Bild nicht mehr verfügbar.

Jagdorganisationen wollen sogenannte Teleimpulsgeräten wieder bei Jagdhunden einsetzen dürfen. Tierschützer laufen dagegen Sturm.

Foto: REUTERS/Dan Chung

Wien - Für die einen sind sie tierquälerische Elektroschockgeräte, für die anderen notwendige Hilfsmittel für das Abrichten von Hunden - Teleimpulsgeräte. Seit fünf Jahren sind sie ausnahmslos verboten, einige Jäger fordern jetzt ihre Legalisierung.

"Es wehrt sich ja auch niemand gegen die moderne Knopflochchirurgie und fordert die Rückkehr zu alten Operationstechniken. So muss man auch die Weiterentwicklung beim Teleimpuls anerkennen", so Rudolf Gürtler, Jurist und Sachverständiger für Jagd- und Fischereiwesen.

Verhältnismäßige Zulassung gefordert

Eine Veranstaltung mit dem Titel "Tierquälerei durch Tierschutz?" hat die Diskussion über die "Elektroschockgeräte für Tiere" wieder ins Rollen gebracht. Dazu geladen hatten vergangenen Freitag (9. September) die Jagdzeitung St. Hubertus, der Jagdhundetrainer Andreas Gass sowie Gürtler.

Sowohl Gass als auch Gürtler sprachen sich bei der Veranstaltung für den Einsatz von Teleimpulsgeräten aus, die keine Gewebeschäden hinterlassen. Diese sollen für Jagdhunde "ausdrücklich nur durch Spezialisten mit Sachkundenachweis schonend und verhältnismäßig wieder zugelassen werden", erklärte Jurist Gürtler.

Expertin: "Einsatz tierschutzwidrig"

Für Regina Binder, Tierschutzexpertin an der Veterinärmedizinischen Universität Wien, hat das "Verbot von Teleimpulsgeräten einen guten Grund", der Einsatz sei "tierschutzwidrig": "Laut wissenschaftlichen Untersuchungen können auch Niedrigfrequenzgeräte den Tieren Schmerzen und Leiden zufügen", erklärte Binder. Ein Hund könne auch anders ausgebildet werden, man müsse sich davon verabschieden, dass "Hunde wie Maschinen funktionieren".

Ähnlich argumentiert auch die Vier Pfoten-Hundeexpertin Ursula Aigner: Würde das Gerät beim Hund nur ein Kribbeln verursachen, sei es nicht notwendig. "Dann reicht auch ein Pfiff", sagte sie. Auch könne niemand überprüfen, wie genau ein Hund den Impuls spürt.

Auch Erwerb und Besitz verboten

Das Verbot gilt seit Inkrafttretens des neuen Tierschutzgesetzes mit 1. Jänner 2005. Das Gesetz untersagt ausnahmslos die Verwendung von Teleimpulsgeräten, auch ist Erwerb und Besitz dieser Dressurgeräte verboten. Bei diesen Geräten kann der Halter bei Nichtbefolgen eines Befehls oder einem Fehlverhalten des Hundes über das Halsband einen dosierten Impuls abgeben. (APA)