Datenschutz

Googles Opt-out beendet Lokalisierung via WLAN-Router

14. September 2011, 15:47
  • Artikelbild
    foto: dapd

    Opt-out für Googles Lokalisierung über WLAN-Router.

Vier Monate nach Aufschrei der EU-Datenschutzbehörden

Google hat sich daran gemacht, die Konfrontation mit der Datenschutz-Regulierungsbehörde der EU zu entschärfen. Besitzer von WLAN-Routern bekommen die Möglichkeit, bei ihren Geräten die Registrierung des Internetkonzerns, mit der User lokalisiert werden, zu deaktivieren. Dies gab Google am Dienstag bekannt.

Tethering

Gegenüber Cnet hatte Google erklärt: "Wir sammeln öffentlich gesendete MAC-Adressen von WLAN-Zugangspunkten. Wenn ein Nutzer das drahtlose Tethering bei seinem Mobilgerät aktiviert hat, wird dieses Gerät zu einem WLAN-Zugangspunkt und so kann die MAC-Adresse eines solchen Geräts in die Datenbank aufgenommen werden." Mit Tethering ist das Handy über das Mobilfunknetz online und ermöglicht über WLAN angeschlossenen Geräten wie Laptops Zugriff auf diese Verbindung.

Verstoß gegen EU-Recht

Vier Monate sind inzwischen vergangen, seitdem die Europäische Datenschutzbehörde vor der unautorisierten Nutzung der über WLAN-Router gesendeten Daten gewarnt hatte. Es handle sich dabei um einen Verstoß gegen das EU-Recht. Googles plant seine Änderung, motiviert durch die strengen Europäischen Datenschutzregeln, weltweit anzubieten. "Auf Anfrage mehrerer Europäischer Datenschutzorganisationen richten wir ein Opt-out-Service ein, womit Nutzer selbst entscheiden können, ob ihre Geräte vom Google Location Services erfasst werden", so der Datenschutz-Berater von Google Peter Fleischer in einem Blogeintrag. Google plant das Opt-out-System im kommenden Herbst vorzustellen.

Debatte aufgerollt

Die Debatte zur Speicherung von Daten und WLAN-MAC-Adressen wurde in diesem Jahr wieder neu aufgerollt. Der Grund: Eine Ermittlung deutscher und französischer Behörden gegen Apple und das von Forschern aufgedeckte "iPhone-Tracking" - welches im Übrigen gar keines war, sondern versehentliche Orts-Erfassung, so das Argument des iPhone-Produzenten. 

Folgen

Falls viele Besitzer von WLAN-Routern die Opt-out-Funktion zu nutzen, könnte es zu zweierlei Folgen kommen. Einerseits bekommen künftig Nutzer von Android-Smartphones nicht so leicht einen Fix für ihre Locations und andererseits wird Google in seinen Möglichkeiten für Location-based Werbung beschnitten. (Eva Zelechowski, derStandard.at, 14.09.2011)

Deno
 
00
26.9.2011, 10:51
Privacy versus Funktionalität

Ich will bessere aGPS, damit ich mich auf lokalisierung verlassen kann haben. Gratis bis umsonst.

Die Frage ist für mich also nicht *ob* man die Lokalizierung von Geräte verbessern sollte (ja), sondern *wie* man es machen könnte ohne den unerwünschten Nebenefekten (überwachung/privacy verlust).

Also wäre folgendes gefragt:
* Google & co. sollten einen Vorgang vorstellen der es zwar ermöglicht die aGPS zu verbessern, aber für mich transparent und ohne "big brother" Funktionalität.
* Unsere liebe Staaten sollten diese vorgeschlagene Vorgang, sowie auch deren durchführung, gut überwachen. Inklusive enorme Strafen im Fall von aufgeflogenen Mögeln.

·Übermorgen·
01
15.9.2011, 21:47
So ein Unsinn was die Datenschützer da wieder angestoßen haben!

Diese WLAN-Funkfeuer sind einfach Landmarken wie ein Supermarkt, eine Kirche oder ein hohes Haus. Öffentlich zu sehen und daher als Orientierungspunkte für alle nutzbar zu machen.

Andreas Grois
00
15.9.2011, 08:04
Na toll, opt-out, wo opt-in sein sollte...

Und ja, ich weiß, dass das Blödsinn ist, weil dann die ganze Funktion sinnlos wäre, mangels Teilnehmern...

Sheldon
10
15.9.2011, 07:21
ja und warum machen sie das?

Wir sammeln öffentlich gesendete MAC-Adressen von WLAN-Zugangspunkten. Wenn ein Nutzer das drahtlose Tethering bei seinem Mobilgerät aktiviert hat, wird dieses Gerät zu einem WLAN-Zugangspunkt und so kann die MAC-Adresse eines solchen Geräts in die Datenbank aufgenommen werden

Was hat Google zu interessieren, ob ich mein Handy für Tethering verwende bzw. was interessiert Google die Mac Adresse und noch wichtiger: warum wird diese in eine Datenbank aufgenommen? Google hat überhaupt kein Interesse an MEINER Mac-Adresse zu haben!

Monopoly mit Hut
02
15.9.2011, 08:09

Die Ortsdaten und MAC-Adressen von WLAN Access Points werden gesammelt, damit die Mobilgeräte, die sich in diese WLANs einwählen bzw. in der Nähe sind eine schnelle Möglichkeit der Ortsbestimmung haben.

Ein Handy prüft die Signalstärke zu diesen WLANs, prüft die dabei empfangenen MAC-Adressen mit einer lokalen Datenbank mit GPS-Koordinaten und kann daraus den eigenen Ort errechnen.

Wenn das fremde WLAN aber ein anderes Handy ist, das gerade für Tethering verwendet wird, dann sind dessen Ortsdaten für den Hugo (weil es ja auch ein mobiles Gerät ist). Deswegen ist es sogar sehr sinnvoll, wenn die MAC-Adresse von mobilen Geräten nicht in die Datenbank aufgenommen werden.

Andreas Grois
02
15.9.2011, 08:03

Also erst mal hat Tethering mit dem Erfassen der AP-Adressen gar nichts zu tun. Ich vermute, da wurde was missverstanden.

Der Grund, warum die Macs von öffentlich sichtbaren Access Points in Kombination mit ihrer Position gespeichert werden, ist einfach: Wenn ein Android-Handy einen AP in der Nähe findet, dessen Position bekannt ist, ist auch besagtes Android-Handy ungefähr dort. Diese Information kann der Handynutzer benutzen, um zB bei fehlendem GPS-Signal relativ genau seinen Aufenthaltsort auf der Karte zu finden. Die Information wird aber auch für standortabhängige Werbung benutzt...

KissenBeisser
01
14.9.2011, 17:11
wir scho kana mochn. kennt si eh kana aus.

und die nachbarsmaus is froh wenn da ruta pfeift wie a maus.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.