7-Jähriger klagt Republik

Lehrer-Übergriff als "Arbeitsunfall"

23. September 2011, 09:04

Direktor einer Linzer Volksschule soll Schüler fünfmal tätlich angegriffen haben

Ein ungewöhnlicher Prozess beginnt kommende Woche am Linzer Landesgericht. Ein siebenjähriger Volksschüler klagt die Republik, weil er von seinem Direktor tätlich angegriffen worden sein soll. Das berichtet ORF Oberösterreich.

Aufgekommen ist der Fall, nachdem der Bub zunehmend Schulangst bekam und Bettnässer wurde. Die Eltern fanden heraus, dass ihm der Direktor der Volksschule unter anderem einen Schlag auf den Hinterkopf verpasst hat. Das gab der Direktor sogar zu.

"Vom Kläger provoziert"

Schuld daran sei er aber nicht, heißt es in einer Klagsbeantwortung, die die Finanzprokuratur als Vertreter der Republik dem Anwalt schickt: "Das Vorgehen des Direktors gegenüber dem Kläger bei den beiden Vorfällen war rechtswidrig. Das Verhalten des Direktors wurde jedoch vom Kläger provoziert, sodass diesen das Alleinverschulden am Zustandekommen des Vorfalls trifft."

Der Kläger forderte 3500 Euro Schmerzensgeld, auch das wurde zurückgewiesen, da es sich um einen Arbeitsunfall handle, wie es in der Klagsbeantwortung heißt. Der Dienstgeber sei zum Ersatz des Schadens nur verpflichtet, wenn er den Arbeitsunfall vorsätzlich verursacht hat.

Der Bub hat inzwischen die Schule gewechselt, dort sei alles in Ordnung, heißt es vom Anwalt des Klägers. (red, derStandard.at, 23.9.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 928
vandermonde
00
21.11.2011, 12:09
Hm

"Das Vorgehen des Direktors gegenüber dem Kläger bei den beiden Vorfällen war rechtswidrig. Das Verhalten des Direktors wurde jedoch vom Kläger provoziert, sodass diesen das Alleinverschulden am Zustandekommen des Vorfalls trifft."

Geht das nur mir so oder finden andere diese Begründung auch seltsam? Immerhin geht es ja um ein 7jähriges Kind! Ist das wirklich im Gesetz so festgelegt? Auch für Minderjährige?

Lea Mayer
00
28.10.2011, 15:05
missratene Kinder - missratene Eltern

Es gibt in jeder Klasse mind. 1 -2 missratene Kinder. Sie genießen Narrenfreiheit bei undenkbar schlechten Leistungen. Sie pöblen und schubsen und hauen andere Kinder - Jahr für Jahr. Die Lehrer bestätigen uns, dass diese Kinder auf Kosten der anderen gehätschelt werden. Sie müssen zwar zum Direktor, aber das wars dann auch schon.
Die Eltern dieser missratenen Kinder verwenden viel Zeit um ihre Kinder vor berechtigten Strafen zu schützen. Die Zeit, sie zu erziehen haben sie anscheinend nicht. Und alles bleibt beim Alten. Warum gibt man diese Kinder nicht mit ihresgleichen in eine gemeinsame Klasse? Dann könnten sie sich ja gegenseitig verhauen.

mountaineer
21
27.9.2011, 19:58

Das wird noch einmal dazu führen, dass der Direktor auf dem Gang ausstellen muss, wenn die Schüler ihn streifen und dann behaupten können, der Direktor habe sie tätlich berührt/angegriffen etc.

Neuer Nick neues Glück
20
28.9.2011, 09:23

Du bist nicht zufällig prügelnder Lehrer, oder?

mountaineer
22
27.9.2011, 19:56
Natürlich.

Bei Juristen ist immer Vorsicht geboten. Selbst wenn das Kind aufgrund der zerrütteten Ehe und der psychosozialen Störung des eigenen Vaters zum Bettnässer geworden wäre, ein kleiner Anlassfall in der Schule reicht, und schon ist der Schuldige gefunden.

Bedaure das abschweifende Räsonieren!

Yonisism
02
26.9.2011, 18:05
Tun oder nicht tun

Die Grenze zwischen pathologisch und gesund ist die Grenze zwischen tun oder nicht tun. Es zu DENKEN, dass dem Buben 5x eine Watschn gehören würde ist erlaubt, gesund, wahrscheinlich berechtigt, usw., wirklich hin zu hauen jedoch ist falsch.

Aber: Was ist hier eigentlich mit den Eltern des Buben los? Wie hilflos müssen die sein, wenn sie einen Taferlklassler die Republik klagen lassen?? Wozu diese Hysterie, reicht es nicht den Direktor zivil zu klagen? Fragt sich das niemand von den Verantwortlichen?

Flash Flash
02
27.9.2011, 09:17

"Wie hilflos müssen die sein, wenn sie einen Taferlklassler die Republik klagen lassen??"
Im orf.at Artikel steht mehr dazu: "Ein Disziplinarverfahren gegen den Schulleiter wurde eingestellt, auf eine Entschuldigung warten die Eltern bis heute." Die Klage ist also schon die zweite Instanz, und eine zivilrechtilche geht ja aufgrund der Amtshaftung nicht, bleibt also nur die Republik zu klagen, auch wenn das weit überzogen anmutet.

Murmelchen1
03
26.9.2011, 23:24
Den Direktor zivil zu verklagen funktioniert nicht -

siehe Amtshaftungsgesetz.

stall
66
26.9.2011, 06:49
viele eltern bereuen es später

ihren sprösslingen nicht rechtzeitig einen klaps gegeben zu haben.

Pintinho
11
27.9.2011, 13:25

gewalt an schutzbefohlenen ist wider der natur, umbarmherzig, rüde, feig, verletzend und sehr zerstörerisch.
eltern, die ihre kinder schlagen, wurden allesamt selber geschlagen und rächen sich leider an den falschen dafür.

stall
01
27.9.2011, 20:43
es geht ja nicht ums schlagen

sondern um einen klaps. geht schnell, ist ökonomisch und effektiv. es hat nicht jeder zeit, stundenlang mit seinem 7-jährigen nachwuchs zu diskutieren.

kammerflimmern
 
21
28.9.2011, 18:57

einen faustschlag ins gesicht könnte man genauso "schnell", "ökonomisch" und "effektiv"bezeichnen

m rams
01
28.9.2011, 01:27
Ja, und mir gehen die ganzen Heuchler hier

auf den Keks. Jeder verantwortungsvolle Elternteil würde sein Kind wenn nötig mit Gewalt am unüberlegten Überqueren einer Straße (etc.) hindern.

Pintinho
00
28.9.2011, 18:25

dass man zur gefahrenvermeidung schnell zupackt ist ja wohl hoffentlich selbstverständlich! oft folgt halt dann die detschn und die ist schädlich. genauso wie die dachtl wegen einem fleck oder die kopfnuss wegen frechsein oder die flak wegen ungehorsam oder die rückhand, weil der papa halt einen schlechten tag hat....

m rams
00
28.9.2011, 23:13
"Schnell zupacken" für Gewalt ist

natürlich so nett formuliert, dass das also nicht nur erlaubt, sondern sogar selbstverständlich ist.
Man muss halt immer das aktuelle Schönsprech beherrschen: "Herr Richter, das Kind war außer Rand und Band und da war ja noch die Tischkante, da musste ich selbstverständlich schnell zupacken ..."

Böse ist Gewalt eben nur, wenn es jemand anderer macht.

Pintinho
00
29.9.2011, 09:39

versuchen Sie in gefährlichen ausnahmesituationen, wo leider keine zeit zum reden bleibt, Ihre kindern, freunde, bekannte, ... nicht zu beschützen?

wenn Sie mein erstes posting gelesen hätten, wüßten Sie, daß ich NUR die ausnahme der regel (absolute gewaltfreiheit) beschreibe und nicht - wie Sie mir unterstellen - die ausnahme mittels nlp sprech zur regel erkläre.

Emil Sacklinger
 
02
26.9.2011, 08:55

... "rüttle nicht am watschenbaum,
die frucht reift rasch, du merkst es kaum!"

(wenn man's aber doch merkt, ist's zu spät - da hilft dann alles klagen nichts. wie man anhand dieses falles deutlich sehen kann)

Freddy alien merkury
01
25.9.2011, 18:24
Die Watschen als Arbeitsunfall!

Gut zu wissen!

Freddy alien merkury
63
25.9.2011, 18:19
Sagenhaft!!!!!

Wie kann ein Siebenjähriger einen Direktor provozieren?
Sowas armes!!!!

Emil Sacklinger
 
02
26.9.2011, 08:59

... beispielsweise, indem er ihm bei jeder begegnung die zunge zeigt.

(mitsamt der zugehörigen grimasse; 's könnt' natürlich auch die lange nase sein - samt ein paar "freundlichen" worten)

Lectrice
16
25.9.2011, 21:54

Wie? Warten's mal ab, wenn Sie selbst Kinder haben und Sie werden staunen, dass das möglich ist und sich vor allem eine Strategie zulegen müssen, wie Sie über so Punkte drüber kommen.

jumpingjack flash
06
25.9.2011, 19:33

noch keine kinder? warten sie ab :-)

Rahoul
05
25.9.2011, 05:16
Natürlich lehne ich "Watschn generell ab. Hier jedoch ein Faktum zum Nachdenken:

Der österr. Gesetzgeber sagt im Strafgesetzbuch (StGB):
§115 (3) Wer sich nur durch Entrüstung über das Verhalten eines anderen dazu hinreißen läßt, ihn ... zu mißhandeln oder mit Mißhandlungen zu bedrohen, IST ENTSCHULDIGT...

Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

Emil Sacklinger
 
00
26.9.2011, 09:04

... aufgrund dieses paragraphen konnte schon der legendäre mundl sackbauer frisch und munter mißhandlungen androhen.

(und zwar jene berühmten watschen, auf grund derer seinem gegenüber vierzehn tage lang der schädel wackeln würde)

Poldi Fesch
21
25.9.2011, 21:40
wo ist das

Seltsame ?

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