Arbeitsgruppe berät weiter gemeinsame Obsorge
Wien - Das schon länger angekündigte Pilotprojekt für
Schlichtungsstellen in Obsorgestreitigkeiten soll im Herbst starten.
Dies kündigte Justizminsterin Beatrix Karl (ÖVP) am Montagabend im
Gespräch mit Journalisten an. Beim bisher in der Koalition strittigen
Thema des Ausbaus der gemeinsamen Obsorge wird weiterhin in einer
Arbeitsgruppe beraten; die Ministerin hielt aber fest, sie sei "nicht
so naiv zu glauben, dass die gemeinsame Obsorge immer gelingt".
Weiterhin auf der Agenda steht auch die Reform des Namensrechts.
Bis zum Herbst 2012 möchte die Regierung laut Arbeitsplan
dieses
Familienrechtspaket auf den Weg bringen, in dem auch noch Neuerungen
beim Besuchsrecht vorgesehen sind. Allerdings könne es durchaus sein,
dass einzelne Maßnahmen auch früher vereinbart werden, so Karl.
Diskutiert werden sowohl die Regelungen für den Scheidungsfall als
auch für uneheliche Kinder. "Grundsätzlich" sei sie für die
gemeinsame Obsorge "in möglichst vielen Fallen", erklärte die
Ministerin. Über den genauen "Mechanismus" laufen derzeit die
Gespräche. Doch man müsse sich auch notwendige Ausnahmen anschauen,
etwa in Fällen von Gewaltanwendung.
"Richter sind hoch motiviert"
Die Möglichkeit der Deeskalation in kritischen Fällen erhofft
man
sich im Ministerium von der Familiengerichtshilfe, also
Schlichtungsstellen an Gerichten, die nun an vier Standorten - in
Wien, Tirol, Niederösterreich und der Steiermark erprobt werden. "Die
Richter sind hoch motiviert", so Zivilrechts-Sektionschef Georg
Kathrein.
Weiters geplant ist bekanntermaßen eine Reform des
Namensrechts,
die es vor allem ermöglichen soll, dass Kinder die Doppelnamen ihrer
Eltern übernehmen dürfen bzw. diese als "Gesamtfamiliennahmen"
firmieren. In dieser Frage rechnet Karl mit wenig Diskussionsbedarf
mit dem Koalitionspartner SPÖ. Gefragt, ob auch Änderungen für
uneheliche Kinder erfolgen sollen, steht zur Debatte, dass auch diese
einen Doppelnamen bekommen können, "wenn das beide Eltern wollen", so
Karl. Generell soll bei unehelichen Kindern die Namensgebung
erleichert werden.
Neuerungen bei Erbschaftsrecht
Das Familienrechtspaket ist nach Darstellung der Ministerin ein
erster Schritt in der Reform des Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuches (ABGB), das heuer 200 Jahre alt wird. 2012 in Angriff
nehmen will sie das Erbschaftsrecht, wo unter anderem eine
Verbesserung der Unternehmensnachfolge geplant sei. (APA)