Prozess zwischen 7-Jährigem und Republik vertagt

28. September 2011, 14:59

Fortsetzung am 21. November

Linz - Der Prozess um einen siebenjährigen Buben, dessen Eltern nach angeblicher Übergriffe durch einen Linzer Volksschuldirektor die Republik geklagt hatten, ist am Mittwoch vertagt worden. Am 21. November soll die Verhandlung fortgesetzt werden - mit der Einvernahme des mittlerweile pensionierten Pädagogen, der zwei Vorfälle zugibt, sowie des Vaters des damals siebenjährigen Buben.

Zudem soll ein Kinderpsychiater ein Gutachten erstellen. Den Eltern waren außergerichtlich zunächst 200 und dann 500 Euro angeboten worden - ohne Erfolg.
"Uns geht's nicht ums Geld, uns geht's um ganz andere Dinge", kommentierte deren Vertreter Kurt Lichtl die Feststellung von Richter Stefan Pellegrini, dass der mittlerweile Zehnjährige aus dem Verfahren - außer einem finanziellen - wohl keinen Vorteil ziehen werde. Es müsse klargestellt werden, dass das Verhalten des Lehrers - wie von der Finanzprokuratur als Vertreter der Republik eingeräumt - nicht nur rechtswidrig, sondern auch schuldhaft war, betonte der Anwalt.

In der Klagsbeantwortung heißt es, dass der Schüler durch sein Verhalten die Übergriffe selbst provoziert habe. Demnach treffe ihn möglicherweise eine Mitschuld. Ein Pädagoge müsse in der Lage sein, mit derartigen Situationen umzugehen und sich zu entschuldigen, entgegnete Lichtl. In 90 Prozent der Fälle sei ein Kind nicht mitschuldig, räumte Prokuraturanwalt Herbert Arzberger ein. Es gebe aber auch "extreme Einzelfälle". Im Zusammenhang mit der Schulangst des Buben verwies der Jurist darauf, dass er bereits vor den Vorfällen Bettnässer gewesen sei. Das Verhalten des Direktors habe es noch schlimmer gemacht, entgegnete Lichtl. Mittlerweile gehe der Zehnjährige in eine andere Schule und es gebe "überhaupt keine Probleme".

Nach gerade einmal 20 Minuten wurde der Prozess, an dem weder der Lehrer noch die Eltern teilgenommen haben, vertagt. Nun gelte es herauszufinden, was tatsächlich passiert ist, sagte Arzberger. Auf die Frage, ob der Schüler im Fall eines Fehlverhaltens eine Entschuldigung des Pädagogen verdiene, antwortete er: "Ja, aber ich kann ihn nicht dazu zwingen." (APA)

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23 Postings
Folgendes...
 
00
31.10.2011, 11:26
Ich würde mich jedenfalls seeeehr über eine Live-Prozessberichterstattung freuen...

Lieber Standard - ließe sich da was machen?

Erich_Fromm
 
00
28.10.2011, 18:52

Zeugnis eines "guten" österreichischen Schülers:

Runtertreten und Raufbuckeln: sehr Gut
Nix direkt sagen sondern hintenrum aufpudeln: sehr Gut
Anderen Eins auswischen hinterm Rücken der Lehrer: sehr Gut
Schaumschlagen: sehr Gut

Betragensnote für konformes Angepasstsein : hervorragend

Ironie off

D/E
00
2.11.2011, 17:04
Wenn man Ihnen nach einem Bericht über einen einbrecherisch

tätigen Moldawier erklären würde, der typische Moldawier wäre halt ein Einbrecher, würden Sie (zu Recht) "Faschismus" schreien.

Aaaaber, wenn es um Lehrer geht, ist jeder Schwachsinn erlaubt, gelle?

Um noch so einem blitzgescheiten Schluss vorzubeugen: Ich halte die Klagebeantwortung der Finanzprokuratur für skandalös und bin absolut nicht dafür, dass Lehrer/innen Schüler/inn ungestraft schlagen dürfen. Ich weiß allerdings, dass es praktisch nie vorkommt.

Zuhause bei den lieben Eltern wäre ich mir dagegen nicht so sicher.

Folgendes...
 
00
3.10.2011, 14:25
Cool: ". In 90 Prozent der Fälle sei ein Kind nicht mitschuldig, "

Das bedeutet doch, dass in 10 Prozent der Fälle Kinder, die eine von Erziehern in die Pfeife bekommen, zumindest mitschuldig sind... Und DAS meint ein Anwalt? *staun*

badat
00
29.9.2011, 22:19
Verrückt

Wenn man sich von einem Erwachsenen verbal provoziert fühlt und ihm daraufhin eine auflegt, kommt man vor Gericht und wird mit ziemlicher Sicherheit verurteilt. Aber bei einem Kind -bei dem man im Gegensatz zu einem Erwachsenen mit einer Watschen wirklich Schaden anrichten kann- soll dieses Verhalten ok sein?

guzo
01
29.9.2011, 20:25
Unglaublich!

Der Bub sei (mit)schuld, weil er den tätlichen Übergriff "provoziert" habe. Der Direktor konnte also gar nicht anders, wurde als erwachsener (!!!), ausgebildeter (!!!) Pädagoge (!!!) zur Handgreiflichkeit gegenüber einem seiner (!!!) 7(!!!)-jährigen (Schüler (!!!) quasi gezwungen.

Täter-Opfer-Umkehr: ein Klassiker in Österreich.

Kennen wir aus Vergewaltigungs-Debatten. Da ist nach "Meinung" mancher Hirnis auch die Frau schuld, weil sie sich zu aufreizend angezogen, sprich: die Vergewaltigung provoziert habe. Der Täter konnte demnach gar nicht anders, wurde zur Vergewaltigung vom Mini-Rock-tragenden Fräulein quasi gezwungen.

Hört auf mich
22
29.9.2011, 07:04

Was hat der Lehrer denn nun gemacht?
Eine Watschen an einen ungezogenen Rotzlöffel verteilt?
Da kann man nur sagen, so eine Watschen hat noch niemandem geschadet, und wahrscheinlich hätte der schon viel früher die ein oder andere gebraucht.
Aber da den Kindern keine Grenzen mehr gezeigt werden dürfen, steigt die Jugendkriminalität ja auch immer weiter an, und dann wundert man sich wenn Rentner zu Tode geprügelt werden.
Den sein Strafregister in 5 Jahren würde mich mal interessieren.

badat
00
29.9.2011, 22:24
Kleine Frage:

Stellen Sie sich vor,ich fühle mich durch Ihr Verhalten provoziert. Darf ich Ihnen dann auch einfach so eine Watschen auflegen und Ihnen dann sagen, dass das noch niemandem geschadet hat? Nein, natürlich darf ich das nicht und würde dafür vollkommen zu Recht wegen Körperverletzung verurteilt werden. Wenn man aber einem vollkommen zurechnungsfähigen Erwachsenen (der abschätzen können muss, wie weit er bei seinen Mitmenschen gehen darf) auf eine verbale Provokation nicht schlagen darf, dann ist es absurd, bei einem Taferlklassler, der noch nicht strafmündig ist und außerhalb des Vertrauensgrundsatzes steht, so eine körperliche Attacke gutzuheissen.

Hört auf mich
10
30.9.2011, 19:04

Erwachsene sollten eigentlich erzogen sein. Aber mal rein hypothetisch, wenn Sie mich provozieren oder dumm anmachen dann bekommen Sie Post von meinem Anwalt, aber bei Kindern hilft das nicht.

badat
00
30.9.2011, 21:50
Aha, und wenn Ihnen der Rechtsweg auf Grund von mangelnder Strafmündigkeit verwehrt ist, sehen Sie Gewalt als legitimen Ausweg?

Was muss einem Menschen eigentlich wiederfahren, um so dünnhäutig zu werden, dass er bei einer Provokation durch ein Volksschulkind (!) nach Satisfaktion durch Gewalt schreit? Wie muss man eigentlich draufsein, damit einem ein Taferlklassler ernsthaft beleidigen kann?

badat
10
29.9.2011, 22:28
Des weiteren

ist es schon tausendfach wissenschaftlich erwiesen, dass Schläge Kindern sehr wohl schaden, sowohl physisch als auch psychisch. Sie können mit bildgebenden Verfahren deutliche Spuren im Schmerzzentrum als Kinder geschlagener Menschen nachweisen und allein die Tatsache, dass als Kinder geschlagene Menschen jahrzehnte später körperliche Attacken auf die eigene Person gegen jeden Selbsterhaltungstrieb gutheissen, sich nicht eingestehen, dass es wehgetan hat und sie es NICHT gerne hatten und bei Kritik am Verhalten ihrer Eltern richtiggehend wütend werden, zeigt deutlich, dass hier Narben auf der Seele geblieben sind.

Hört auf mich
00
30.9.2011, 23:52

Ich sage es nochmal!
Ich rede von einer Watschen! Sage ja um Himmels Willen nicht, daß man Kinder verprügeln sollte!
Weiß nicht wie alt Sie sind, und ob Sie in Ihrer Kindheit unangemessene körperliche Züchtigung erleiden mußten.
Aber eine Watschen hat wirklich noch niemanden geschadet. Und das kann ich aus eigener Erfahrung sagen. War auch mal Kind, und wie Lausbuben halt so sind, gut zureden hilft da meistens nicht...

badat
00
2.10.2011, 17:53

Zu meiner Person: Meine Eltern haben es geschafft, mich ohne Schläge zu erziehen und ich hab es dennoch bis zur Promotion im nicht gerade leichten Chemiestudium geschafft (das nur erwähnt, um zu zeigen, dass man auch ohne Watschen zu einem disziplinierten Menschen werden kann, nicht um anzugeben). Auch ich war ein ziemlicher Lauser, und wenn ich Regeln übertreten habe, die mir bewusst waren, hat das Konsequenzen gehabt, Fernsehverbot, etc. Hat perfekt gewirkt und mir in manchen Fällen viiiiel Zeit zum Nachdenken gegeben, ohne dass mir meine Eltern dadurch das Gefühl gegeben hätten, dass meine physische Integrität nichts wert ist. Man kann auch Grenzen ohne Schläge ziehen.

badat
00
2.10.2011, 17:47
Abgesehen davon, dass es in diesem Fall nicht um EINE Watschn geht,

sondern um mehrere Vorfälle:
JEDE Watschen ist genau eine zu viel. Jeder Mensch, auch ein Kind, hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, das nur im Falle von Notwehr ignoriert werden darf und Sie wollen mir doch nicht ernsthaft erzählen, dass es Situationen gibt, in denen ein erwachsener Mensch Notwehr gegen ein Volksschulkind leisten muss? In einer sensiblen Entwicklungsphase oder bei einem sensiblen Kind kann auch eine einzige Watschn der Eltern Schaden anrichten, weil dadurch mit einem Schlag das absolute Vetrauen des Kindes zu seinen Eltern zerstört wird. Auch wenn Sie sich das nicht vorstellen können, das ist wissenschaftlich erwiesen, jeder Psychologe kann Ihnen das bestätigen.

Folgendes...
 
00
29.9.2011, 04:58
2 Meldungen in derselben Zeitung zum selben Thema...

... aber komplett anderer Inhalt.

Letztens wurde noch behauptet, dass die Finanzprokuratur sagt "Das Verhalten des Direktors wurde jedoch vom Kläger provoziert, sodass diesen das Alleinverschulden am Zustandekommen des Vorfalls trifft."

Heute hingegen:
"Demnach treffe ihn möglicherweise eine Mitschuld"

Also welche der 2 Meldungen war jetzt erlogen ? Oder beide ?

J. Smith
00
29.9.2011, 00:42

Er hat mich provoziert! - Dann hab ich halt g'schossn.

graus birne
01
28.9.2011, 21:46
diese republik

kränkelt.

Recht ist Auslegungssache
13
28.9.2011, 21:34
Erbärmliche Zustände in diesem Land...

Aber was soll man erwarten? Die Politik zeigt es doch vor.

Und wenn ein Pädagoge nicht in der Lage ist, "Provokationen" eines 7jährigen auszuhalten ohne handgreiflich zu werden dann hat er seinen Beruf verfehlt.
Wenn jetzt jeder der sich provoziert fühlt handgreiflich wird dann haben wir Chaos...

Die Provokationen sind natürlich nicht ok (aber das war von einem KIND!!!), die Handgreiflichkeiten sind dann aber IN KEINEM FALL ok!

Das ganze als "Arbeitsunfall" abzutun ist allerdings der Gipfel...
Dumme Wappler fällt mir da nur ein...

Plafondtuscher
01
28.9.2011, 20:47
Unbegreiflich

was Eltern alles versuchen, damit sie die Schuld überall nur nicht bei sich selbsr suchen müssen für das Versagen an ihren eigenen Kindern.

Nocheinmal: Realitätscheck bitte, Hirn einschalten und überlegen wie sehr diese Eltern (Vater?) ihren Sohn zu ihren eigenen Zwecken Missbrauchen!

grandia
00
29.9.2011, 06:25
realitätscheck?

vlt. leben die eltern vom direktor nicht mehr?

es wär schon interessant zu wissen wo diese bei der erziehung des direktors versagt haben ...

M.H.
16
28.9.2011, 19:47
Ohne jetzt Stellung zum Verhandlungsgegenstand zu beziehen

frage ich mich, ob der tatsächliche psychische Schaden für den Jungen nicht erst durch den Prozess entstanden ist, bzw. durch die Tatsache, dass er nun in jeder größeren Tageszeitung lesen kann, dass er ein Bettnässer war/ist. Sein Umfeld wird schon wissen, von wem da die Rede ist, und gerade 10 Jährige Kinder (Mitschüler) können sehr grausam sein!

Knieriem
13
28.9.2011, 19:19

Nach 3 Jahren fällt der Familie ein, daß der Bub klagen soll/muß/will? - interessant.

guzo
00
29.9.2011, 20:18
Der tätliche Übergriff

ist damit nicht verjährt.

Und was Sie für interessant halten, ist für den Prozess völlig uninteressant.

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