Verfassungsrechtler Mayer sieht in dem stammtischähnlichen Ton einer Asyl- und Bleiberechtsablehnung des Asylgerichtshofes ein Problem
Wien/Linz - Polemik habe in einem Richterspruch nichts zu suchen, erläutert der Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Das ergebe sich „aus dem Legalitätsprinzip und aus dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz". Vielmehr hätten Urteilsbegründungen - oder, beim Asylgerichtshof, eine Rechtliche Beurteilung - „nüchtern und sachlich" zu erfolgen.
Also sollte eine Rechtliche Beurteilung anders als im Fall jenes 25-jährigen Gambiers aussehen, dessen Asylantrag Ende April abgewiesen wurde. Wie der Standard berichtete, wurde dem jungen Mann vom Asylgerichtshof, Abteilung A1 auch kein „Bleiberecht" zugestanden - mit weniger sachlichen als stammtischähnlichen Argumenten. Seine Rechtsvertreterin Eva Schindlegger von der Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger & Partner hat Beschwerde beim Asylgerichtshof eingelegt.
Der junge Mann spreche „gerade einmal radebrechendes Deutsch". Er stelle - obwohl er sich etwa durch Beitritt zur SPÖ „gerade in der jüngsten Zeit vor lauter Integrationsversuchen zu überschlagen scheint" - eine „überwiegende Belastung für den Staatssäckel" dar, hielten Richter Andreas Druckenthaner und Beisitzer Andreas Filzwieser schriftlich fest.
Dem Gambier billigten beide in Österreich kein Familienleben zu. Seine Lebensgefährtin, eine Russin, mit der er ein zweijähriges Kind hat, habe ihren Integrationsgrad „durch Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld relativiert" - als wäre der Bezug der Arbeitslosen für Versicherte In- wie Ausländer kein verbrieftes Recht.
Richter: „Asylmissbrauch"
Mit harten, an Politdiskussionen erinnernden Worten beurteilten sie das Vorbringen des Westafrikaners insgesamt als „völlig unglaubwürdig: Er wählte die Asylschiene, probierte es einmal - mit einem geradezu an Asylmissbrauch heranreichenden Vorbringen - und ging vor diesem Hintergrund ein Familienleben ein".
„Ich kann mir diesen Sarkasmus nur aus der Atmosphäre heraus erklären, die in etlichen Asylgerichtshofabteilungen herrscht", kommentiert der Anwalt Wilfried Embacher. Vielfach finde ein „Ringen um Unglaubwürdigkeit" statt.
„Das ist ein ungewöhnlicher Ton", wundert sich auch Verfassungsrechtler Mayer. Wie der Anwalt und Asylexperte Georg Bürstmayr meint er, dass am Asylgerichtshof jetzt „Diskussions- und Klärungsbedarf" bestehe. Immerhin gehe es um den „Ruf des Asylgerichtshofs als eines von drei österreichischen Höchstgerichten", sagt Bürstmayr: „Präsident_Harald Perl ist gefragt."
Dieser meinte am Montag im Standard-Gespräch, er „glaube zu verstehen, was in der Begründung der beiden Richter zum Ausdruck gebracht werden sollte". Im Sinne des „Deutlichmachens, dass im Fall des Gambiers ein geringer Integrationsgrad besteht", sei es jedoch „nicht besonders gelungen".
Daher werde er mit Druckenthaner und Filzwieser „intern Gespräche führen - und zwar durchaus ernste". Trotzdem: „Im Zuge unserer Rechtsprechung halte ich diese Formulierungen für Ausreißer." (Irene Brickner, DER STANDARD; Printausgabe, 13.9.2011)