Arge Daten: Der Tiroler Gebietskrankenkasse droht eine Verwaltungsstrafe

28. September 2011, 12:29

Hacken nur dann strafbar, wenn Sicherungsmaßnahmen überwunden werden - Recht kennt kein Delikt "Datendiebstahl"

 Wenn auch zuletzt immer der Begriff "Datendiebstahl" genannt wurde - im heimischen Rechtssystem existiert ein derartiges Delikt nicht, weiß Hans Zeger von der ARGE Daten. Auch das Hacken sei nur dann strafbar, wenn dabei Sicherungsmaßnahmen wie etwa Passwörter überwunden werden. "Wenn man etwa im Internet über Listen mit Daten "stolpert" ist dies kein Hacken", betonte der Fachmann im Gespräch.

Offene Autotüre

Man könne dies damit vergleichen, wenn man beim Spazierengehen an allen Autotüren rüttelt. Erwischt man einen offenen Pkw und setzt sich hinein, sei dies kein Einbruch, weil man eben nicht gewaltsam eingedrungen ist.

Das Verwenden bzw. der Missbrauch persönlicher Daten sei entweder eine Verwaltungsübertretung oder ein Strafdelikt. Letzteres bedingt, dass man dadurch einen Schaden verursachen oder einen persönlichen Vorteil erzielen wollte. Die Anonymous-Mitglieder könnten laut Zeger damit argumentieren, in "guter Absicht" gehandelt zu haben, um auf Missstände aufmerksam zu machen. Wird dies geglaubt, kämen sie im Fall des Falles mit einer Verwaltungsübertretung davon, wofür die Strafe bis zu 25.000 Euro beträgt.

Gefängnis droht

Bei einem Strafdelikt wird man hingegen nicht so "billig" davonkommen. Hier droht bis zu einem Jahr Gefängnis. Noch schlimmer, nämlich bis zu fünf Jahre, könnte es für Amtspersonen (Beamte oder öffentlich Bedienstete; Anm.) kommen. Ein Beispiel ist die unrechtmäßige Abfrage im Polizeicomputer EKIS, weshalb schon zahlreiche Prozesse durchgeführt wurden.

Verwaltungsstrafe

Im aktuellen Fall könnte aber auch auf die Tiroler Gebietskrankenkasse einiges zukommen: Wegen gröblicher Verletzung von Sicherheitsvorkehrungen drohe eine Verwaltungsstrafe von bis zu 10.000 Euro. Dazu kämen noch zivilrechtliche Ansprüche der Betroffenen, die von der TGKK über den Datenklau informiert werden müssen. Neben etwaigen materiellen könne man auch immaterielle Schäden bei der Krankenkasse einklagen. Dies orientiert sich laut Zeger am Medienrecht - etwa wenn eine ansteckende Krankheit publik wird - und kann bis zu 20.000 Euro pro Fall kosten.

"Dieser ist von der Haftung für rechtswidrige Inhalte ausdrücklich ausgenommen"

Schließlich geht es noch um den Provider, über den die persönlichen Daten ins Netz gestellt werden. "Dieser ist von der Haftung für rechtswidrige Inhalte ausdrücklich ausgenommen", so der Experte. Ausnahme: Wird er darauf hingewiesen und sind diese wirklich rechtswidrig, muss er sie vom Netz holen - tut er das nicht, wird er wegen der missbräuchlichen Verwendung von Daten ebenso belangt wie die Anonymous-Mitglieder, sofern man sie jemals erwischt. (APA)

Kommentar posten
19 Postings
Bert Brecht
40
28.9.2011, 19:36
Oh.mein.Gott.

Was ist der Herr Zeger doch g´scheit.

Er weiß schon dass der TGKK eine Verwaltungsstrafe droht, obwohl noch nicht einmal klar ist welche Daten genau umfasst sind und woher sie kommen.

Nach Angaben der Anon STAMMEN die Daten zwar von der TGKK, wurden aber WOANDERS gefunden.

Die Versicherungsnummer sollte zwar nicht überall zugänglich sein - mit der kann aber ziemlich genau NICHTS passieren. Und die Adresse und Tel.Nr. sind nur unter ganz bestimmten Kriterien geheim (man denke an das offizielle Melderegister).

So: WTF?

Man kann jederzeit in eine Krankenkasse, in ein Spitalsstation oder eine Arztordination gehen und WEITAUS sensiblere Daten ordnerweise raustragen. Weil Tresortüren die Arbeit nunmal ein wenig behindern.

suboptimal
 
08
29.9.2011, 00:53
Versicherungsdaten als Gratis-Download für jedermann sind vermeidbar

und VERBOTEN, Kasperl.

Dank den Hackern
Die Verantwortung tragen diejenigen, denen die Daten abhanden gekommen sind. Sie sind in der gesetzlichen Pflicht, ihre Sicherheitssysteme zu überprüfen und zu verbessern.

http://www.nachrichten.at/nachricht... 612,724119

Nerdrage
00
28.9.2011, 18:03
der offene autotürenvergleich ist (wieder mal) schwachsinn

wenn beispielsweise eine website einen passwordgeschützten bereich hat, aber anfällig auf sql-injection ist, dann wird das hier mit einer offenen autotür verglichen. das stimmt aber nicht. es ist eine verschlossene autotür, die mit einem leichten trick zu öffnen ist. PUNKT.

besseres beispiel: gekippte fenster. mein bruder (wohnt im eg) hat sich einmal aus seiner wohnung ausgesperrt aber ein fenster gekippt gehabt. nachbar (beruf unbekannt) kam vorbei und hat mit einem handgriff das fenster komplett geöffnet.

und ja, gem. § 118a StGB kann ein einbruch in ein computersystem ohne rechtliche konsequenzen bleiben:
http://www.internet4jurists.at/gesetze/b... 2%A7_118a.
solang anon nix veröffentlicht wird wohl nix passieren...

mfgmfg
06
28.9.2011, 16:46
Verharmlosung ohnegleichen

Die TGKK behauptet, dass keine sensiblen Daten gestohlen wurden.

Das stimmt einfach nicht: Die SV-Nummer IST ein sensibles Datum.

--------
Gesetzliche Grundlage der Sozialversicherungsnummer ist § 31 Abs 4 Z 1 ASVG, nach dem der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger für die Verwaltung der Sozialversicherungsdaten einen Ordnungsbegriff zu vergeben hat, unter welchem Anwartschaften, Versicherungszeiten, Leistungsdaten und alle anderen einschlägigen Angaben der Sozialversicherung aufgefunden werden können.

moejoe000
00
29.9.2011, 11:55

Das sieht das Datenschutzgesetz anderes.

Jeder Arbeitgeber hat die Sozialversicherungsnummer.

Nur wenn ich Ihre Sozialversicherungsnummer, Ihren Namen und Ihre Wohnadresse kenne, darf mir niemand, weder Sozialversicherung noch ein Arzt, irgendwelche Auskünfte über Sie erteilen.

mfgmfg
10
29.9.2011, 14:45
Korrekturbedarf

Nicht jeder, sondern nur mein/e Arbeitgeber haben meine SV-Nummer und damit kann man sehr wohl Missbrauch treiben. Denken Sie mal nach.

moejoe000
00
29.9.2011, 18:19

Korrekturbedar?

Jeder Arbeitgeber hat die Sozialversicherungsnummer seiner Arbeitnehmer.

Ja.

Und was für einen Missbrauch können Sie treiben?

Missbrauch können sie *nur* dann treiben, wenn Sie einen Idioten finden, der glaubt, die SVN könnte verwendet werden, um die Identität nachzuweisen.

PS: Es gibt viele Idioten.

PPS: Ist dasselbe mit der Kontonummer. Wenn ich die Kontonummer von Ihnen oder vom Standard hab, dann kann ich Ihnen oder dem Standard Geld überweisen. Ach so schlimm. Aber abbuchen kann ich Geld weder von Ihnen noch vom Standard. Ich hätte es schon längst getan, wenn es möglich wär. Die Kontonummer vom Standard hab ich ja.

Dunkelgrau
23
28.9.2011, 14:56

Hans Zeger hat aber anscheinend kein Basiswissen über Filehoster. Sonst wüsste er, dass es zwar möglich ist, hintenrum in fremde Accounts zu gelangen, aber dies nur mit technischen Hilfsmitteln gelingt (wenn auch mit sehr einfachen). Es werden dadurch sehr wohl Sicherungsmaßnahmen umgangen.

Im Autotürvergleich wäre das, als wenn jemand die Tür zwar nicht aufbricht, aber durch einen Spalt einer Fensterscheibe mit einem Draht die Verriegelung innen aushebelt.

moejoe000
00
29.9.2011, 11:56

Man kann Dinge bei einem Filehoster auch so speichern, dass sie allgemein zugänglich sind. Wie bei einem Webhoster. Da wollen sie ja auch, dass jeder ihre Website ansehen kann.

andreas lamers
 
31
28.9.2011, 16:08
er da wohl keine ahnung hat?

Als Sharehoster, One-Click-Hoster oder Filehoster werden Internetdienstanbieter bezeichnet, bei denen der Anwender Dateien unmittelbar mit oder ohne vorherige Anmeldeprozedur speichern kann.

wer umgeht was bei einem bittorent? oder emule?
rapidshare? megaupload? etc.

wenn jemand seine daten dort abgelegt hat um sie an jemanden weiterzugeben gehoert der gehaut, wenn er es ueber einen share folder gemacht hat ebenso. mit daten hat man sensible umzugehen. ihre firma legt die finanzdaten und gehaltsinformationen auch nicht auf einen filehoster ab(hoffentlich)

Angelika70
131
28.9.2011, 12:38

Wir leben in einer super Welt. Polizisten müssen jede einzelne EKIS-Abfrage im Dienst begründen können und bekommen echte Schwierigkeiten, wenn es da Zweifel gibt aber Anon veröffentlicht locker mal 25.000 Namen und Privatadressen im www.

keinname
27
28.9.2011, 12:59

Herzlichen Glückwunsch! Erst kurz vor 13 Uhr aber nach Ihrer tadellosen Arbeit im TGKK-Anon Beitrag von heute Morgen darf sie, ob Ihres Durchhaltevermögens, welches sich dadurch zeigt, dass Sie nun auch in diesem Beitrag höchstes Engagement an den Tag legen, hiermit zum Troll des Tages küren!

Jo_Sch
11
28.9.2011, 14:40

Wenn man dafür bezahlt wird, dann ist das wohl selbstverständlich!
Gibt ja genug Firmen, die sich auf Astroturfing spezialisiert haben.

psyck
11
28.9.2011, 12:58

und wo genau liegt hier bitte der zusammenhang?
was haben äpfel mit gurken gemein?
mal ganz abgesehn davon, dass anonymous kein staatliches organ ist ...

Karottensammler
126
28.9.2011, 12:36
Also hab ich das richtig gelesen?

10 000 € für die grobe Verletzung von Sicherheitsmaßnahmen.

25 000 € für das Aufzeigen dieser?!

andreas lamers
 
01
28.9.2011, 16:11
klar

wer von den behoerden will schon wissen wie loechrig das system ist. ausserdem kommt zu den 10 000 ja noch die arbeit wie vertuschen, leugnen, schuldbekenntnis, reue, oberflaechliche korrektur, manipulation der oeffentlichkeit usw dazu. also die anderen sollen da schon mitzahlen.

Vormund von Peter W1
06
28.9.2011, 13:36

genau. bis zu 25000 ist "günstig" für die einen, die 10000 for die gkk ist jedoch schon "einiges".

Johnny Brainstorm
00
28.9.2011, 12:55

the governments fail...

keinname
11
28.9.2011, 12:50
Grün

Hab mir genau dasselbe gedacht.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.