Todesstrafe für Mörder eines Provinz-Gouverneurs

1. Oktober 2011, 16:42

Islamistische Motive hinter Mord des Leibwächters an gemäßigtem Politiker

Islamabad - Ein pakistanisches Gericht hat einen Polizisten zum Tode verurteilt, der nach eigener Aussage Anfang Jänner den Gouverneur der Provinz Punjab erschoss. Wie ein Anwalt der Verteidigung mitteilte, befand das Anti-Terror-Gericht im Hochsicherheitsgefängnis von Rawalpindi den Angeklagten Malik Mumtaz Hussain Qadri am Samstag des Mordes an dem Provinz-Gouverneur Salman Taseer für schuldig. Vor dem Gericht bekundeten dutzende Demonstranten ihre Unterstützung für den Angeklagten. Qadri war als Leibwächter des Gouverneurs von Punjab für dessen Sicherheit zuständig.

Der Politiker galt als einer der wichtigsten Vertreter des gemäßigten Flügels in der regierenden Pakistanischen Volkspartei (PPP). Er war als Taliban-Gegner bekannt und hatte sich unter anderem für eine Änderung des umstrittenen Blasphemie-Gesetzes eingesetzt. Dieses sieht bei Beleidigung des Islams die Todesstrafe vor. Das Gesetz wird von religiösen Parteien und Kreisen vehement verteidigt. Die Tat vom 4. Jänner hatte Pakistan gespalten. Zahlreiche islamistische Politiker und Geistliche hatten ihre Sympathie und Unterstützung für den Attentäter geäußert. Qadri hatte auf nicht schuldig plädiert. Er erklärte, Taseer nicht vorsätzlich getötet, sondern "gemäß den Vorschriften des Islams" gehandelt zu haben. (APA)

Kommentar posten
15 Postings
bhutan
01
9.10.2011, 10:39
Die Schaumkrone an der ganzen Sache ist ja,

dass auf den Richter, der Malik Mumtaz Hussain Qadri verurteilt hat, ein Kopfgeld ausgesetzt wurde.

DarwinsHammer
31
2.10.2011, 14:07
Todesstrafe?

Was für ein barbarisches Land!

Timagoras
 
23
2.10.2011, 19:23

stimmt.

in "bester" gesellschaft von China, Iran, Irak, Saudi-Arabien, Texas, Jemen, Virginia, Indonesien, Nordkorea, Oklahoma, Vietnam, Florida, Malaysia, Georgia, Ägypten, Äquatorialguinea, Libyen, Somalia, Nort Carolina, Sudan, Bahrain, Bangladesch, Ohio, Weißrussland, den Palästinensischen Autonomiegebieten etc. etc. ...

Gluck
411
1.10.2011, 18:22
Morden "gemäß den Vorschriften des Islam"

Warte auf die Entrüstung aller aufrichtigen Muslime und die Verurteilung dieser Haltung seitens der Imame!
Oder hat der tatsächlich Recht?

Lord Jim
12
2.10.2011, 20:01

daß er von einem pakistanischen gericht zum tode verurteilt wurde reicht Ihnen offenbar nicht.sollten ihn die imame vor der hinrichtung noch auspeitschen, oder was verlangen Sie?recht wurde ihm jedenfalls nicht gegeben.da Sie offenbar eher unbedarft sind:
pakistan ist ein islamisches land, wird auch islamische republik pakistan gennant, was sagt Ihnen das?oder haben´s den artikel gar nicht erst gelesen, ihrem posting nach wäre das zu vermuten?

NONE
49
1.10.2011, 17:24

Irgendwie entlarven sich Religionen immer wieder als Instrument der Unterdrückung oder als Instrument zum amoralischen Vorgehen. Allein schon das eine Religion es als "wünschenswert" betrachtet andere Menschen, egal aus welchen Gründen, ermorden zu können, ist doch wirklich unglaublich.

Religionen sollten eigentlich verboten werden, und zwar egal welche.

Lord Jim
13
2.10.2011, 19:47

wie wollen´s denn Ihre verbote durchführen?alle religiösen einperren?sonntags mit polizeikräften kirchen einkreisen?spitzel in religiöse kreise einschleusen um listen der namen daraufhin in den untergrund gegangener anzufertigen?hat´s in totalitären systemen alles schon gegeben.menschen wie Sie die meinen alles müsste nach ihnen gehen sollten sich an eremiten ein beispiel gehen und in von der gesellschaft der andersdenkenden unbehelligten höhlen zuflucht nehmen, da müssen´s dann auch nichts mehr verbieten.

Timagoras
 
21
2.10.2011, 19:28
"Religionen sollten eigentlich verboten werden"

.
Sie treten ja hier immer als vehementer befürworter der todesstrafe auf, was an und für sich schon sehr aussagekräftig ist,
aber dass Sie auch alles verbieten wollen, was Ihnen in irgendeiner form zuwider ist, lässt einen wünschen, dass Sie niemals was zu "sagen" haben werden.

Sie sollten sich mal den folgenden satz von Evelyn Beatrice Hall durch den kopf gehen lassen:

"I disapprove of what you say, but I will defend to the death your right to say it."

Hosch mi?
201
1.10.2011, 17:12
Sehr interessant

Berichtet derstandard.at in Zukunft über alle zu Tode verurteilten?

Könnten wir unser Augenmerk hierfür bitte jedoch auf die USA legen?

an kog
15
2.10.2011, 10:15

Im Verhältnis zu den auf der Welt durchgeführten Todesstrafen wird über die in den USA hier am Meisten berichtet (zurecht, weil es sich um ein demokratisches Land handelt und darum diese Barbarei noch schlimmer ist als in den jenseitigen Regimen wo das sonst noch durchgezogen wird).

Ihr anti-US/böse westliche Presse-Reflex ist hier völlig unangebracht.

Der Waehlerwille
 
05
1.10.2011, 19:42
Tut der Standard doch eh ... oder sehn sie das anders?

John Maynard Meier
312
1.10.2011, 10:11
menschen mit religionszugehörigkeit sind quasi entmündigte..

O.W. Mehrsenf
44
1.10.2011, 19:10
geisteskrank.. verbieten... entmündigt...

Wieder eins von den hier so beliebten Pauschalurteilen, die der Vielfalt der Wirklichkeit in keiner Weise gerecht werden. Aber Differenzieren erfordert Denken, und das ist vielen halt zu mühsam. Einfache Lösungen will man auch wenn sie falsch sind.

Lord Jim
01
3.10.2011, 05:19
wahnsinn

jedes rote stricherl das man Ihnen verpasst hat scheint mir allerdings von geistigen nackerlpatzerln zu stammen.

I can no more - I break equal together...
03
2.10.2011, 13:06
"Einfache Lösungen will man auch wenn sie falsch sind."

Sie haben es erfasst.

Gezeichnet: ein Atheist.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.