Stichwort: Vorratsdatenspeicherung

28. September 2011, 11:52

Sechs Monate Speicherpflicht, Regeln für den Zugriff - Kritik von Datenschützern

Die Vorratsdatenspeicherung normiert, welche Kommunikationsdaten wie lange aufgehoben werden und unter welchen Bedingungen die Ermittlungsbehörden auf das Datenmaterial zugreifen dürfen. Basis ist eine entsprechende EU-Richtlinie, die 2006 zwecks Terror-Bekämpfung verabschiedet wurde, und bei deren Umsetzung Österreich lange säumig war. In Kraft treten sollen die Bestimmungen erst im April 2012. Die Richtlinie und ihre Übernahme ins österreichische Recht werden seit langem massiv kritisiert.

Betroffen sind sämtliche Kommunikationsvorgänge via Telefon und Handy, E-Mail und Internet. Sechs Monate sollen künftig die Kommunikationsbetreiber die diversen Daten speichern. Darunter fallen neben den Stammdaten (Name und Adresse des Benutzers) unter anderem: Handy- und Telefonnummern, IP-Adressen - also jene Nummer, mit der sich ein Computer ins Internet einklinkt und E-Mail-Adressen, aber auch die Geräte-Identifikationsnummern von Mobiltelefonen oder die Standortdaten - also wo sich ein Handy zu einem bestimmten Zeitpunkt befindet.

Grundsätzlich

Auf all diese Daten können die Ermittlungsbehörden grundsätzlich zugreifen - je nach Verdachtslage und Art der Daten gibt es bestimmte Einschränkungen. In punkto Rechtsschutz sollen Betroffene grundsätzlich informiert werden, wenn auf ihre Daten zugegriffen wird - zumindest nachträglich (falls Gefahr in Verzug). Die unzulässige Veröffentlichung von Informationen aus Vorratsdaten wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet.

Die Richtlinie für die Vorratsdatenspeicherung wird von der EU-Kommission derzeit überarbeitet, nachdem ihre Umsetzung schon in mehreren Ländern von den Höchstgerichten gekippt wurde. Noch heuer will die zuständige EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström deshalb Änderungsvorschläge vorlegen. (APA)

Abu Simbel
 
02
28.9.2011, 16:22

ein jahr als obergrenze für unzulässige veröffentlichung??? ist das ein scherz? da kann jeder ladendieb mehr bekommen!

erstens ist es eine absolute frechheit dass von unbescholtenen bürgern daten gesammelt werden ohne deren einverständnis, zweitens absolut lächerliche strafandrohung für veröffentlichungen.

stoppt die vds!

Jo_Sch
01
28.9.2011, 14:42
Zum Glück

Werden diese Daten von unseren Kompetenten Freunden & Helfern absolut bombastischer gespeichert, und jeder zugriff den irgend ein Polizist darauf tätigt, weil er sehen will ob seine Freundin SMS an andere Männer schickt wird gnadenlos aufgezeichnet!

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