Gesetzesentwurf: Nach zehn Jahren wird Zahlung fällig
Wien - "Der Politik ist das Scheitern inhärent", sagte Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle Dienstagabend bei der Präsentation seines Entwurfs zur Einführung von "Studienbeiträgen". Das potenzielle Scheitern verkörpert Koalitionspartner SPÖ.
Die von Töchterle bereits angekündigten Eckpunkte sind nun in Gesetzesparagrafen gegossen und sehen folgende Details vor:
Jede Uni soll künftig selbst entscheiden, ob sie Studiengebühren einhebt. Zwischen einem und 500 Euro pro Semester ist alles möglich, unterschiedliche "Preise" für unterschiedliche Fächer ebenso. Einzige Ausnahme: Für Nicht-EU-Bürger (Entwicklungsländer sind sowieso ausgenommen) kann sogar der Vollkostenpreis verlangt werden. Ein Musik- oder Medizin-Studium koste den österreichischen Steuerzahler bis zu 30.000 Euro, sagte Töchterle. Eine ganze Reihe von Ausnahmen soll es auch weiterhin geben, wer Studienbeihilfe bekommt, bleibt gebührenbefreit. Zehn Prozent der eingenommenen Gebühren sollen in einen von ÖH und Uni verwalteten Sozialfonds fließen.
Wer nicht unter diverse Befreiungsgründe fällt, kann mit dem Uni-Rektorat eine "Tilgungsvereinbarung" abschließen und muss die Studiengebühr erst dann zahlen, wenn er oder sie "bereits im Berufsleben" steht. Denn das Geld für ein Studium kann zinsenfrei, aber inflationsgesichert gestundet werden. Erster Zahltag ist spätestens zehn Jahre nach Unterzeichnung des Tilgungsplans. Da "maximal 3000 bis 5000 Euro anfallen würden, wäre das kein hoher Schuldenberg", sagte Töchterle.
Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ), die den Entwurf bekommen hat, sagte am Abend zum STANDARD: "Studiengebühren lösen nicht die Probleme der Universitäten." Die SPÖ biete der ÖVP eine "Reformpartnerschaft", verlange aber ein "Gesamtkonzept". (Lisa Nimmervoll, DER STANDARD, Printausgabe, 21.9.2011)