Ein Plädoyer für radikale Umverteilung - Von Georg Herrnstadt
"Vermögenssteuern haben mit Gerechtigkeit nichts zu tun und sind
eine
Enteignung." (Bernhard Felderer im Standard vom 14. 9.)
Wenn Wirtschaftsforscher nicht ökonomisch sondern kastenpolitisch
argumentieren, kommen sie gerne mit Keulen oder "Huchworten" daher.
Enteignung ist so ein Schreckenswort und auch Doppelbesteuerung.
Jede Steuer ist prima vista eine Enteignung! Die Verschleuderung von
Bundeswohnungen und der Austria Tabakregie unter dem realen Wert war
auch eine Enteignung. Die zukünftige Kündigung von 20.000 griechischen
Staatsbeamten ist es ebenfalls. Lohn- und Pensionskürzungen,
Steuererhöhungen, gesteuerte Inflation gleichfalls. Auch Geldbußen und
Strafen. Wohin man blickt: Enteignungen!
Über die vielfältigen Formen der Aneignung - im Wechselspiel mit
Enteignung - höre ich in der politisch-philosophischen Debatte wenig.
Das daraus entstehende Eigentum und seine Erscheinungsformen und seine
Weitergabe werden überhaupt nicht mehr in Frage gestellt. Noch vor 200
Jahren schrieb Hegel, dass es nicht die Aufgabe des Staates sei, das
private Eigentum zu schützen. Wie übrigens das lateinische Wort "privat"
- auf Deutsch "beraubt" - schon einen Hinweis auf die Entstehung manchen
Eigentums gibt.
Wie dumm das auf Steuern bezogene Gerede von Enteignung allerdings
ist,
kann bei einiger Denkleistung schnell einleuchten. Wenn der Millionär
Haselsteiner für sein, wie er selbst sagt "unverschämt hohes Einkommen
unverschämt hohe Steuern" zu zahlen bereit ist, und zwar freiwillig, so
könnte man seine Steuerleistung als Geschenk bezeichnen. Oder als eine
Spende an sozial Schwächere. Keinesfalls ist es dann eine Enteignung im
herkömmlichen Sinn - allenfalls eine Umeignung.
Herr Haselsteiner ist aber offensichtlich nicht nur altruistisch gut,
er
ist auch Utilitarist. Er hofft, so sagt er es auch, sich mit seinen
Steuerabgaben sozialen Frieden in Österreich zu erkaufen. Denn dieser
ist mehr und mehr gefährdet, je ungleicher die Einkommen und damit die
Lebenschancen der Menschen verteilt sind. Nun verwandelt sich seine
Steuerleistung flugs von einer Spende in einen Kaufpreis oder in eine
Anzahlung und ist dann Teil eines "Geschäftes". Es werden dann
Äquivalente getauscht. Für meine Steuern erhalte ich etwa Gesundheit,
Bildung, Sicherheit. Gut so.
Es ist ersichtlich, wenn Geld oder Vermögen den Eigentümer wechselt
muss
man den Willen und die Motive der am Wechsel Beteiligten und das System
des Enteignens und Aneignens analysieren. Eingebettet sind diese
privaten Wechselbeziehungen in allgemeine gesellschaftliche
Verhältnisse, die etwa auch durch Gesetze kodifiziert und (hoffentlich)
allgemein akzeptiert sind.
Als ich unlängst (zu) schnell durch Horn fuhr, fiel ich einer
Enteignung
von 60 Euro durch die Bezirkshauptmannschaft anheim. Herr Felderer, was
sagen sie dazu?
Der nächste Kampfbegriff ist die Doppelbesteuerung. Er wird schon bei
der leisesten Erwähnung von Erbschaft- und Substanzbesteuerung in
Stellung gebracht. Die rechtsphilosophische Frage "Warum nicht doppelt
besteuern?" lasse ich beiseite. Auch die wichtige Unterscheidung von
Steuersubjekt und Steuerobjekt möchte ich nur andeuten. Es wird bei
einer Erbschaft der/die neue Eigentümerin nicht doppelt besteuert.
Die Verlogenheit aber jener Personen, die gegen die Doppelbesteuerung
wettern, erkennt man daran, dass diese gegen die 20 Prozent Mehrwert-
oder Umsatzsteuer plus Verbrauchersteuern noch nie ein Wort verloren
haben, obwohl hier die Verwendung von bereits versteuertem Einkommen
neuerlich besteuert wird. Diese deutlich ungerechte, weil nicht
progressive Steuer macht mehr als ein Drittel des gesamten
österreichischen Steuer- und Abgabenaufkommens aus. Und wird übrigens
von allen bezahlt, auch von jenen, die, weil sie für ein beschämend
niedriges Salär schuften müssen, von der Lohnsteuer befreit sind.
Die Umverteilungsdebatte wird von der SPÖ, wenn überhaupt, fast
ausschließlich unter dem Gerechtigkeitsaspekt geführt. Im Vordergrund
steht manchmal auch die Demokratiegefährdung in Krisenzeiten. Rechte
Populisten werden leichtes Spiel haben, die wutgetränkte Apathie
breiter, extrem enttäuschter und gedemütigter Schichten in Wahlerfolge
umzumünzen. Bedrohlicher politischer Aktionismus kann die Folge sein.
Beide Gesichtpunkte haben ihre Berechtigung, aber über die handfesten
ökonomischen Gründe wird zu wenig oder oft in unverständlichen
Verklausulierungen gesprochen. Auch ÖGB Chef Foglar sagt:
"Kaufkraftverluste müssen wettgemacht werden." Warum fordert er nicht
endlich: "Niedrige und mittlere Löhne und Einkommen müssen unbedingt
deutlich steigen"?
Die derzeit bestehende, exorbitante Ungleichverteilung bei Einkommen
und
Vermögen war die wesentliche Ursache für die letzte große Krise und wird
zu weiteren ökonomischen Katastrophen führen, weil sie bewirkt, dass der
Massenkonsum einbricht und die sehr Reichen ihr Vermögen weder
"verkonsumieren" können noch vernünftigerweise in die schrumpfende
Realwirtschaft investieren. Die Folgen kennen wir: Ungeheure Geldmengen
auf den Banken und in der Finanzspekulation.
Enteignungsmaßnahmen unerhörten Ausmaßes haben übrigens die USA
während
und nach dem zweiten Weltkrieg zur wirtschaftlichen Großmacht werden
lassen und zu einer gerechten Gesellschaft - ein geachteter Status, den
sie im Begriffe ist zu verlieren. Diese Enteignungsmaßnahmen gingen
unter dem Begriff des New Deal in die Geschichte ein:
Der Spitzensteuersatz stieg von 24 auf 79 Prozent, noch Eisenhower
erhöhte sie nach dem Krieg auf 91 Prozent. Die Unternehmensteuer, die im
Krisenjahr 1933 noch 14 Prozent betrug, stieg auf 45 Prozent im Jahre
1955. Die Erbschaftssteuer von 20 auf 77 Prozent.
Die, der gesamten US-Wirtschaft und gesellschaftspolitischen
Entwicklung
so zuträgliche Politik staatlicher Einnahmen - eben nicht nur sparen,
müsste heute das leuchtende Vorbild sein. Dazu gehören Löhne, die dem
Wirtschaftswachstum angepasst sind. (Georg Herrnstadt, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 17.9.2011)
Autor Georg Herrnstadt, Gründungsmitglied der Polit-Combo "Schmetterlinge",
ist Komponist, Regisseur und Organisationsberater in Wien.