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Sigrid Maurer war von 2009 bis 2011 Vorsitzende der Österreichischen Hochschülerschaft.

APA-FOTO: GEORG HOCHMUTH

Wien - "EX" für Extremismus: Mit diesem Vermerk sind die ehemalige ÖH-Vorsitzende Sigrid Maurer (Grüne und Alternative StudentInnen, GRAS) und vier weitere ÖH-Funktionäre für fünf bzw. zehn Jahre beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung gespeichert. Das meldet das Nachrichtenmagazin "News" in seiner aktuellen Ausgabe. Als Grund sei "die Abwehr krimineller Verbindungen" in der Datenbank angegeben.

Aktion im Parlament

Hintergrund: Maurer wurde wegen einer Störaktion während der Budgetdebatte am 22. Dezember 2010 ein 18-monatiges Hausverbot im Parlament und eine Verwaltungsstrafe erteilt. Sie hatte gemeinsam mit etwa einem Dutzend Studenten von der Besuchergalerie Parolen gerufen und Flyer auf die Abgeordneten geworfen. Maurer verurteilt die Speicherung "wegen einer Verwaltungsübertretung im Zuge politischen Engagements" und sieht "eine Tendenz: Politische Arbeit wird immer öfter kriminalisiert", wie sie "News" sagte. Auch Maurers Kollegin und Ex-ÖH-Generalsekretärin Mirijam Müller (Verband Sozialistischer Student_innen, VSStÖ) ist in der Datenbank gespeichert. Genauso Thomas Wallerberger, ebenfalls Teil des ehemaligen ÖH-Vorsitzteams.

Laut "News" spricht das Innenministerium von einem Routine-Vorgang, nach dem "bei Verwaltungsübertretungen in vermassungsmäßigen Einrichtungen" wie etwa dem Parlament stets der Verfassungsschutz kontaktiert werde. Der Vermerk "Extremismus" stehe allein für die die Speicherung durchführende Abteilung.

Verschärfungen durchs neue Anti-Terror-Paket

Im Gespräch mit derStandard.at sagt Maurer: "Das zeigt, dass die Behörden nicht mit den Instrumenten umgehen können." Sie fürchtet Verschärfungen durch das neue Anti-Terror-Paket der Bundesregierung: "Was jetzt durch das neue Anti-Terror-Paket kommen soll, ist noch schlimmer." Jede Bürgerinitiative oder NGO könne betroffen sein.

Erfahren hat Maurer von dem Vermerk auf der Extremismus-Liste durch ein Auskunftsbegehren, das sie nach Paragraph 26 des Datenschutzgesetzes gestellt hat. (APA, red, derStandard.at, 28.9.2011)