Schriftsatz hat am Dienstag "elektronisch das Landesgericht verlassen"
Klagenfurt - Seit Dienstag liegt die schriftliche Ausfertigung des erstinstanzlichen Urteils gegen den Kärntner FPK-Obmann Uwe Scheuch vor. Scheuch war am 2. August von Richter Christian Liebhauser-Karl wegen Korruption zu 18 Monaten Gefängnis, sechs davon unbedingt verurteilt worden. Sein Verteidiger Dieter Böhmdorfer meldete sofort Berufung und Nichtigkeit an, nach Ausfertigung des Urteils in schriftlicher Form hat er nun vier Wochen Zeit, dies auch zu tun.
"Das Urteil hat heute auf elektronischem Weg das Landesgericht verlassen". sagte der Sprecher des Landesgerichtes Klagenfurt, Martin Reiter, am Dienstag . Böhmdorfer erklärte am Nachmittag, er habe das Urteil noch nicht erhalten. "Wir werden aber auf jeden Fall Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde einlegen", bestätigte Böhmdorfer.
Das Urteil war wegen des Verbrechens der Geschenkannahme durch Amtsträger gefällt worden. Scheuch soll 2009 in einem Gespräch Bereitschaft signalisiert haben, einem potenziellen russischen Investor im Gegenzug für ein Investment die österreichische Staatsbürgerschaft zu verschaffen. Der Parteichef soll dafür eine Parteispende gefordert haben. Die Unterhaltung wurde heimlich aufgezeichnet. Scheuch hatte das Gespräch weder an den zwei Prozesstagen, noch im Vorfeld bestritten, aber stets argumentiert, dass nie Geld geflossen sei, er habe auch keine Kompetenzen bezüglich der Verleihung von Staatsbürgerschaften.
Die FPK sprach von einem krassen Fehlurteil, Scheuch wies seither auch sämtliche Aufforderungen, sein Amt zurückzulegen, zurück. Er warte auf die Entscheidung der zweiten Instanz, ließ er mehrfach wissen. Die Causa liegt nun beim Oberlandesgericht Graz, ein Prozesstermin steht noch nicht fest.(APA)