Privatsphäre

Facebook ernennt eigene Datenschutzbeauftragte

14. September 2011, 09:03

Außerdem neue Vertretung in Brüssel für Konktakt mit EU-Institutionen

Das soziale Netzwerk Facebook will die Privatsphäre seiner Kunden künftig besser schützen. Zu dem Zweck ernannte Facebook eine eigene Datenschutzbeauftragte, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte. Die auf Fragen des Daten- und Verbraucherschutzes im Internet spezialisierten Anwältin Erin Egan nimmt demnach ab Mitte Oktober ihre neue Arbeit in Washington auf. Zur Chefin einer neuen Vertretung in Brüssel ernannte Facebook zudem die frühere deutsche Europa-Abgeordnete Erika Mann. Sie werde künftig für den Kontakt mit den EU-Institutionen zuständig sein.

Automatische Freundschaftslisten

Ab Mittwoch haben Facebook-Nutzern zudem mehr Möglichkeiten, ihre Informationen nur mit bestimmten Freunden zu teilen (der WebStandard berichtete). Der neue Service erstellt automatisch Listen mit Namen von Arbeitskollegen, Familienmitgliedern, Mitschülern oder Bekannten aus derselben Stadt. Er stützt sich dabei auf Angaben, die die Betroffenen selbst bei Facebook gemacht haben. Außerdem führt das Netzwerk eine neue Unterteilung in "Enge Freunde" und "Bekannte" ein. Dadurch erhalten die Nutzer die Möglichkeit, bestimmte Informationen künftig nur mit ihrem engsten Freundeskreis zu teilen, teilte Facebook-Manager Blake Ross mit. Das neue Listensystem erinnert stark an das Angebot des neuen Netzwerks Google+, bei dem die Nutzer von Anfang an ihre Bekannten nach Gruppen sortieren können. (APA)

Kommentar posten
Posten Sie als Erste(r) Ihre Meinung

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.