Wittmann: Sinnvolle Maßnahme gegen "pauschale Zuschreibungen"
Salzburg/Wien - Der Anteil der Kollegen mit
Migrationshintergrund in der Richterschaft sollte erhöht werden. Das
würde beitragen, die Herausforderungen der "Justiz in der kulturellen
Vielfalt" besser zu bewältigen, berichtete die Richterin Mia
Wittmann-Tiwald am Freitag gegenüber der APA ein Ergebnis des
heurigen Grundrechtstages. Denn mit der Integration dieser Kollegen -
wie es auch bei der Polizei schon geschieht - könne man "pauschalen
Zuschreibungen" begegnen, "es erweitert sich das Bild".
Der Anteil an Kollegen mit interkulturellem Hintergrund sollte auf
jene etwa zehn Prozent erhöht werden, die Migranten in der
Gesamtbevölkerung stellen, nannte Wittmann, die Co-Vorsitzende der
Fachgruppe Grundrechte in der Richtervereinigung, eine Zielgröße. Der
Präsident der Staatsanwälte-Vereinigung, Gerhard Jarosch, erinnerte
daran, dass mit der verstärkten Aufnahmen von Frauen in Justiz und
Polizei die Gleichbehandlung gefördert wurde.
Den Richtern sei bewusst, dass sie mit der neuen Vielfalt - durch
Zuwanderung, aber auch z.B. im Bereich der Familie - "für Lebensarten
offen sein muss, die uns nicht geläufig sind", sagte Wittmann. Die
Fachgruppe Grundrechte tritt, gerade im Umgang von Justiz und Polizei
mit Migranten, "pauschalen Zuschreibungen" entgegen.
Denn kriminalsoziologische Studien würden das "populistische
Vorurteil" widerlegen, dass die Herkunft die Kriminalitätsrate
determiniere. Ein genaue Analyse weise vielmehr darauf hin, dass
nicht Herkunft, sondern soziale Verhältnisse Kriminalität
begünstigen, unterstrich Jarosch, der beim Grundrechtstag den
Arbeitskreis "Kulturelle Vielfalt - Herausforderungen für Polizei und
Justiz" leitete.
Er wandte sich auch gegen "Ethnic profiling" - also Täterprofile
nur nach ethnischer Herkunft - als "überwiegendes Element von
Kriminalitätsbekämpfung". Dies wäre ein "kostspieliger Trugschluss".
Denn die Aufklärungsquote würde steigen, wenn man bei der
Ausforschung von Straftaten auf Verhaltensmuster und nicht auf
Herkunft abstellt.
Im Bereich Familie hat sich, so Wittmann, die Anforderung an den
Staat geändert: Wurde früher unter Schutz der Familie verstanden,
dass sich der Staat nicht in das Private einmischt, sei er heute
verpflichtet, die Grundrechte aktiv zu schützen. Dies auch innerhalb
der Familie, etwas bei Gewalt gegen Frauen oder Kinder: "Der Staat
darf nicht zuschauen, wenn Kinder geschlagen werden." (APA)