Problemstellen-Serie

Hürden für Radfahrer

Ansichtssache | 27. Jänner 2012, 12:17

Das Radwegnetz in Wien wird ständig erweitert, dennoch finden sich Radwege, die im Nirwana enden und Passagen, an denen Konflikte vorprogrammiert sind – Schicken Sie uns Ihre Bilder von Fahrrad-Problemstellen!

Bild 1 von 40»
Bild 1
foto: derstandard.at/tin

Fahrradstreifen-Ende auf der "Mahü"

Über die Kreuzung Mariahilfer Straße/Stiftgasse kommt man als Radfahrer kaum hinaus: Entweder stürzt man sich ins motorisierte Verkehrsgewühl oder man biegt rechts ab um parallel die Lindengasse zu fahren, womit sich die Nutzung der Einkaufsstraße erübrigt. Die "Mahü" hinunter gibt es überhaupt keinen Radweg. Wer sich für die Öffis entscheidet, fährt im wahrsten Sinne des Wortes auch nicht optimal, denn der Bus 2A, verkehrt auch zu Stoßzeiten nur im zehn Minuten-Takt und das ebenfalls nur bis zur Kichengasse. Ab da heißt es unterirdisch weiterfahren mit der U3. Der öffentliche Raum oben ist den KFZ und geduldigen FußgängerInnen vorbehalten, die an vielen Ampeln warten müssen. Höchste Zeit für die Mariahilfer Straße neu.

weiter ›

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 1444
01052004
00

jaja, sobald das evaluieren abgeschlossen ist (also am 30. februar im jahre schnee), dann wird paradies gemacht...

bis dahin macht es sich der radfahrbeauftragte in seinem büro mal richtig gemütlich...

Reinkarnation eines Passivopfers
00
Bin letzte Woche von einem Autofahrer in eine Parklücke geschoben worden.

Blinken oder schauen könnte Leben retten...aber das brauchen die Blechritter ja nicht.
Apropos..meinen Prellungen gehts schon besser.

MrTee
00
WTF?

Meinens der hätt sich beinahe auf dich raufgeparkt, sprich du wärst unter die Räder gekommen?

Ich glaub im Affekt würd da bei mir des Radl durch die Windschutzscheibe fliegen.

Ich wär' gern eine Banane, manchmal ...
00

Seitenfenster oder -Spiegel sind mehr zu empfehlen, die halten nicht so viel aus wie die Windschutzscheibe.

Weg mit dem letzten Proelleten!
22
28.1.2012, 21:43
Die Leserin, die sich über die Bilder 16-19 ärgert, sollte lieber die Fahrschule besuchen und die Standard-Redaktion gleich mitnehmen!!!

Steht in der StVO: Unmittelbar vor und unmittelbar nach einem Schienenfahrzeug ist das Befahren der Schienen VERBOTEN!! Was mach Radfahrer in Bild 17? Er fährt über rot einfach weiter auf die Schienen. Würde er stürzen, dann würde ihn die Strassenbahn überfahren. Daher diese rote Ampel!

Und warum ist jetzt grün in Bild 18? Weil die Strassenbahn rot hat und jetzt darf der Radfahrer gefahrlos die Schienen queren oder dann (nicht auf dem Bild) ind die Siebensterngasse einbiegen.

Dies ist ein typisches Beispiel wie mit Bildern FALSCHE Meinung gemacht wird. Denn würde man auch den Abschnitt zur Siebensterngasse fotografieren (von hier keine 20m), würde jeder sofort erkennen, dass dies einzig der Sicherheit für die Radfahrer dient.

meinrad
01
31.1.2012, 16:39

da gehts drum, dass sich da anscheinend irgendein verkehrsplaner vorgestellt hat, dass radler, die die westbahnstraße richtung neubaugasse runterkommen, wenns grün wird nicht einfach so wie die pkws dem straßenverlauf (der mit dem schienenverlauf identisch ist) folgen, sondern erst mal rechts von den schienen bei einer weiteren roten ampel stehenbleiben und dort auf wwi was warten.

der kritikpunkt ist, dass unklar ist, warum radler sich da anders verhalten sollen als autofahrer.

joky2
01
31.1.2012, 15:45

ah, heute schon wieder eine neue Straßenverkehrsodnung? Meine StVO (vgl. §7 Absatz 1) sagt da was anderes, aber war schon eine Weile nicht mehr in der Fahrschule - haben die da ihre StVO-Fassung?

Und wie funktioniert das dann bei Autos? Müssen sich die in Luft auflösen oder bleiben die auf den Gleisen stehen? Oder gilt dies nur für Radfahrer in Wien unter der Woche an ausgesuchten Stellen?

Und wo bitte liegt der Sicherheitsvorteil für den Radfahrer? Ich kann beim besten Willen weder dort noch da ein besonderes Gefährdungspotential feststellen.

Taji Soron
012
27.1.2012, 14:26

Ein weiteres Problem an Kreuzungen wie der obigen, wo es eine gemeinsame Fahrspur für Geradeausfahrer und Rechtsabbieger und daneben eine Radstreifen gibt (z.B. mehrfach in der Marxergasse), ist, dass die Autofahrer ihre Richtungsänderungsabsicht entweder gar nicht, oder erst viel zu spät durch Blinken anzeigen. Als Radfahrer glaubt man, neben einem Geradeausfahrer herzufahren, bis dieser dann unvermittelt und unangekündigt doch rechts abbiegt. Blinken scheint überhaupt ziemlich aus der Mode gekommen zu sein, gerade Rechtsabbieger scheinen das oft für unnötig zu halten - aber für die Radfahrer, die am rechten Straßenrand/Radstreifen fahren, führt das zu extrem gefährlichen Situationen.

okami
30
29.1.2012, 00:57
Neben eine Auto herfahren macht es schwierig, das Blinken zu sehen.

meinrad
00
31.1.2012, 16:34

absolut. außer man dreht den kopf!

Taji Soron
00
30.1.2012, 09:25

Einen Blinker, der nicht verwendet wird, kann man nicht sehen. Und wenn ich annehme, dass das Auto geradeaus fährt, und rechts vorbeifahre (das ist nun mal so, dass die Radsstreifen am rechten Fahrbahnrand sind) und das Auto neben mir dann den Blinker einschaltet und im selben Moment abbiegt, ist es auch zu spät. Es geht darum, den Blinker RECHTZEITIG zu verwenden, damit die anderen Verkehrsteilnehmer darauf reagieren können. Ist das so schwer zu verstehen, Herr Wolf? Also nocht mal: Sehr viele Autofahrer blinken entweder viel zu spät oder gar nicht, und das ist extrem gefährlich.

okami
10
30.1.2012, 16:44
Da beschreibens jetzt was anderes als im ursprünglichen Posting:

Zitat: 'Als Radfahrer glaubt man, neben einem Geradeausfahrer herzufahren, ...'

Ein Radfahrer, der neben einem Auto herfährt wird niemals rechtzeitig einen Blinker merken.
Ich will damit sagen, dass der parallele Fahrradstreifen nicht unbedingt dazu da ist nebeneinander herzufahren.
Das gleiche Problem haben nebeneinanderfahrende Autos übrigens auch.

IncontinentIceweasel
00
Was für ein Haarsträübernder Quatsch:

"Ein Radfahrer, der neben einem Auto herfährt wird niemals rechtzeitig einen Blinker merken."

1. Beträgt der Winkel des Gesichtsfelds etwa 180° (Kopf und Augen geradeaus) und ein blinkendes Licht ist auch im periphären Gesichtsfeld leicht wahrzunehmen.

2. Lassen sich Kopf und Augen im allgeimeinen sehr gut drehen und das buchstäblich augenblicklich

3. Haben Autos vorne, hinten und seitlich Blinker.

4. Gilt 1. und 2. auch für Autofahrer

5. Haben Autofahrer noch Spiegel.

Es scheint, Sie wollen sagen: Ein Autofahrer der blinkt hat automatisch Vorrang UND ob er blinkt oder nicht, ist eh wurscht, weil der schasaugerte Radler es so oder so nicht mitbekommt.

meinrad
00
31.1.2012, 16:42

und was soll man da als radler jetzt machen? wenn der radstreifen nun mal neben der fahrbahn ist? am gehsteig warten, bis die straße völlig leer ist? jedesmal runterbremsen, wenn einer mit mir aufschließt?

okami
10
Jedenfalls nicht nebenherfahren ...

... und sich dann wundern.

Was sollte denn der Autofahrer machen, wenn der Radler neben ihm herfährt. Runterbremsen? Stehenbleiben bis keine Radfahrer mehr in Sicht sind?

Es sind die gleichen Argumente!

Flash Flash
02

Wieso sollte man auf parallelen Fahrstreifen nicht nebeneinanderfahren können oder dürfen? Dann bräuchte man ja eh nur einen.
Die Sache ist eigentlich (theoretisch) ganz einfach und genau gleich wie bei einem normalen Fahrstreifenwechsel. Will ich hinüber, muss ich das anzeigen (blinken) und schauen, ob ich ohne jemand anderen zu behindern oder gefährden den anderen Fahrstreifen befahren kann. Und wenn nicht frei ist, muss ich warten.

meinrad
10

hä? ganz normal fahren, und wenn er abbiegen will, blinken, schauen, ob der radstreifen frei ist, falls nötig stehenbleiben, die gradausfahrenden radler weiterfahren lassen und danach abbiegen... das is ja wohl nicht so schwierig?

okami
10
Hä?

Und warum muss ein Radfahrer an einem Auto, das rechts blinkt noch rechts vorbeifahren? Anstatt zu warten bis der abgebogen ist?

meinrad
00

naja wenn du über eine andere fahrspur drüber musst, wartest doch, bis das geht, ohne dass du jemandem reinschneidest oder? macht man ja beim linksabbiegen und spurwechseln auch nicht anders

xrqkt
00

Warum warten? "Fahrzeuge, die von rechts kommen, haben [...] den Vorrang;" Da gibt es keine Ausnahme für Parallelverkehr. Rechtsabbieger warten vor gerade ausfahrenden wenn deren Fahrspur weiter rechts verläuft.

Flash Flash
00

Beim Parallelverkehr gilt keine Rechtsvorrangregel. Bei einem Fahrstreifenwechsel muss derjenige der wechseln will (oder den anderen Fahrstreifen überfahren) warten, bis das möglich ist, ohne jemanden auf dem anderen Fahrstreifen zu behindern oder zu gefährden.

xrqkt
00

Die StVO kennt die Fahrschulnamen, wie Rechtsregel oder Schienenverkehrsregel nicht. Wie zitiert heißt es nur "von rechts kommen" - woher die Fahrzeuge kommen, wohin sie gehen und wie sie zueinander stehen ist nicht definiert, bis auf, dass das Fahrzeug rechts vom anderen Vorrang hat. Gemeint wird wohl auch "in Fahrtrichtung" sein.

Flash Flash
00

Sie irren. Siehe Stvo § 7. Absatz 2 letzter Satz:
"Die Lenker nebeneinander fahrender Fahrzeuge dürfen beim Wechsel des Fahrstreifens den übrigen Verkehr weder gefährden noch behindern. "
Und im übrigen auch § 2 Abs 7a: Definition des Mehrzweckstrefens: ".. der unter besonderer Rücksichtnahme auf die Radfahrer von anderen Fahrzeugen befahren werden darf..."

xrqkt
00

§7 (3) spricht von "wenigstens zwei Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung". Ein Abbieger fährt nicht mehr in diese Fahrtrichtung. Es gilt viel mehr ein Verbot des Fahrstreifenwechsels, vgl. §13 (2a): "Auf Kreuzungen mehrstreifiger Fahrbahnen ist der Fahrstreifen, der vor dem Einbiegen befahren wurde, auch beim Einbiegen zu benützen." Somit hinfällig.

§2 (7a) geht auch weiter: "..., wenn für diese der links an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug ist ...". Wie sich aus einer besonderen Rücksichtnahme plötzlich ein Vorrang ergeben soll ist mir sowieso unklar.

Ich darf vielleicht noch ergänzen, dass Mehrzweck- und Radfahrstreifen meist über der Kreuzung weitergeführt werden, bevor jetzt §19 (6a) kommt.

Flash Flash
00

Einen Vorrang für den rechts einbiegenden Autofahrer hatte ich nie behauptet. Jedoch gilt das von ihnen erwähnte "Fahrzeuge, die von rechts kommen, haben [...] den Vorrang" in diesem Zusammenhang nicht.
Wenn ein Autofahrer rechts abbiegen will und rechts von ihm ist eine Radfahr- oder Mehrzweckstreifen, dann hat er gegenüber Radfahrern auf diesem Streifen eindeutig Wartepflicht.
Haarig wird die Situation allerdings, wenn der Streifen genau an der Kreuzung endet (auch wenn er nach der Kreuzung wieder anfängt). Dann hat nämlich unsinnigerweise der geradeausfahrende Radfahrer auf einmal Wartepflicht und wird zum Freiwild auf der Kreuzung.
Ich fahr daher wenn möglich in solchen Situation auf dem normalen Fahrstreifen links vom Mehrzweckstreifen

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 1444

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.