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Internet-Kauf endete mit Anzeige
Ein vermeintlicher Schnäppchen-Kauf im Internet hat für einen Südburgenländer nun mit einer Anzeige geendet: Bei der Reparatur eines in Ungarn gekauften BMW 530 D im eigenen Autohaus in St. Michael (Bezirk Güssing) stellte sich am Freitag heraus, dass die Fahrgestellnummer manipuliert war. "Der Typenschein und sämtliche andere Teile des Pkw sind gestohlen. Das Auto wurde quasi zusammengeflickt", erklärte ein Polizist heute, Samstag der APA.
Verdacht auf Hehlerei
Vor drei Monaten handelte der 23-jährige Autohändler via Internet den Kaufpreis für den reparaturbedürftigen BMW aus. 16.300 Euro verlangte der Verkäufer in Budapest für den Wagen. "Das Geld und den offenbar gestohlenen Pkw ist der Besitzer nun los", meinte der Beamte. Der 23-Jährige wurde wegen des Verdachts der Hehlerei angezeigt.
Kein Einzelfall
Ebenfalls der Hehlerei verdächtigt wird ein 33-jähriger Mann aus der Schweiz. Polizisten hatten den Lenker eines BMW X5 Freitagabend auf der S1 in Richtung Wien zur Kontrolle angehalten und ebenfalls eine gefälschte Fahregestellnummer festgestellt.
"Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Pkw im heurigen Juni in Italien gestohlen wurde", so ein Ermittler der SOKO Kfz. Der 33-Jährige wollte davon allerdings nichts wissen. Er gab an, den BMW in Deutschland von einem Italiener gekauft zu haben. Der Schweizer wurde angezeigt. (APA)
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In dem Alter verfügt man normalerweise nicht über die Mittel, sich so ein Auto zu leisten. Also gibt es folgende Möglichkeiten:
- Das Auto gehört dem Vater
- Das Auto wurde der reichen Tante abgeluchst
- Das Auto wurde gefunden, bevor es ein anderer verloren hat
Oder
- Man arbeitet bei der Regierung als Integrationsminister
In allen Fällen kann nur gesagt werden: SO NICHT!
passiert tagtäglich. einem bekannten habens in einer werkstatt den relativ neuen motor gegen einen alten ersetzt und den neuen einem anderem kunden als ersatz angedreht. pech war halt nur dass der bekannte bei der kripo ist und der motor nach zwei wochen defekt war. in der werkstätte hat man dann teile von knapp 30 gestohlenen autos (deutsche oberklasse) gefunden.
@Mr. Smart
> einem bekannten habens in einer werkstatt
> den relativ neuen motor gegen einen alten
> ersetzt
Und das ist dem nicht gleich aufgefallen?
Außerdem ist es immer ratsam, sich eine kleine, zuverlässige Werkstatt außerhalb der Großstädte zu suchen, wo man als Kunde nicht nur eine Nummer und es egal ist, ob man beim nächsten Mal wiederkommt, weil der Laden sowieso genug verdient, sondern noch eine vernünftige Wertschätzung erfährt.
Da kann man auch bei den normalen Wartungs- und Servicearbeiten (natürlich mit Terminvereinbarung) zuschauen.
Damit lassen sich etwaige Mißverständnisse leicht vermeiden und nebenbei weiß man, was alles an dem Wagen gemacht wurde.
Nebenbei sind dort die Preise auch deutlich billiger.
1. den unterschied zwischen einem motor der 40.000km und einem der ~180.000km gelaufen erkennen sie als laie? lecken'S da am motoröl wenn sie das auto aus der werkstatt holen oder wie machen sie das?
2. es war genau so eine kleine werkstätte am land (nördlich von wien). glauben'S im ernst eine fachwerkstätte samt vertragshändler lässt sich auf so g'schichten ein?
3. wenn sie einen blechschaden an ihrem auto beheben lasse, warten'S dann in der werkstatt auf die ersatzteile, stehen'S dann den ganzen tag neben dem spengler und lackierer, schauen dem lack beim trocknen zu?
Vertragswerkstätten sicher nicht, dass stimmt (die haben aber eh andere Möglichkeiten, wie sie gut Geld verdienen).
Auch ich hätte kaum vertrauen, mein Auto in eine "freie, billige" Werkstätte zu stellen.
Wenn ich da nur an die (zB. türkischen ;-) Hinterhof-Werkstätten in meiner Umgebung denke ...
Dort ist ein Zahnriemenwechsel fast gratis... und ohne Rechnung noch billiger.
Das böse Erwachen kommt dann später - mit gerechterweise null Kulanz vom Autohersteller! ;-)
ist der Kauf eines gestohlenen Autos legal, WENN der Käufer keine Ahnung hat, dass der Wagen gestohlen ist und das nicht offensichtlich ist (ich wüsste nicht ob ich die Fahrgestellnummer bei einem Gebrauchtwagenkauf vor dem Lesen dieses Artikels überprüft hätte).
Beim Verkauf handelt es sich um einen Vertrag, und dieser ist bekanntlich auch rechtsgültig wenn nur eine Scheinbefugnis des Verkäufers vorliegt.
Meinen Sie, wenn das Auto gestohlen ist? Oder ein normaler Autoverkauf. Weil wie Letzteres hat es ja wohl ausgesehen. Und sein Auto verkaufen darf ja jeder.
Bitte überzeugen Sie mich, dass das Recht der Scheinbefugnis für diesen Vertragsabschluss in diesem Fall nicht zur Anwendung kommt. Ja, ev. weil man als Geschäftsmann genauer nachprüfen muss. ok. Aber nochmal, sein Auto verkaufen darf ja wohl jeder.
Strafrecht und Privatrecht durcheinander. Es mag schon sein, dass der junge Mann, wenn er nicht wissen musste, dass das Auto gestohlen war, sich nicht strafbar gemacht hat.
Trotzdem gibt es hier keinen "rechtsgültigen Vertrag", der dann zu einem Eigentumserwerb durch den Käufer führen würde (wie Sie wohl ofenbar denken).
Das wird im § 367 ABGB (Gutgläubiger Erwerb) geregelt. Und da (laut den Infos im Artikel) in unserem Fall keiner der dort geregelten Spezialfälle vorliegt, kann der Käufer auch kein Eigentum am Auto erworben haben.
@Wennso Weitergeht...
> ich wüsste nicht ob ich die Fahrgestellnummer
> bei einem Gebrauchtwagenkauf vor dem Lesen
> dieses Artikels überprüft hätte
Das hast du hoffentlich nicht ernst gemeint.
Fahrgestellnummer, Motornummer und alles, was sonst noch offensichtlich ist (Lackierungen in "kritschen Bereichen", wo Unfallschäden gern "quick & dirty"-mäßig kaschiert werden, Kilometerstand und Vergleich mit der vorhandenen Fahrzeugdokumentation auf Plausibilität) sind das Mindeste, was man bei einem Gebrauchtwagenkauf prüfen muß - falls man sich unbedingt einen solchen antun will/muß.
Wenn man einen vertrauenswürdigen Freund/ Bekannten als Mechaniker etc. hat und dieser mitkommt, ist es natürlich noch besser.
...
...
Sonst gilt für mich bei Gebrauchtwagen immer der Leitspruch:
Gebraucht ist verbraucht.
Üblicherweise gibt der Vorbesitzer den Wagen her, weil er nicht (mehr) damit zufrieden ist und/oder teure Reparaturen absehbar sind und ist der Wagen dann meist entsprechend "zusammengeritten".
Die meisten haben dann selbst noch bei alten "Gurken", die wie eine "schöne Leich'" herausgeputzt sind, Preisvorstellungen jenseits von Gut und Böse.
Da sind preiswerte Neuwagen die viel bessere Lösung.
Gebrauchtwagen-Schnäppchen kann man nur noch mit einem top-gepflegten Garagenwagen eines verstorbenen Pensionisten oder bei Diplomaten, die sich - weil es großteils der Steuerzahler zahlt - alle 1-2 Jahre einen neuen Wagen nehmen, machen.
ich habe meinen wagen zum beispiel nicht her gegeben weil eine reparatur anstand etc, sondern weil der leasing vertrag abgelaufen ist und ich auf ein neues auto umgestiegen bin....und - wo immer der alte wagen jetzt durch die leasingfirma verwertet wird .. ich denke der käufer wird zufrieden sein
Der Kauf von gestohlenen Waren ist niemals "legal", sondern unter Umständen straffrei. Wobei in diesem Fall ein Unternehmer die Ware gekauft hat und so andere Voraussetzungen gegeben sind. Unternehmer haben weit mehr Pflichten als Konsumenten.
Außerdem ist im Artikel keine Rede davon, was für einen tatsächlichen Marktwert das Auto hatte. Auch davon hängt es ab, wie die Strafe ausfallen wird.
Die Aussage, dass der Kauf von gestohlenen Waren "niemals legal" sein kann, stimmt leider auch nicht.
Wie ich etwas weiter oben schon erwähnte, regelt das der § 367 ABGB (Gutgläubiger Erwerb).
Und da gibt es eben sehr wohl Fälle, in denen legal Eigentum an gestohlenen Sachen erworben werden kann.
Beispiel: Ein Fahrradhändler in Geldschwierigkeiten stiehlt Ihnen ihr teures neues Fahrrad und stellt es in sein Fahrradgeschäft. Ich betrete das Geschäft einige Tage später und kaufe, nicht wissend dass es gestohlen ist, genau dieses Rad. In genau so einem Fall (redlicher Kauf von einem befugten Gewerbsmann) erwerbe ich originär Eigentum am Fahrrad. Ihr Eigentumsrecht am Rad erlischt gleichzeitig. Sie haben keinerlei Ansprüche gegen mich.
Nach einem Einbruch in ihre Wohnung fand eine Freundin von mir dereinst im Dorotheum Teile des Diebsgutes - sie durfte (nach Nachweis, dass es tatsächlich ihr gehörte) "nur" den Ausrufpreis zahlen, um es zurückzukaufen...
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