Linz - Im Fall eines 80-jährigen Innviertlers, der nach falschem Inzestverdacht am Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, müssen Ansprüche auf Haftentschädigungs erst geklärt werden. "Ein Anspruch besteht, wenn sich herausstellt, dass die Haft ungerechtfertigt war. Das kann noch nicht abschließend beurteilt werden", sagte der Anwalt des Mannes, gegen den die Staatsanwaltschaft weiterhin wegen Körperverletzung ermittelt.

Der 80-Jährige stand im Verdacht, seine beiden 45- und 53-jährigen Töchter jahrelang missbraucht und misshandelt zu haben. Allerdings wiederrifen die Frauen - beide mit Intelligenzdefiziten - die Vorwürfe bei ihrer Einvernahme. Zwei Wochen war der Mann in Untersuchungshaft gewesen. Ob ihm dafür eine Entschädigung zusteht, hänge ganz vom weiteren Ausgang des Verfahrens ab, erklärte sein Anwalt. "Wird es eingestellt oder wird mein Mandant freigesprochen, dann kann er Ansprüche geltend machen", so der Jurist.

"Nach menschlichem Ermessen war die U-Haft ungerechtfertigt, aber nach dem Sinn des Gesetzes kann man das jetzt noch nicht sagen." Nun sei die Staatsanwaltschaft am Zug. Nach Meinung des Anwalts hätte man zu dem Zeitpunkt, als die U-Haft verhängt wurde, mehr nachforschen sollen.

Töchter in einer Einrichtung

Der am Freitag enthaftete 80-Jährige wünscht sich, dass seine Töchter zu ihm nach Hause kommen. Die beiden sind in Abstimmung mit ihrem Sachwalter in einer Einrichtung untergebracht. "Sie können davon ausgehen, dass sich das im laufenden Strafverfahren nicht ändern wird", erklärten Staatsanwaltschaft Ried und Bezirkshauptmannschaft Braunau am Dienstag.

Bezüglich der dem 80-Jährigen vorgeworfenen Körperverletzung werde weiter ermittelt, so Staatsanwalt Alois Ebner. Außerdem werden Gutachten über die Zurechnungsfähigkeit der Schwestern erstellt. Auch im Hinblick auf den Vorfall im Mai, als die Frauen ihren Vater nach einem Sturz zwei Tage am Boden liegen ließen. Es könne gut einen Monat dauern, bis das Gesamtbild abgeklärt sei, so Ebner.

Bei der Einvernahme gaben die Frauen an, von einem familienfremden Mann missbraucht worden zu sein. Das werde ebenfalls abgeklärt. "Das liegt aber 40 Jahre, also soweit zurück, dass diesbezüglich Verjährung eingetreten ist", so der Staatsanwalt. (APA)