Brüssel - Die EU-Kommission will Steuerzahler bei künftigen Bankenkrisen so weit wie möglich verschonen. Stattdessen müssten Aktionäre und Gläubiger "einen angemessenen Anteil der Verluste" tragen, wenn ein Geldinstitut in Schwierigkeiten gerät, zitiert das Handelsblatt aus einem EU-Richtlinienentwurf zum "Krisenmanagement" der Banken. Im äußersten Fall könne das bedeuten, dass die Aktionäre enteignet werden.

Die nationale Bankenaufsicht müsse das Recht bekommen, "Aktien abzuschreiben oder zu löschen", heißt es im Entwurf, den EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier im November vorlegen will. Die Aufsichtsbehörden sollten auch befugt werden, einen Schuldenschnitt zulasten der Gläubiger der jeweiligen Bank vorzunehmen. Der Vorstand solle dann nicht mehr Herr im eigenen Haus bleiben. Die nationale Bankenaufsicht müsse "das Topmanagement ersetzen" und das Finanzinstitut grundlegend "restrukturieren" können. Dabei könne die Bankenaufsicht neben dem Schuldenschnitt auch Teile der Bilanz in eine Brückenbank verlagern oder Geschäftsbereiche verkaufen. Eine Genehmigung der Aktionäre solle dazu nicht notwendig sein.

Die in der nationalen Gesetzgebung vorgesehenen Aktionärsrechte will die EU-Kommission dem Bericht nach für von Zahlungsunfähigkeit bedrohte Banken außer Kraft setzen. Außerdem wolle die EU die Möglichkeit einer gerichtlichen Klage gegen staatliche Sanierung oder Abwicklung von Banken drastisch einschränken. Der Entwurf sehe auch vor, dass alle EU-Staaten ihre Banken verpflichten, mit einem Fonds für eventuelle Schieflagen in der Branche vorzusorgen. (Reuters, DER STANDARD, Printausgabe, 28.9.2011)