Urteil

Belgisches Gericht verhängt Bewährungstrafe nach Facebook-Fälschung

21. September 2011, 14:51

Frau wollte ehemaligen Chef anschwärzen

Weil sie mit einem gefälschten Facebook-Profil ihren früheren Arbeitgeber anschwärzen wollte, ist eine Frau in Belgien zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht in Gent ging am Mittwoch mit der Strafe und einer Geldbuße von 500 Euro noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, wie die Agentur Belga berichtete.

Seitensprung-Unterstellung

Demnach hatte die 38-Jährige im vergangenen Jahr in dem sozialen Netzwerk ein Profil mit dem Namen ihres ehemaligen Chefs angelegt. Durch verschiedene Mitteilungen dort suchte sie den Eindruck zu erwecken, dass dieser fremdgehe. Mithilfe der IP-Adresse ihres Computers kam die Polizei der Frau auf die Schliche. Der mitangeklagte Ehemann der Frau wurde freigesprochen. (APA)

GourmetZockerAt
00
21.9.2011, 16:13
Facebook gibt die IP Adresse an die Polizei weiter?

Charlie Brown
00
21.9.2011, 19:53

Natürlich? oO

GourmetZockerAt
00
21.9.2011, 21:18
Ist das nicht gegen den Datenschutz?

drstan1
00
21.9.2011, 22:28
Wieso sollte es das sein?

facebook kann kein rechtsfreier raum für straftäterInnen sein

Slaveverwandler
00
22.9.2011, 20:34

Aber was war eigentlich die konkrete Straftat, in Praragraphen ausgedrückt? Verleumdung kanns ja wohl nicht sein, oder ist Fremdgehen in Belgien ein Delikt?

richuia
10
21.9.2011, 15:20
Das zum Thema Facebook

hobsch
01
21.9.2011, 15:41

was genau jetzt?

Grizzlybear
00
21.9.2011, 15:56
Nix

Das ist nur ein Anti-Facebook-Beißreflex.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.