Ein ungewöhnlicher Prozess beginnt kommende Woche am Linzer Landesgericht. Ein siebenjähriger Volksschüler klagt die Republik, weil er von seinem Direktor tätlich angegriffen worden sein soll. Das berichtet ORF Oberösterreich.

Aufgekommen ist der Fall, nachdem der Bub zunehmend Schulangst bekam und Bettnässer wurde. Die Eltern fanden heraus, dass ihm der Direktor der Volksschule unter anderem einen Schlag auf den Hinterkopf verpasst hat. Das gab der Direktor sogar zu.

"Vom Kläger provoziert"

Schuld daran sei er aber nicht, heißt es in einer Klagsbeantwortung, die die Finanzprokuratur als Vertreter der Republik dem Anwalt schickt: "Das Vorgehen des Direktors gegenüber dem Kläger bei den beiden Vorfällen war rechtswidrig. Das Verhalten des Direktors wurde jedoch vom Kläger provoziert, sodass diesen das Alleinverschulden am Zustandekommen des Vorfalls trifft."

Der Kläger forderte 3500 Euro Schmerzensgeld, auch das wurde zurückgewiesen, da es sich um einen Arbeitsunfall handle, wie es in der Klagsbeantwortung heißt. Der Dienstgeber sei zum Ersatz des Schadens nur verpflichtet, wenn er den Arbeitsunfall vorsätzlich verursacht hat.

Der Bub hat inzwischen die Schule gewechselt, dort sei alles in Ordnung, heißt es vom Anwalt des Klägers. (red, derStandard.at, 23.9.2011)