Wien - Die Lust von Asylrichtern am freihändigen Formulieren zeigte sich unlängst, wie DER STANDARD berichtete, am Beispiel eines jungen Gambiers. Dieser sei eine "Belastung für den Staatssäckel" und seit neuestem noch dazu SPÖ-"Genosse", mokierte sich - durchaus populismusfit - Abteilung A1 des Asylgerichtshofs in der Begründung des abschlägig beschiedenen Antrags auf internationalen Schutz. Gerichtspräsident Harald Perl kündigte eine interne Aufklärung an.

Diese Mühe muss sich die Bezirkshauptmannschaft Baden nicht mehr machen. Der Verwaltungsgerichtshof als vorgesetzte Instanz hat die dort erblühten Auswüchse fremdenbehördlicher Prosa bereits zurechtgestutzt: Aus für die Badener Schubhaft-Soziologie, die 2008 in etlichen Abschiebe- und Einsperrbescheiden Gelehrsamkeit fingierte.

Begonnen hatte das mit der exzessiven Anwendung von Schubhaft infolge der Fremdenpolizeigesetznovelle 2006. Diese ließ rechtlich zu, dass "Fremde" in weit höherem Maß als davor in Polizeigefangenenhäuser gesperrt wurden. Betroffene beschwerten sich, der Verwaltungsgerichtshof erhöhte die Einsperr-Auflagen.

"Am Rand der Bevölkerung" 

Da beschloss ein flexibler Badener Fremdenpolizeireferent am 8. Jänner 2008, die Sache einmal grundlegend anzugehen. Vor ihm stand ein junger Mann aus Bangladesch, der eben Asyl beantragt hatte. "Schubhaft", entschied der Beamte - und stellte im Einsperrbescheid folgende "Allgemeinen Feststellungen und Überlegungen" an.

Es sei "zu erkennen, dass sich die Verhängung der Schubhaft mittlerweile in mehreren wissenschaftlichen Teilbereichen bewegt". Etwa dem der "Migrationssoziologie": einer Bezeichnung, der das Wort "sozial" innewohne. Sowie sein "Gegenwort: unsozial oder auch asozial, welches aber vielmehr Personen beschreibt, welche am Rand der Bevölkerung stehen": Nicht integrierte "Fremde" etwa, gegen deren Einsperrung in Schubhaft wenig spreche.

"Politisch" wiederum sei "das Soziale eine Zielvorgabe, die einige Parteien auch im Namen führen (zum Beispiel alphabetisch: CSU, PDS, SPD, SPÖ)". Doch das erspare Probleme nicht: "Politische Zentralprobleme oder Problemkomplexe, die über längere Zeit behandelt werden müssen, werden oft als 'Soziale Frage' bezeichnet", steht wörtlich in dem Bescheid.

Wikipedia-Lyrik

Es folgen - offenbar aus Wikipedia - psychologische, volkswirtschaftliche, "organisatorische" sowie sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Betrachtungen des Wortes "sozial", ungeordnet und unverdaut. Sowie, "soziologisch", des Begriffs "Integration": Dieser bezeichne "die Wiederherstellung eines Ganzen durch Prozesse, die das Verhalten und Bewusstsein nachhaltig ändern".

Das Bewusstsein des Bescheidverfassers erfuhr am 19. Juni 2008 eine Änderung. Da hob der Verwaltungsgerichtshof den Schubhaftbeschluss auf, nachdem ihn der Unabhängige Verwaltungssenat Niederösterreich zuerst samt der Ausführungen bestätigt hatte. Der junge Mann aus Bangladesch bekam Recht.

Die Höchstgericht-Begründung fiel ein wenig sarkastisch aus: Die Badener Fremdenpolizei habe "offensichtlich verkannt, dass sie kein neues Betätigungsfeld im Bereich der Soziologie hat". Ihre Aufgabe sei "bei Anwendung der Gesetze Rechtsbegriffe auszulegen und einen Sachverhalt gesetzlichen Bestimmungen zu unterstellen" - sonst nichts. (Irene Brickner, DER STANDARD Printausgabe, 16.9.2011)