Hintergrund

Mehr Polizeibefugnisse gegen Terror und Doping

22. September 2011, 16:02

Begutachtungsentwurf enthält zahlreiche neue Regelungen - Inkrafttreten mit Anfang 2012 geplant

Wien - Die Exekutive soll künftig in mehreren Bereichen mehr Befugnisse bei den Ermittlungen erhalten. Die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG), die am Mittwoch von SPÖ und ÖVP in Begutachtung geschickt wurde, sieht nicht nur erweiterte Möglichkeiten im Kampf gegen Terroristen vor. Unter anderem sollen die Ermittler auch mehr Befugnisse im Vorgehen gegen Dopingkriminalität erhalten. Inkrafttreten soll das erweiterte SPG Anfang 2012.

Die Novelle ist Teil jenes Anti-Terror-Pakets, das Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Justizministerin Beatrix Karl (beide ÖVP) geschnürt hatten. Direkt mit Terrorismus zu tun hat allerdings nur ein kleiner Teil der Gesetzesänderung: Die Behörden sollen künftig auch bei Einzeltätern "erweiterte Gefahrenforschung" vornehmen können. Konkret geht es um die Überwachung von Personen, die sich öffentlich für Gewalt aussprechen bzw. sich Kenntnisse verschaffen, mit denen Terroranschläge verübt werden können. Bisher war dies nur für Terrorgruppen vorgesehen. Im Voraus ist eine Genehmigung des Rechtsschutzbeauftragten notwendig.

Zugang zu Gewaltschutzdatei für Jugendwohlfahrtsträger

Nicht nur mehr Möglichkeiten zum Vorgehen gegen potenzielle Terroristen sind geplant. Auch im Doping-Bereich sollen die Ermittlungsmöglichkeiten ausgedehnt werden. Dazu bedient sich die Regierung einer Definitions-Änderung: Vergehen gegen das Anti-Doping-Bundesgesetz gelten laut Entwurf - wie im Falle von Drogenkriminalität - nun ebenfalls als "gefährliche Angriffe". Somit werde es möglich, "das bewährte Regelungswerk des SPG und somit moderne und angemessene Maßnahmen der präventiven Kriminalitätsbekämpfung auch in diesem Bereich der Kriminalität anzuwenden", heißt es in den Erläuterungen. Die Rechtfertigung: Doping im Sport beeinflusse nicht nur die sportliche Leistungsfähigkeit und widerspreche dem Grundsatz der Fairness im sportlichen Wettbewerb, sondern bringe auch "eine Gefahr für Leben und Gesundheit der Sporttreibenden mit sich".

Künftig sollen auch Jugendwohlfahrtsträger Zugang zur Zentralen Gewaltschutzdatei erhalten, um schneller reagieren zu können. Die Informationen etwa über Vormerkungen wegen Gewaltdelikten oder über bereits verhängte Maßnahmen zu einer Person im familiären Nahebereich sollen den Stellen dadurch Anhaltspunkte bei der Beurteilung möglicher Mängel in der Obsorge liefern.

Bei Identitätsmissbrauch sollen künftig die Opfer besser geschützt werden. Auf Verlangen des Betroffenen steht diesem die Möglichkeit der freiwilligen Verarbeitung von Lichtbild und Fingerabdrücken zu. So kann ein "Identitätsbeweis" geschaffen werden. Die Opferdaten sollen auf Verlangen des Betroffenen, von Amts wegen mit der Erreichung des Zwecks und spätestens mit dem Tod des Betroffenen wieder gelöscht werden.

Gegen Wiederbetätigung bei Sportveranstaltungen

Auch eine bessere Handhabe gegen Hausbesetzer sieht die Novelle vor. In der Praxis stelle sich häufig das Problem, dass ein Grundstück oder Raum von einem einzelnen Menschen "besetzt" werde, heißt es in der Erläuterungen. Mangels Vorliegen von Tatbestandsvoraussetzungen (Auflösung von Besetzungen durch "mehrere Menschen" mittels Verordnung) komme in solchen Fällen ein Einschreiten nicht in Betracht. Geändert werden soll dies durch eine Wegweisungsbefugnis.

Mit einer weiteren Gesetzesänderung wird gegen Wiederbetätigung bei Sportgroßveranstaltungen vorgegangen. Was bisher nur für Vergehen gegen das Pyrotechnikgesetz galt, soll künftig auch beim Tragen von verbotenen Abzeichen oder Uniformen gelten. Die Täter werden dabei zu einer "präventiven Belehrung" vorgeladen. Durch eine solche "Gefährderansprache soll diesen Personen aufgezeigt werden, dass ihr abweichendes Verhalten nicht unbemerkt bleibt und von der Rechtsordnung nicht erlaubt ist", heißt es. Im Entwurf wird aber festgehalten: "Die Teilnahme der Betroffenen an Sportgroßveranstaltungen soll damit grundsätzlich nicht unterbunden werden."

Die SPG-Novelle erhöht auch die Strafen bei Verwaltungsübertretungen. Teurer werden die Störung der öffentlichen Ordnung (350 Euro), "aggressives Verhalten gegenüber Organen der öffentlichen Aufsicht oder gegenüber Militärwachen" (350 Euro), die "Begehung einer Verwaltungsübertretung in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand" (350 Euro) und das unbefugte Tragen von Uniformen (500 Euro).(APA)

nick morgenland
 
00
26.9.2011, 18:25

"aggressives Verhalten gegenüber Organen der öffentlichen Aufsicht oder gegenüber Militärwachen" (350 Euro): als aggression gilt unter umständen bereits, das man die meinung des organs der öffentlichen sicherheit nicht teilt.

macht braucht kontrolle. diese fehlt in österreich.

byron sully
01
23.9.2011, 17:15

"Konkret geht es um die Überwachung von Personen, die sich öffentlich für Gewalt aussprechen"

also will sich das innenministerium selber überwachen?

leaksmouse
 
00
23.9.2011, 12:28
Gewaltschutzpaket " EV § 382 "- und die Mißgeburt der SPÖ . . .

Liebe Fr. Justitzministerin Dr. Mag. Beatrix Karl - Gewaltschutzpaket ?
Auf das Gewaltschutzpaket- und die Mißgeburt der SPÖ von 1995 der Wegweisung lt. EV § 382 braucht niemand stolz sein !

Was ist Gewalt lt. Gewaltschutzpaket EV § 382 und was ist Gewalt lt. StGB ?

1)Das Gewaltschutzgesetz EV§382 wurde fälschlicher Weiße als Zivilgestetz anstatt als Strafgesetz verabschiedet und dient nur den Präventivschutz ohne jegliche Beweise, also nur auf Hören-Sagen.

2) Jeder Rechtsanwalt der eine Experte im Familienrecht - (divorce) ist , weiß das mit diesem Gesetz häufig Mißbrauch Österreich gemacht wird.

3) Das Gewaltschutzgesetz EV § 382 Wegweisung (bei Scheidung geht es über Jahre bis diese Rechtskräftig bendet ist)
greift nicht nur bestehen

leaksmouse
 
00
23.9.2011, 12:39
Gewaltschutzpaket " EV § 382 "- und die Mißgeburt der SPÖ . . .

. . bestehende Eigentumsrecht ein sondern hebelt diese bestehenden Eigentumsgesetze aus.

(Der Weggewiesene hat über Jahre kein Zugriff auf seine Eigentumsehewhg. oder Haus wo er z.B. 30 Jahre Kreditzahlungen hat.)
Völlige Mißgeburt das Gewaltschutzpaket-EV blockiert solange wie die Scheidung dauert (10 Jahre) die Eigentumsgesetze !
Mit diesen Idiotischen Gesetz wurde schon sehr viel Leid bei den Menschen erzeugt !!!

4) Es verstößt zusätzlich gegen die Menschenrechte EMRK Artikel 6 Abs.2
"Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, dass der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist. "

Was ist Gewalt im Zivilgesetz ?
z.B. auch eine erfunden Drohung, die nie statt gefunden hat, wird mit EV§382 begründet

Die Jugend v. Heute
00
22.9.2011, 21:59
Toll nur weiter so....

Wenn die ÖVP und SPÖ so weiter machen wird bei uns die Piraten Partei bei der nächsten Wahl wohl schon um die Absolute kämpfen.

Eure Zeit ist abgelaufen, egal wie viele Gesetze ihr verabschiedet.

"Oh you better start swimming or you sink like a stone, couse the times they are changing"

no_milk_today
01
22.9.2011, 17:53

wie lang dauerts dann noch, bis klatschen auch verboten wird oder unter strage gestellt, da es erfahrungsgemäß auch als störung der öffentlichen ordnung ausgelegt werden kann - wenns mehr als einer tut, zur hauptverkehrszeit mitten am gürtel zb.

btw, wärs nicht einfacher gewesen und kürzer, das aufzuzählen, was noch erlaubt ist? mehr als kopfschütteln und dem bedürfnis eben jenen kurz gegen die wand zu tun kam beim lesen irgendwie immer mehr auf, je weiter man nach unten kam.

und², was wird als nächstes in dem schwammigen bereich noch hineingenommen?

Vermutlich unschuldig
01
22.9.2011, 17:51
"...das unbefugte Tragen von Uniformen..."

LOL

Wie heisst Österreich in Deutschland? Operettenstaat.

Anstatt Recht und Justiz zu reformieren und auf tatsächliche Straftaten abzustellen, wird dem Boulevard schöngetan. Provinziell bis zum abwinken.

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