Bild nicht mehr verfügbar.

Wolff will die Justiz zur "besten Europas" ausbauen.

Foto: APA/ÖRAK/NIKO FORMANEK

Wien - Nur halb zufrieden sind die Rechtsanwälte mit dem Entwurf der Justizministerin zu den Kopiergebühren bei Gericht. Der neue Präsident des Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), Rupert Wolff, begrüßt zwar, dass vom Gericht angefertigte Kopien statt 1,10 nur mehr 0,60 Euro pro Seite kosten sollen. Aber er sieht nicht ein, dass für selbst angefertigte Kopien 0,30 Cent (bisher 0,60) bezahlt werden sollen. Wolff wandte sich im dagegen, die Justiz als "Cash Cow" zu betrachten, und forderte sozial gerechtere Gerichtsgebühren.

Sozialversicherung soll mehr zahlen

Ministerin Beatrix Karl (ÖVP) hat im Budgetbegleitgesetz die angekündigte Halbierung der Kopiergebühren bei Gericht umgesetzt. Der - bis 4. Oktober in Begutachtung stehende - Entwurf wird dennoch kein Loch ins Justizbudget reißen - denn der Einnahmenentfall soll kompensiert werden: Die Sozialversicherung sollen künftig mehr für Verfahren bezahlen, in denen SV-Träger Partei sind. Bisher hat sich der Hauptverband mit einem Pauschale von 41 Mio. Euro pro Jahr an den Ausgaben für Sachverständige, Dolmetscher, Zeugen etc. beteiligt. Künftig soll er die tatsächlich anfallenden Kosten (für heuer werden 53 Mio. Euro erwartet) übernehmen - und rückwirkend für 2008 bis 2011 weitere 36 Mio. Euro überweisen.

Wolff ist zwar "dankbar", dass die Kosten für vom Gericht angefertigte Kopien sinken. Aber bei einer selbst - etwa mit dem Handy - angefertigten Kopie entstehe dem Gericht nicht mehr Aufwand als bei der bloßen Akteneinsicht, und die kostet nichts.

"Schwächste werden belastet"

Außerdem fordern die Rechtsanwälte eine Neuordnung der Gerichtsgebühren. Denn es sei "nicht einzusehen, dass gerade die Schwächsten und Ärmsten mit erheblichen Gebühren belastet wurden" - nämlich mit den Verteuerungen für Pflegschafts-, Besuchsrechts-, Scheidungs- oder Sachwalterverfahren durch das Budgetbegleitgesetz 2009. Dies schlage sich bereits mit einem Rückgang etwa bei Außerstreitverfahren nieder, "die Bürger scheuen die Gebühren". Ein Unternehmen, das 100 Mio. Euro einklagen möchte, müsse heute - wenn es alle Rechtsmittel nützt - 5,2 Mio. Euro dafür an Gebühren leisten. "Da bekommt man aber keine Gegenleistung, die 5,2 Mio. Euro wert ist", stellte Wolff fest.

Der ÖRAK-Präsident hofft, mit der von ihm geplanten "Initiative Justiz" eine Änderung der Gerichtsgebühren zu erreichen. Denn es sei doch "ureigenste Aufgabe des Staates, den Bürgern zum Recht zu verhelfen, ohne sie exzessiv zur Kassa zu bitten".

"Initiative Justiz"

Mit der "Initiative Justiz" hat Wolff aber noch größere Ziele: Gemeinsam mit allen Betroffenen - Richtern/Staatsanwälten, Ministerium, Notaren, Rechtspflegen etc. - will er "unsere Justiz zur besten in Europa ausbauen". Ein wichtiger Punkt dabei sei die Personalfrage - habe doch ein OLG-Präsident beim Anwaltstag darauf hingewiesen, dass nach wie vor 200 Richter und Staatsanwälte fehlten. Noch heuer oder Anfang nächsten Jahres will Wolff alle Beteiligten zu einem "Round Table" einladen. (APA)