

im Wiener Schnitzel essen! Leider ..

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.