"Kreative" Beamte

Wenn die Fremdenpolizei "soziologisch" spricht

Irene Brickner , 15. September 2011, 19:47

Bürokratenprosa statt rechtlicher Erwägungen in Schubhaftbegründung - Höchstgericht kippte Bescheid

Wien - Die Lust von Asylrichtern am freihändigen Formulieren zeigte sich unlängst, wie DER STANDARD berichtete, am Beispiel eines jungen Gambiers. Dieser sei eine "Belastung für den Staatssäckel" und seit neuestem noch dazu SPÖ-"Genosse", mokierte sich - durchaus populismusfit - Abteilung A1 des Asylgerichtshofs in der Begründung des abschlägig beschiedenen Antrags auf internationalen Schutz. Gerichtspräsident Harald Perl kündigte eine interne Aufklärung an.

Diese Mühe muss sich die Bezirkshauptmannschaft Baden nicht mehr machen. Der Verwaltungsgerichtshof als vorgesetzte Instanz hat die dort erblühten Auswüchse fremdenbehördlicher Prosa bereits zurechtgestutzt: Aus für die Badener Schubhaft-Soziologie, die 2008 in etlichen Abschiebe- und Einsperrbescheiden Gelehrsamkeit fingierte.

Begonnen hatte das mit der exzessiven Anwendung von Schubhaft infolge der Fremdenpolizeigesetznovelle 2006. Diese ließ rechtlich zu, dass "Fremde" in weit höherem Maß als davor in Polizeigefangenenhäuser gesperrt wurden. Betroffene beschwerten sich, der Verwaltungsgerichtshof erhöhte die Einsperr-Auflagen.

"Am Rand der Bevölkerung" 

Da beschloss ein flexibler Badener Fremdenpolizeireferent am 8. Jänner 2008, die Sache einmal grundlegend anzugehen. Vor ihm stand ein junger Mann aus Bangladesch, der eben Asyl beantragt hatte. "Schubhaft", entschied der Beamte - und stellte im Einsperrbescheid folgende "Allgemeinen Feststellungen und Überlegungen" an.

Es sei "zu erkennen, dass sich die Verhängung der Schubhaft mittlerweile in mehreren wissenschaftlichen Teilbereichen bewegt". Etwa dem der "Migrationssoziologie": einer Bezeichnung, der das Wort "sozial" innewohne. Sowie sein "Gegenwort: unsozial oder auch asozial, welches aber vielmehr Personen beschreibt, welche am Rand der Bevölkerung stehen": Nicht integrierte "Fremde" etwa, gegen deren Einsperrung in Schubhaft wenig spreche.

"Politisch" wiederum sei "das Soziale eine Zielvorgabe, die einige Parteien auch im Namen führen (zum Beispiel alphabetisch: CSU, PDS, SPD, SPÖ)". Doch das erspare Probleme nicht: "Politische Zentralprobleme oder Problemkomplexe, die über längere Zeit behandelt werden müssen, werden oft als 'Soziale Frage' bezeichnet", steht wörtlich in dem Bescheid.

Wikipedia-Lyrik

Es folgen - offenbar aus Wikipedia - psychologische, volkswirtschaftliche, "organisatorische" sowie sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Betrachtungen des Wortes "sozial", ungeordnet und unverdaut. Sowie, "soziologisch", des Begriffs "Integration": Dieser bezeichne "die Wiederherstellung eines Ganzen durch Prozesse, die das Verhalten und Bewusstsein nachhaltig ändern".

Das Bewusstsein des Bescheidverfassers erfuhr am 19. Juni 2008 eine Änderung. Da hob der Verwaltungsgerichtshof den Schubhaftbeschluss auf, nachdem ihn der Unabhängige Verwaltungssenat Niederösterreich zuerst samt der Ausführungen bestätigt hatte. Der junge Mann aus Bangladesch bekam Recht.

Die Höchstgericht-Begründung fiel ein wenig sarkastisch aus: Die Badener Fremdenpolizei habe "offensichtlich verkannt, dass sie kein neues Betätigungsfeld im Bereich der Soziologie hat". Ihre Aufgabe sei "bei Anwendung der Gesetze Rechtsbegriffe auszulegen und einen Sachverhalt gesetzlichen Bestimmungen zu unterstellen" - sonst nichts. (Irene Brickner, DER STANDARD Printausgabe, 16.9.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 28
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ND1
21
19.9.2011, 11:33
es ist sehr traurig zu lesen

dass eine inhaltlich richtige Entscheidung aufgrund einer freihändigen Formulierung des Bescheidverfassers vom Verwaltungegerichtshof wieder aufgehoben werden musste ...

wurm83
 
00
26.9.2011, 11:31
inhaltlich richtig?

wenn ich richtig gelesn habe hat er auf "sicht" entschieden!?

erstens wusste ich gar nicht, dass unsere polizei irgendetwas zu entscheiden hatte, dachte immer die sind exekutive und sollen ausführen....

zweitens finde ich es natürlich absolut bewundernswert was dieser polizist so alles aus einer sichtprüfung eines jungen asysuchenden rauslesen kann...der sollte vielleicht eher zum geheimdienst als auf so einer dienstelle vergammeln....mit den fähigkeiten...

propagandaresistent
00
21.9.2011, 10:22
Tja, auch Bescheidverfasser müssen sich an bestimmte Regeln halten.....

der letzte leser
02
16.9.2011, 21:44

Die Wikipedianer stellen fest, dass 1/4 des Schubhaftbescheides aus ihren Artikeln zusammenkopiert wurde: http://de.wikipedia.org/wiki/Benu... mannschaft

Erwin Wolfram
30
16.9.2011, 10:20
...

tolle Angelegenheit, ist ja gut fuer den Asylwerber ausgegangen, nur die Entschaedigung erscheint etwas zu niedrig gegriffen, haette also als Beamte direkt aus Systemtheorie zitiert...

angelie
02
16.9.2011, 10:19

Und wiedermal kommt mir der Gedanken: die Menschen sind sehr, sehr dumm.

Völkerball
32
16.9.2011, 07:34
Schockierend

Solche Ausführungen sind ziemlich erschreckend. Woher nimmt der Beamte diese Annnahmen? Vielleicht ein Bub einer Alleinerzieherin?

Auto Bus
01
19.9.2011, 18:19
....

Vielleicht ein Bub dessen biologischer Vater ihn und seine Mutter verlassen hat und somit seine Mutter unfreiwillig in den stigmatisierten Sozialstatus und in die armutsgefaehrdenden Lebensumstaende des Alleinerziehertums gestuerzt hat?

Oder aber, natuerlich, DIESE! alleinerziehende! Muetter sind alle durch unbeflecktes Empfaengnis zu den Freuden der alleinerziehenden Muetterschaft gekommen und somit sie alleine die Verantwortung fuer ihre durch Alleinerziehung behindertes Nachkommen tragen.

Denn, haetten sich auch Maenner an der Empfaengnis beteiligt wuerden Sie sie auch natuerlich als mitverantwortlich fuer die Misere ihrer Kinder die in aermlichen Verhaeltnissen mit einer staendig ueberarbeiteten, uebermuedeten single Mutter leben.

haarspalter
01
16.9.2011, 10:20

was hat ihr zweiter satz mit dem ersten zu tun?

Völkerball
00
18.9.2011, 15:51
Na woher hat er diese Annahmen?

Keyser
37
16.9.2011, 02:55
Sehen Sie Frau B. - Das sind die Sachen die ans Tageslicht kommen müssen

Und nicht irgendwelche halbseidenen Geschichten, von irgendwelchen NGO, samt damit verbundener Halbwahrheiten, Krankheiten, Übertreibungen etc.

Eine "Entscheidung" in dieser Form verursacht mir ganz einfach Kopfschmerzen. Der Verfasser hat offenbar keine Ahnung von Soziologie, dafür aber wie man das Internet benutzt, um sich etwas passendes zusammen zu suchen ...

Gut, das in diesem Fall zu Recht erkannt wurde, dass das nicht haltbar ist. Selbst wenn es andere tatsächliche Gründe geben mag, die für eine Abschiebung sprechen, so hat das nicht in dieser Form zu geschehen. Und mit Form meine ich in diesem konkreten Fall Kaffeesudleserei.

Frau B. es wäre nett, wenn sie ab nun noch Quellen angeben, Stichwort: publizistische Sorgfaltspflicht.

t 3
 
26
16.9.2011, 00:33
das glaubst du ja nicht.

besonders "starke" sätze fanden im artikel gar keine erwähnung:

"bzw. ist der Schluss zulässig, dass Sie versuchen durch Begehung strafbarer Handlungen Ihren Unterhalt zu fristen"

"Es ist daher die Annahme gerechtfertigt, dass Sie sich dem behördlichen Zugriff entziehen werden"

"Die Behörde ist auf Grund des _ermittelten_ Sachverhaltes etc.pp."

offenbar ein sehr hellsichtiger beamter, der vor einem blick in die feststehende zukunft nicht zurückschreckt.

ich halte aber vielmehr den schluss für zulässig, dass der verfasser irgendwo ågrennt ist (ugs.; vgl. winders wörterbuch zur gegenwart: http://derstandard.at/128519946... kaGroup=1) und halte ebenso die annahme für gerechtfertigt, dass er dies ziemlich oft getan hat...

Sebus
01
15.9.2011, 23:42
Ich glaub, Brickner hat das RIS entdeckt.

Oder es haben mittlerweile *sehr* viele Leute ihre Nummer. Warum sonst kramt man eine drei Jahre alte Geschichte hervor?

Montgomery McFerryn
00
16.9.2011, 14:29

Man kramt deshalb eine so alte Geschichte heraus weil es meistens korrekt zugeht und es nicht ins Weltbild passt was man sonst so lesen muß. Stichwort Verurteilungen usw.

rossgoschn
62
15.9.2011, 22:34
Was will uns dieser "Artikel" sagen??? *kopfkratz*

Vielleicht versteht das ein Publizistik-Student.
Oder ein Soziologe. ;)

Tommy1971
28
16.9.2011, 00:15
ist ja nicht so schwer

da hat halt ein - offenbar wenig ausgelasteter oder auch überlasteter - beamter schwachsinn in einen offiziellen bescheid geschrieben. "schwachsinn", der inhaltlich durch nix zu begründen ist (es lebe das internet), der aber vor allem - siehe begründung des höchstgerichts - ihm einfach nicht zusteht!

es ist ja jedem bürger unbenommen, sich seine meinung zu bilden. ABER: es steht dem idioten einfach nicht zu, aufgrund seiner persönlichen meinung und seines internetbasierten halbwissens einen bescheid zu forumulieren. ein bescheid muss wohl eine andere qualität aufweisen.

ameno
01
16.9.2011, 00:12

also als informatikstudent hab ichs ganz gut verstanden. wo liegt denn ihr problem konkret?

Protagoras v. Abdera
00
15.9.2011, 23:09
Das ist bloß ein shcöner Einblick in die verwirrenden sprachlichen Labyrinthe der Asylbescheide

Die werden mitunter wegen völliger sprachlicher Unverständlichkeit von den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts aufgehoben. Die Willkür, die in der Spruchpraxis herrscht, ist die direkte Folge einer permanenten Dauernovellierung dieses Rechtsgebiets, die die rechtlichen Richtlinien zu Gummiparagraphen macht. Motto: Machts was ihr wollts, solange ihr abschiebts.

Laird of Glenmore
00
15.9.2011, 22:38
Irgendwo abgeschrieben

und willkürlich kopiert, sonst stünde die nicht mehr existente PDS nicht in dem Bescheid ...

Widerlich und menschenverachtend - der Fisch beginnt am Kopf zu stinken: Fekter soll zurücktreten.

knuuuut
02
16.9.2011, 10:25
?

was hat die finanzministerin mit abschiebungen zu tun?

Ernst Kratochwil
21
15.9.2011, 21:02
Wie ist das (hoffentlich schon entschiedene) Asylverfahren ausgegangen und warum war

dafür überhaupt Österreich zuständig?

ND1
00
19.9.2011, 11:29
du glaubst doch wohl

nicht wirklich dass sie den jemals wieder finden? Der geht gerade seinem "geregelten Einkommen" in der U-Bahn nach und lacht sich kaputt über uns :-)

Bertel Mann
02
16.9.2011, 07:19
Kratochwil darf bleiben

DrBelacqua
11
15.9.2011, 20:50

Schreibtischtäter.

Shiny McShine
01
15.9.2011, 20:23

da verwechselt wohl jemand blog mit artikel

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