Wien - Der SMS-Gewinnspielanbieter Lottelo, einer der vier Bewerber um die heiß begehrte österreichische Lotterielizenz, ist wegen der Ausschreibung für die Lotto-Konzession vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gezogen. Dieser habe schnell reagiert und bereits ein Vorverfahren eingeleitet, berichtet die Tageszeitung "Kurier". Demnach betrachtet Lottelo-Anwalt Walter Schwartz die Ausschreibung als nicht rechtskonform. Das Finanzministerium geht dagegen weiter davon aus, dass sowohl das Glücksspielgesetz als auch das Ausschreibungsverfahren gesetzeskonform sind.

Lottelo wandte sich Ende August mit einem Individualantrag gegen die Ausschreibung an den Verfassungsgerichtshof (VfGH), berichtet die Zeitung. Die Höchstrichter hätten sofort das Vorverfahren eröffnet und das Finanzministerium bereits am 2. September aufgefordert, binnen acht Wochen eine schriftliche Stellungnahme abzugeben und die erforderlichen Aktien zu übersenden.

Lottelo-Anwalt Schwartz listet im 16-seitigen Antrag an den VfGH eine ganze Reihe von Punkten auf, warum die Ausschreibung seiner Meinung nach nicht rechtskonform ist: So seien etwa die Verfahrensunterlagen rechtlich betrachtet eine Verordnung, die allerdings nicht im Bundesgesetzblatt sondern nur auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht wurde - "sie müsste mithin vom VfGH schon aus diesem Grund zur Gänze aufgehoben werden".

Interessenten müssen laut Ausschreibung Erfahrung mit einem "in seiner Komplexität vergleichbaren Lotterie-Unternehmen" innerhalb der EU oder des EWR-Raums nachweisen. In ganz Europa bietet freilich kein Unternehmen eine derart breite Produktpalette an wie die heimischen Lotterien mit Lotto, Toto, Sportwetten, Internet-Spiel oder Rubbellosen, schreibt die Zeitung. Im Antrag heißt es dazu: "Das Referenzerfordernis ist mithin gesetzlos, bevorzugt den bestehenden Konzessionär unsachlicherweise und ist daher auch als - weil diskriminierend - unionsrechtswidrig zu qualifizieren."

Außerdem sei die Frist für die aufwendige Erstellung des Konzessionsantrags mit lediglich 39 Werktagen zu kurz. Zum Vergleich: Die Bewerber für die Casino-Lizenzen haben fünf Monate Zeit.

Wie der "Kurier" weiter berichtet, sitzt seit einer Woche mit Alfred Finz erneut ein Ex-Finanzstaatssekretär im Aufsichtsrat eines österreichischen Glücksspielunternehmens. Der Ex-Chef der Wiener ÖVP nimmt diese Funktion bei der oberösterreichischen Amatic Entertainment AG wahr, die sich in Oberösterreich um eine Automatenkonzession bewirbt. VP-Finanzsprecher Günter Stummvoll hat ja wie berichtet nach Kritik seine Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender bei der Merkur Entertainment AG von Frank Stronach und der deutschen Gauselmann-Gruppe zurückgelegt. (APA)