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bin seit kurzen in wien radfahrer. komm eigtl aus graz und hab es im 4. jahr endlich geschafft mein rad mal nach wien zu bringen. was mir besonders in wien auffällt dass man oft nicht gegen die einbahn fahren darf obwohl die straßen breit genug wären. das verlängert die fahrtzeit um einiges finde ich. aus graz bin ich -zumind auf der linken murseite gewohnt- dass man gegen ziemlich alle einbahnen fahren kann.
ich kenn die stelle am gumpendorfer gürtel mit den absperrgittern, die bert eder fotografiert hat.
wenn man von der ullmannstr. kommt ist es ja quasi "entschuldbarer notstand" wenn man wie er den fussweg benützt.
interessant wäre natürlich sein vorschlag einer lösung
Steht in der StVO: Unmittelbar vor und unmittelbar nach einem Schienenfahrzeug ist das Befahren der Schienen VERBOTEN!! Was mach Radfahrer in Bild 17? Er fährt über rot einfach weiter auf die Schienen. Würde er stürzen, dann würde ihn die Strassenbahn überfahren. Daher diese rote Ampel!
Und warum ist jetzt grün in Bild 18? Weil die Strassenbahn rot hat und jetzt darf der Radfahrer gefahrlos die Schienen queren oder dann (nicht auf dem Bild) ind die Siebensterngasse einbiegen.
Dies ist ein typisches Beispiel wie mit Bildern FALSCHE Meinung gemacht wird. Denn würde man auch den Abschnitt zur Siebensterngasse fotografieren (von hier keine 20m), würde jeder sofort erkennen, dass dies einzig der Sicherheit für die Radfahrer dient.
da gehts drum, dass sich da anscheinend irgendein verkehrsplaner vorgestellt hat, dass radler, die die westbahnstraße richtung neubaugasse runterkommen, wenns grün wird nicht einfach so wie die pkws dem straßenverlauf (der mit dem schienenverlauf identisch ist) folgen, sondern erst mal rechts von den schienen bei einer weiteren roten ampel stehenbleiben und dort auf wwi was warten.
der kritikpunkt ist, dass unklar ist, warum radler sich da anders verhalten sollen als autofahrer.
ah, heute schon wieder eine neue Straßenverkehrsodnung? Meine StVO (vgl. §7 Absatz 1) sagt da was anderes, aber war schon eine Weile nicht mehr in der Fahrschule - haben die da ihre StVO-Fassung?
Und wie funktioniert das dann bei Autos? Müssen sich die in Luft auflösen oder bleiben die auf den Gleisen stehen? Oder gilt dies nur für Radfahrer in Wien unter der Woche an ausgesuchten Stellen?
Und wo bitte liegt der Sicherheitsvorteil für den Radfahrer? Ich kann beim besten Willen weder dort noch da ein besonderes Gefährdungspotential feststellen.
Ein weiteres Problem an Kreuzungen wie der obigen, wo es eine gemeinsame Fahrspur für Geradeausfahrer und Rechtsabbieger und daneben eine Radstreifen gibt (z.B. mehrfach in der Marxergasse), ist, dass die Autofahrer ihre Richtungsänderungsabsicht entweder gar nicht, oder erst viel zu spät durch Blinken anzeigen. Als Radfahrer glaubt man, neben einem Geradeausfahrer herzufahren, bis dieser dann unvermittelt und unangekündigt doch rechts abbiegt. Blinken scheint überhaupt ziemlich aus der Mode gekommen zu sein, gerade Rechtsabbieger scheinen das oft für unnötig zu halten - aber für die Radfahrer, die am rechten Straßenrand/Radstreifen fahren, führt das zu extrem gefährlichen Situationen.
Einen Blinker, der nicht verwendet wird, kann man nicht sehen. Und wenn ich annehme, dass das Auto geradeaus fährt, und rechts vorbeifahre (das ist nun mal so, dass die Radsstreifen am rechten Fahrbahnrand sind) und das Auto neben mir dann den Blinker einschaltet und im selben Moment abbiegt, ist es auch zu spät. Es geht darum, den Blinker RECHTZEITIG zu verwenden, damit die anderen Verkehrsteilnehmer darauf reagieren können. Ist das so schwer zu verstehen, Herr Wolf? Also nocht mal: Sehr viele Autofahrer blinken entweder viel zu spät oder gar nicht, und das ist extrem gefährlich.
Zitat: 'Als Radfahrer glaubt man, neben einem Geradeausfahrer herzufahren, ...'
Ein Radfahrer, der neben einem Auto herfährt wird niemals rechtzeitig einen Blinker merken.
Ich will damit sagen, dass der parallele Fahrradstreifen nicht unbedingt dazu da ist nebeneinander herzufahren.
Das gleiche Problem haben nebeneinanderfahrende Autos übrigens auch.
"Ein Radfahrer, der neben einem Auto herfährt wird niemals rechtzeitig einen Blinker merken."
1. Beträgt der Winkel des Gesichtsfelds etwa 180° (Kopf und Augen geradeaus) und ein blinkendes Licht ist auch im periphären Gesichtsfeld leicht wahrzunehmen.
2. Lassen sich Kopf und Augen im allgeimeinen sehr gut drehen und das buchstäblich augenblicklich
3. Haben Autos vorne, hinten und seitlich Blinker.
4. Gilt 1. und 2. auch für Autofahrer
5. Haben Autofahrer noch Spiegel.
Es scheint, Sie wollen sagen: Ein Autofahrer der blinkt hat automatisch Vorrang UND ob er blinkt oder nicht, ist eh wurscht, weil der schasaugerte Radler es so oder so nicht mitbekommt.
Wieso sollte man auf parallelen Fahrstreifen nicht nebeneinanderfahren können oder dürfen? Dann bräuchte man ja eh nur einen.
Die Sache ist eigentlich (theoretisch) ganz einfach und genau gleich wie bei einem normalen Fahrstreifenwechsel. Will ich hinüber, muss ich das anzeigen (blinken) und schauen, ob ich ohne jemand anderen zu behindern oder gefährden den anderen Fahrstreifen befahren kann. Und wenn nicht frei ist, muss ich warten.
Beim Parallelverkehr gilt keine Rechtsvorrangregel. Bei einem Fahrstreifenwechsel muss derjenige der wechseln will (oder den anderen Fahrstreifen überfahren) warten, bis das möglich ist, ohne jemanden auf dem anderen Fahrstreifen zu behindern oder zu gefährden.
Die StVO kennt die Fahrschulnamen, wie Rechtsregel oder Schienenverkehrsregel nicht. Wie zitiert heißt es nur "von rechts kommen" - woher die Fahrzeuge kommen, wohin sie gehen und wie sie zueinander stehen ist nicht definiert, bis auf, dass das Fahrzeug rechts vom anderen Vorrang hat. Gemeint wird wohl auch "in Fahrtrichtung" sein.
Sie irren. Siehe Stvo § 7. Absatz 2 letzter Satz:
"Die Lenker nebeneinander fahrender Fahrzeuge dürfen beim Wechsel des Fahrstreifens den übrigen Verkehr weder gefährden noch behindern. "
Und im übrigen auch § 2 Abs 7a: Definition des Mehrzweckstrefens: ".. der unter besonderer Rücksichtnahme auf die Radfahrer von anderen Fahrzeugen befahren werden darf..."
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