Justizministerium

Immunitäts-Entwurf ist zu weit gefasst

14. September 2011, 15:26

Parlamentsgeheimnis missfällt Justizministerium - Grüner Abgeordneter befürchtet Verwässerung Entwurfs

Wien - Der Grüne Abgeordnete Dieter Brosz befürchtet eine Verwässerung der geplanten neuen Immunitätsregelung für Abgeordnete. In manchen Medien werde - unter Hinweis auf kritische Stellungnahmen des Justizministeriums und VP-dominierter Bundesländer - das Bild vermittelt, Abgeordnete würden sich neue Privilegien schaffen wollen, sagte er am Mittwoch bei einem Hintergrundgespräch. Tatsächlich gehe es bei der Neuregelung aber darum, die parlamentarische Kontrolle zu stärken und Abgeordneter bei Aufdeckungstätigkeiten zu schützen.

Einige Landtage, das Justizministerium und der Strafrechtler Manfred Burgstaller hatten bemängelt, dass mit dem vorliegenden Antrag von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen ein gerichtliches Vorgehen gegen Abgeordnete zu sehr erschwert würde. Offenbar solle die Stärkung der Abgeordneten verhindert werden, meint dazu Brosz und vermutet als "treibende Kraft" dahinter das Justizministerium.

Denn die Justiz habe schon mehrmals versucht, die Immunität zu umgehen - etwa, als man versucht habe, den Laptop von Peter Pilz (in der Causa "Strasser-E-Mails") zu beschlagnahmen oder als die Staatsanwaltschaft in der Causa Haidinger Pilz, nachdem er nicht ausgeliefert wurde und somit nicht Beschuldigter werden konnte, zum Zeugen machte.

Geplant sind zwei große Änderungen: Die sachliche Immunität soll auch auf die Abgeordneten selbst ausgeweitet werden; also nicht nur Dritte (wie Journalisten oder Kollegen), sondern auch Abgeordnete selbst sollen straffrei "wahrheitsgemäß" ihre eigenen Äußerungen in Parlamentsreden oder Anfragen wiederholen dürfen. Weiters soll ein Ermittlungsverbot für die gesamte parlamentarische Tätigkeit anstelle der außerberuflichen Immunität treten - das nicht mehr an der Person des Abgeordneten anknüpft, sondern an der Tätigkeit und somit auch Mitarbeiter und Informanten umfasst.

Justizministerium: Entwurf ist zu weit gefasst

Das Justizministerium hält zwar eine "zeitgemäße Anpassung" der Abgeordneten-Immunität für "begrüßenswert". Der vorliegende Vier-Parteien-Entwurf sei auch eine "gute Grundlage" dafür. Er sei aber in einigen Punkten zu weit gefasst und würde "damit die Justiz massiv behindern", hieß es am Mittwoch zur APA in Reaktion auf die Aussagen des Grünen Abg. Dieter Brosz.

Der Schutz der Parlamentarier im Zuge ihrer politischen Tätigkeit sei wichtig, aber Immunität dürfe "kein Freibrief für strafrechtlich relevante Handlungen werden". Das Justizministerium bleibt bei der - schon im Zuge der Begutachtung vorgebrachten - Kritik an der Ausweitung der sachlichen Immunität und dem geplanten Ermittlungsverbot sowie des neuen "Parlamentsgeheimnisses".

Parlamentsgeheimnis missfällt Justizministerium

Das Ministerium spricht sich explizit dagegen aus, dass künftig auch Abgeordnete selbst (und nicht nur Dritte) ihre Äußerungen aus Parlamentsreden straffrei wiedergeben können. Bisher waren - ausgehend von der Judikatur des Obersten Gerichtshofes - zivilrechtliche Klagen gegen Beleidigungen möglich, wenn sie ein Abgeordnete außerhalb des Parlaments (in Pressekonferenz oder auf der Homepage) wiederholte. Schafft man diese Möglichkeit ab, gefährde man das Grundrecht Betroffener auf Zugang zum Recht und auf ein gerichtliches Verfahren, argumentiert das Ministerium.

"Jegliche strafrechtlichen Ermittlungen erheblich gefährdet" sieht das Justizministerium durch das geplante Ermittlungsverbot, das die außerberufliche Immunität ersetzen soll. Denn davon wären alle Sachverhalte rund um die Vorbereitung oder Erfüllung parlamentarischer Tätigkeiten umfasst - und zwar nicht nur der Abgeordneten, sondern aller damit befassten Personen. Dies könnte "de facto zu einem Anklageverbot führen", bemängelt das Ministerium.

Auch das neue "Parlamentsgeheimnis" missfällt dem Justizministerium: Analog zum Redaktionsgeheimnis sollen Abgeordnete und ihre Mitarbeiter berechtigt sein, Zeugenaussagen über Informanten - im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit - zu verweigern. Durch diese "massive Ausweitung" auf einen unbestimmten Personenkreis könnte die Aufklärung von Straftaten erheblich behindert werden, meint das Justizministerium. Die Regelung sei viel zu weit gefasst und lasse zu viel Interpretationsspielraum offen. Denn schon ein pauschaler Arbeitsauftrag, "Missstände in der Republik aufzudecken", könnte zum Zeugnisverweigerungsrecht führen.(APA)

Nessus
01
14.9.2011, 21:55
Da keimt ja ein böser Verdacht...

Die neuerliche Verschärfung der Sicherheitspolizeigesetze machen das Einsacken wegen völlig diffuser "Absichts-Bestände" (im Gegenstatz zu konkreten Tatbeständen) sehr leicht.

Sollte den werten Abgeordneten dieses sehr wohl bewusst sein, und sie deshalb ihre eigene Immunität wesentlich verstärken wollen?

Polizeiliche Willkür gegen Bürger zu erleichtern, sich aber dabei selber durch möglichst vollständige Immunität davor zu schützen, macht keinen schlanken Fuß, liebe Abgeordnete!

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