Wenn ein öffentlich Bediensteter ein berufsbegleitendes Studium absolviert, dann bleibt er mit Bachelor-Abschluss als Maturant eingestuft
Wien - Wer frisch von der Uni kommt und sich um einen der raren Jobs im öffentlichen Dienst bewirbt, wird der Funktion entsprechend eingestuft und entlohnt, wenn er oder sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Anders ist es bei Beamten, die schon länger dem Staat dienen: Da orientieren sich die Einstufungen noch an alten Schemen, die den Studienabschluss mit dem Bakkalaureat nicht kennen.
Maturanten sind traditionell als B-Beamte, Magistri und Doktores als A-Beamte eingestuft - und wenn ein Staatsdiener auf dem zweiten Bildungsweg ein Bachelor-Studium absolviert, bringt das außer dem akademischen Titel gar nichts. Das trifft inzwischen auf 250 Beamtinnen und Beamte zu - wobei das Problem seit Jahren bekannt und in einer von Beamtenministerium und Beamtengewerkschaft beschickten Arbeitsgruppe breit diskutiert worden ist. Drei Modelle wurden entwickelt, keines war mehrheitsfähig.
Die zuständige Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) will die Sache nun zu einem guten Ende bringen und Bachelors im Zuge der Dienstrechtsnovelle einen höheren Status geben: Ihr neuer Vorschlag sieht vor, dass für Bachelor-Absolventen - unter der Voraussetzung, dass sie auf einer Stelle verwendet werden, die eine akademische Ausbildung erfordert - eine eigene Einstufung A1a geschaffen wird, die einkommensmäßig zwischen Maturanten und Absolventen eines Master-Studiums liegt. Die Bachelors würden also als "Schmalspur-Akademiker" behandelt, wie es im Beamtenjargon heißt.
"Die Lösung als Zwischeneinstufung bei diesen 200 bis 300 betroffenen Beamtinnen und Beamten ist uns deshalb wichtig, da für diese auch weiterhin ein Anreiz bestehen soll, einen Master-Abschluss zu erwerben", sagt Heinisch-Hosek. Dem Standard erklärte sie, dass künftig auch einem Bachelor-Absolventen alle Karrieren bis zur Sektionsleitung offenstehen sollen.
Leutnante als Akademiker
Die korrekte Einstufung von Bachelors ist nicht das einzige Problem, das Akademiker im öffentlichen Dienst haben. Als 1997 in Österreich Fachhochschullehrgänge eingerichtet wurden, hat die Theresianische Militärakademie (mit dem Gründungsjahr 1751 die älteste derartige Einrichtung) ihre neuen Absolventen mit dem Titel "Mag. (FH)" ausgestattet.
Kurioserweise wird dieser akademische Abschluss überall im öffentlichen Dienst anerkannt, nur nicht im Verteidigungsressort: Dort gilt ein MilAk-Absolvent eben nur als Leutnant, was einem B-Posten entspricht. Generalstabsoffiziere sind A-Beamte, ihnen wurde sicherheitshalber im Nachhinein ein Magistertitel verliehen. Um die Peinlichkeit nicht allzu groß werden zu lassen, wurde die Ausbildung an der MilAk von acht auf sechs Semester verkürzt und zu einem "Fachhochschul-Bachelorstudiengang Militärische Führung" zurückgestuft. (Conrad Seidl, DER STANDARD; Printausgabe, 26.9.2011)