Wissenschaftsminister stellt Ausschlussgründe für Studiengebühren vor - Studienförderungen sollen ausgeweitet werden
Wien - Nachdem Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) kürzlich die Eckpunkte seines Studienbeitrags-Modells skizziert hat, stellte er am Mittwoch bei einem Besuch in der Studienbeihilfenbehörde in Wien dessen "soziale Komponenten" vor. Vorgesehen sind zahlreiche Ausnahmeregelungen, etwa für Studienbeihilfenbezieher, auch die einzelnen Unis sollen Personengruppen die Studiengebühren erlassen können. Zudem strebt Töchterle, der dem Vernehmen nach sein Modell bereits der SPÖ übermittelt hat, einen aus den Beiträgen gespeisten Sozialfonds sowie eine Ausweitung der Studienförderung an.
"Tilgungsvereinbarung" möglich
Neben Studienbeihilfenbeziehern sollen, so die Pläne des Ministers,
Studierende in Mobilitätsprogrammen, jene, die ein verpflichtendes
Auslandsstudium absolvieren, Studenten von ausländischen Unis mit
Partnerschaftsabkommen, Studierende, die mehr als zwei Monate aufgrund
von Krankheit, Schwangerschaft oder Kinderbetreuung (bis zum 7.
Geburtstag) nicht studieren konnten, sowie behinderte und beurlaubte
Studenten keine Gebühren zahlen. Jede Uni könne zudem per Verordnung
weiteren Personengruppen den Beitrag erlassen. Das Rektorat soll zudem
die Möglichkeit erhalten, die Beiträge per "Tilgungsvereinbarung" zu
stunden, Studenten müssten dann die Gebühren erst bezahlen, wenn sie
bereits im Berufsleben stehen.
Zehn Prozent für Sozialtopf
Weiters will Töchterle, dass die Rektorate zehn Prozent der
Studienbeiträge in einen Sozialtopf legen. Die Mittel sollen im
Einvernehmen mit der jeweiligen Hochschülerschaft zugunsten etwa sozial
bedürftiger Studenten verwendet werden. Zudem plant der Minister eine
Ausweitung der Studienförderung u.a. durch Anhebung der Einkommensgrenze
und Erweiterung des Bezieherkreises.
Gespräche mit SPÖ
Töchterle will in seinem Modell, das "in diesen Tagen" mit der SPÖ besprochen wird, wie es aus seinem Büro heißt, keine bundesweit verpflichtenden Studiengebühren mehr. Vielmehr soll künftig jede Uni selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe es Beiträge gibt, die aber 500 Euro pro Semester nicht überschreiten dürfen. Mit einer "starken sozialen Komponente" des Modells, das "keinen Studierenden vom Studium ausschließt", will Töchterle eine "Brücke" in Richtung SPÖ bauen, die Gebühren bisher kategorisch ausschließt.
Derzeit erhalten mehr als 42.000 Studenten Studienbeihilfe, die durchschnittliche Beihilfenhöhe beträgt rund 4.300 Euro pro Jahr. Insgesamt stehen dafür 180 Mio. Euro zur Verfügung.
ÖH nennt Vorschlag zynisch
Dei ÖH lehnt in einer Reaktion den Vorschlag von Töchterle ab. Es sei "zynisch", wenn der Wissenschaftsminister Studiengebühren einnimmt und im Gegenzug nur einen Bruchteil des Geldes für Beihilfen ausgebe, heißt es in einer Aussendung. Die ÖH fordert außerdem eine Reform des Beihilfenwesens und dass Töchterle die Studentenvertreter mit seinen Vorschlägen nicht vor vollendete Tatsachen stellt. (APA/red)