Regeln zur menschenrechtskonformen Abschiebung sind immer noch nicht umgesetzt worden
Die EU-Kommission droht Österreich (neben sieben weiteren Ländern wie Deutschland, Polen oder Niederlande) mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg in Zusammenhang mit der Abschiebung von Ausländern. Die Regierung habe es verabsäumt, nationale Durchführungsvorschriften zu der schon im Jahr 2008 beschlossenen EU-Richtlinie zur Rückführung illegaler Migranten mitzuteilen.
Frist abgelaufen
Eine Frist zur Umsetzung sei am 24. Dezember 2010 abgelaufen, aber die österreichischen Behörden hätten auch auf eine neuerliche Aufforderung Ende Jänner 2011 nicht reagiert, hieß es in einer Mitteilung von Innenkommissarin Cecilia Malmström Donnerstag in Brüssel. Die acht EU-Länder wurden zu einer sogenannten "begründeten Stellungnahme" aufgefordert. Ignoriert Innenministerin Johanna Mikl-Leitner diese Rute im Fenster, wird die Kommission Klage beim EU-Gerichtshof einbringen und möglicherweise Antrag auf Strafe stellen.
Die EU-Richtlinie regelt Mindeststandards, damit Abschiebungen fair, transparent und unter Wahrung der Grundrechte ablaufen. Alle Personen, nicht nur Asylwerber, haben ein Recht auf Nichtzurückweisung. In einigen Mitgliedstaaten hat es in der jüngsten Vergangenheit viele umstrittene Fälle von Zwangsrückführungen und Kritik an menschenunwürdigen Bedingungen gegeben. (Thomas Mayer aus Brüssel, DER STANDARD-Printausgabe, 30.9.2011)