Deutschland

Copyright-Hardliner bei Verstoß gegen Urheberrecht ertappt

30. September 2011, 09:49
  • Artikelbild
    screenshot

    Auf der Homepage des Urheberrecht-Verfechters Siegfried Kauder wurden geschützte Fotos entdeckt.

CDU-Politiker fordert Internet-Sperren bei Verstößen gegen Urheberrecht

Der Bundestagsabgeordnete Siegfried Kauder von der CDU gilt als Hardliner in Sachen Urheberrecht. Er fordert in Deutschland die sogenannte Two-Strikes-Regel ein. Internet-Nutzern, die mehrfach gegen das Urheberrecht verstoßen und etwa geschützte Musik im Netz verbreitet haben, soll drei Wochen lang der Internet-Zugang gesperrt werden. Nun haben Blogger jedoch entdeckt, dass es Kauder mit dem Urheberrecht auf seiner Website selbst nicht so genau nimmt.

Geschützte Fotos

So wurden auf Kauders offizieller Website urheberrechtlich geschützte Fotos ohne Quellenangaben verwendet. Die Bilder stammen laut Blogger Alexander Double vom Fotodienst Panoramio. Nach einer Anfrage über Abgeordnetenwatch.de hatten sich weitere Nutzer gemeldet, die nicht lizensierte Bilder auf der Seite entdeckt hatten.

"Warnhinweis" an Medien

Mittlerweile hat Kauder gegenüber heise Stellung zu den Vorwürfen bezogen, doch damit dürfte sich der Politiker noch tiefer in die Nesseln gesetzt haben. Er bedanke er sich für den Hinweis auf die Urheberrechtsverletzung und habe mittlerweile die Rechte an den Bildern erworben. Seiner Meinung nach sei das der Beweis, dass sein Warnmodell funktioniere. Gleichzeitig ließ Kauder heise wissen, "dass die Urheberrechte an den beiden Fotos inzwischen mir zustehen. Dies als Warnhinweis für eine eventuelle Absicht, die Fotos im Rahmen ihrer Berichterstattung anderweitig verwenden zu wollen."

Urheberrecht nicht verstanden?

Die Stellungnahme findet jedoch nicht nur heise befremdlich, denn Urheberrecht an Fotos kann nicht veräußert werden. "Die Urheberrechte stehen nur dem Urheber der Fotos zu, oder seinen Erben, nicht Herrn Kauder, der nicht der Urheber ist. Er kann diese Rechte nicht erwerben, höchstens die Nutzungsrechte", schreibt Double. Laut dem Blogger seien zudem noch nicht alle geschützten Fotos von Kauders Homepage verschwunden.

#Kaudergate

Im Web hat sich der Fall mittlerweile zum kleinen Skandal entwickelt. Neben zahlreichen Medienberichten machen sich auch auf Twitter zahlreiche Nutzer ihrem Ärger ob Kauders Äußerungen unter dem Hashtag #Kaudergate Luft. (br)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 46
1 2
gustl
 
00
8.10.2011, 22:36
Guter Tipp:

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.

(Tipp stammt nicht von mir, ist meines Wissens schon so alt wie Glashäuser, und unterliegt daher nicht mehr dem Urheberrecht)

CouchDB
04
1.10.2011, 07:12
Wäre doch mal ein gutes Experiment:

Das One-Strike-Modell (das derzeit in Italien vorbeireitet wird) zu probieren. Einfach diese widerliche Piratenseite sperren - am besten www.cdu.de gleich mit wegen Unterstützung von Urheberrechtsverletzungen. Nicht zu vergessen die Hundertschaft Polizisten die dieses Piratennest (Büro des MdB) durchwühlt und die Computer beschlagnahmt.....na wie wärs ?

Elvira Stussner
02
1.10.2011, 02:47
Siegfried Kauder, MdB

MdB = Meister des Betrugs ?

werwolfi
04
1.10.2011, 00:15

schade dass es die “2 strikes“ nicht schon gibt, dann könnte man dem a*sch gleich mal den Internetzugang sperren...

xray -
02
30.9.2011, 21:57
nachlizenzieren gilt nicht – jetzt kann von der bildagentur fett abkassiert werden :)

- marktüblicher preis für solche fotos / auflösung / nutzungweise / -zeit: 30€.

- "regulärer" preis dafür: 750€ (die 30€ sind dauerhaft nur "sonderangebote").
- selbst angelegte "strafgebühr": +750€
- gebühr pro drohschreiben aus irland/GB/Holland: 50€ (ca. 4)
- gebühr pro drohschreiben eines anwalts, der den fall nie angesehen hat: 100€ (ca. 3)

macht 2000€, aber wenn man schnell zahlt gibt's 400€ rabatt, also günstige 1600€.

- wenn man zahlt, freut sich wer, und der fotograf des bildes sieht etwa 5% der 30€, also 1,50€.
- wenn man nicht zahlt ... die konsequenz einer klage gab's noch nicht - da würde rauskommen dass diese vorgehensweise und summen nicht seriös sind.

tagtäglich vollautomatisiert hundertfach gemacht von getty & friends.

Hausmasta
00
2.10.2011, 23:49

da sie sich auszukennen scheinen...

wilkommen österreich hat in der sendung mein mit photoshop gebasteltes bild veröffentlicht ohne mich zu fragen... (es hat sich wohl übers internet verbreitet)

was kann ich da jetzt machen?
(ich warte im moment auf antwort der zuständigen redaktion...)

gustl
 
00
8.10.2011, 22:30
Sie können sich einen Anwalt engagieren und Klage einreichen.

Würde mich wundern wenn SIe nicht gewinnen würden.

Wos woar mei Leistung? °|°
03
30.9.2011, 17:39
L o l

was hat der typ mit der ganzen kohle gemacht, mit der ihm seine harte linie nahe gelegt wurde ?

sicher nicht in weiterbildung in sachen urheberrecht investiert.

Fritz Meyer
01
30.9.2011, 16:41
Kauder-Welsch.

Das fordern, woran man sich selber auch nicht hält.

neeeed
01
30.9.2011, 14:38
naja

wahrscheinlich ist er auch nur ein handlanger der musikindustrie-lobbyisten oder ähnliches - da kann man sich gar nicht erwarten dass der sich wirklich auskennt
darum: raus aus der politik!

keywords
03
30.9.2011, 14:32

na gut is fair.
wenn man erwischt wird, muss man dann das mp3 kaufen, für das man verknackt werden soll.

dieser mensch hat bewiesen, dass er keinen tau hat, wogegen er eigentlich ist.

schniggschnagg
 
121
30.9.2011, 13:04
Was der Typ aber indirekt auch klargestellt hat:

Wenn einer mal "illegales" Material runterlädt - und dann von der Contentindustrie - auf welche illegale Art und Weise auch immer - dabei erwischt wird, dann dürfte dem Down/Uploader keine Strafe auferlegt werden. Es müßte reichen, daß er sich im Laden den Porno, das Album oder das Game nachkauft anstatt die 4 Millionen Euro zu berappen, die ihm die "Geschädigten" abringen wollen! Danke Herr Kauder, Sie haben dankenswerter Weise dazu beigetragen noch ein paar stichhaltige Gründe gegen Ihre Anliegen zu haben, wenn man mal vorm Richter steht :-)

O5
60
30.9.2011, 21:20

"dann dürfte dem Down/Uploader keine Strafe auferlegt werden. Es müßte reichen, daß er sich im Laden den Porno, das Album oder das Game nachkauft"

Falsch. Denn so würde NIEMAND mehr etwas bezahlen - da die maximale "Strafe" ja einfach der legale Erwerb wäre. Wenn die Chance ertappt zu werden 1% ist dann muss die Strafe also mindestens das 100fache des Kaufpreis betragen um wirksam zu sein. Da sie real viel niedriger ist sind die Millionen schon OK.

Montgomery McFerryn
08
1.10.2011, 11:25

Wenn das für einen Volksvertreter ok ist einfach nachzukaufen warum sollte es dann für den Wähler auf einmal eine Strafe geben?
Wir sehen hier ein schönes Beispiel von Wasser predigen und Wein saufen.

know your enemy
04
1.10.2011, 09:17
sagen sie das nicht uns

sagen sie das dem herrn urheberrechts-vertreter der genau das gemacht hat

schniggschnagg
 
00
30.9.2011, 13:01
So ein Dolm! Urheberrecht ungleich Verwertungsrecht - alleine für diesen Blödsinn gehört er eingesperrt!

Naja... einmal ist er verwarnt worden. Jetzt noch mal daheim auf den PC schauen und abzählen wieviele der Software auf seinem PC (oder dem seiner Kinder) "illegal" ist... Dann ab in den Häfn mit ihm und Internet auf Lebenszeit gesperrt. Dazu natürlich der Eintrag in eine öffentliche für alle zugängliche Liste mit Schwerverbrechern!

Nanuq
01
30.9.2011, 12:54
An Herr Siegfried Kauder:

Die Bilder die man bei der Google Bilder Suche findet, darf mich nicht einfach so verwenden ;-)

LCD
01
30.9.2011, 12:27

Das kommt davon dass Lobbyisten die Volksvertreter "lobbyieren" ohne dass sie ihnen die Details erklären. Er sollte jetzt einfach das Geld zurückzahlen und zurücktreten.

Miss Topisto
09
30.9.2011, 11:57
mit gutem beispiel voran

also wenn man erwischt wird, einfach nachträglich die rechte erwerben?

Skalle
00
30.9.2011, 11:47

wenn der Standard jetzt einen Screenshot von den urheberrechtlich geschützten Fotos macht, verstößt er dann ebenfalls Urheber recht? Bzw bedeutet das jetzt 3 Wochen kein Standard.at mehr? ;)

Monopoly mit Hut
01
30.9.2011, 15:41

UrhG §42c
Zur Berichterstattung über Tagesereignisse dürfen Werke, die bei Vorgängen, über die berichtet wird, öffentlich wahrnehmbar werden, in einem durch den Informationszweck gerechtfertigten Umfang vervielfältigt, verbreitet, durch Rundfunk gesendet, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und zu öffentlichen Vorträgen, Aufführungen und Vorführungen benutzt werden.

leftjustified
01
30.9.2011, 12:32

Also ich kenn mich da ja nicht im Detail aus, aber würde das nicht unter Pressefreiheit fallen? Als einen Screenshot von so etwas (nicht das hochauflösende Bild selbst) sind doch wohl im Allgemeinen Interesse.

mike meyers
09
30.9.2011, 11:43

Die Taktik der Musikindustrie und Rechteverwerter geht auf: Manche Politiker treten massiv für etwas ein, von dem sie nicht mal die Grundlagen verstanden haben (siehe oben) und viele Konsumenten sind so verunsichert, dass sie zB auch vor legalen Torrent-Downloads zurückschrecken.

Und wenn ein Politiker solche Blößen zeigt, sollte er sofort zurücktreten.

Waldviertler1
00
30.9.2011, 11:32
Gut so, dieses Beispiel sollten auch andere Politiker kopieren!

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 46
1 2

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.