Ein Viertel der Abgeordneten genügt

23. September 2011, 17:59

Vielen österreichischen Oppositionspolitikerin gilt die deutsche Regelung von Untersuchungsausschüssen als Vorbild. Was Wunder, hat es die Opposition in Deutschland doch deutlich einfacher, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Es ist nämlich - anders als in Österreich - nur der Antrag von einem Viertel aller Bundestagsabgeordneten nötig.

Auch nach der Einsetzung dieses parlamentarischen Gremiums hat die Opposition mehr Befugnisse, sei es bei der Vorladung von Zeugen oder der Forderung nach Akteneinsicht. Die deutsche Regierung ist außerdem per Gesetz verpflichtet, einem U-Ausschuss Akten zur Verfügung zu stellen.

Allerdings werden Abgeordnete wie auch ihre Mitarbeiter durch das "Untersuchungsausschussgesetz" zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Erscheinen Zeugen nicht, kann gegen sie sogar Beugehaft verhängt werden. (bau, red, DER STANDARD; Printausgabe, 24./25.9.2011)

Bernhard Lassy2
 
00
23.9.2011, 20:48
es ist nicht ganz das gleiche

laut Geschäftsordnung des Parlaments können 25% der Abgeordneten RH-Unterausschuss einberufen.

Da könnte man sicher mehr kontrolieren, nur diese Möglichkeit wird offenbar kaum genutzt.

tho_mi
02
23.9.2011, 18:46

Die Überschrift ist aber mehr als nur unglücklich gewählt, im ersten Moment hat man den Eindruck, dass es um die Anzahl der Abgeordneten im Parlament allgemein geht und nicht um U-Ausschüsse...

"Was Wunder, hat es die Opposition in Deutschland doch deutlich einfacher, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen."

Da passt was nicht.

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