Stammtischähnlicher Ton

Zynisches Asylurteil ärgert Experten

12. September 2011, 18:11
  • Artikelbild
    foto: apa/neubauer

    Der Ruf des Asylgerichtshofes sei angepatzt, fürchten Experten. Der Präsident kalmiert.

Verfassungsrechtler Mayer sieht in dem stammtischähnlichen Ton einer Asyl- und Bleiberechtsablehnung des Asylgerichtshofes ein Problem

Wien/Linz - Polemik habe in einem Richterspruch nichts zu suchen, erläutert der Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Das ergebe sich „aus dem Legalitätsprinzip und aus dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz". Vielmehr hätten Urteilsbegründungen - oder, beim Asylgerichtshof, eine Rechtliche Beurteilung - „nüchtern und sachlich" zu erfolgen.

Also sollte eine Rechtliche Beurteilung anders als im Fall jenes 25-jährigen Gambiers aussehen, dessen Asylantrag Ende April abgewiesen wurde. Wie der Standard berichtete, wurde dem jungen Mann vom Asylgerichtshof, Abteilung A1 auch kein „Bleiberecht" zugestanden - mit weniger sachlichen als stammtischähnlichen Argumenten. Seine Rechtsvertreterin Eva Schindlegger von der Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger & Partner hat Beschwerde beim Asylgerichtshof eingelegt.

Der junge Mann spreche „gerade einmal radebrechendes Deutsch". Er stelle - obwohl er sich etwa durch Beitritt zur SPÖ „gerade in der jüngsten Zeit vor lauter Integrationsversuchen zu überschlagen scheint" - eine „überwiegende Belastung für den Staatssäckel" dar, hielten Richter Andreas Druckenthaner und Beisitzer Andreas Filzwieser schriftlich fest.

Dem Gambier billigten beide in Österreich kein Familienleben zu. Seine Lebensgefährtin, eine Russin, mit der er ein zweijähriges Kind hat, habe ihren Integrationsgrad „durch Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld relativiert" - als wäre der Bezug der Arbeitslosen für Versicherte In- wie Ausländer kein verbrieftes Recht.

Richter: „Asylmissbrauch"

Mit harten, an Politdiskussionen erinnernden Worten beurteilten sie das Vorbringen des Westafrikaners insgesamt als „völlig unglaubwürdig: Er wählte die Asylschiene, probierte es einmal - mit einem geradezu an Asylmissbrauch heranreichenden Vorbringen - und ging vor diesem Hintergrund ein Familienleben ein".

„Ich kann mir diesen Sarkasmus nur aus der Atmosphäre heraus erklären, die in etlichen Asylgerichtshofabteilungen herrscht", kommentiert der Anwalt Wilfried Embacher. Vielfach finde ein „Ringen um Unglaubwürdigkeit" statt.

„Das ist ein ungewöhnlicher Ton", wundert sich auch Verfassungsrechtler Mayer. Wie der Anwalt und Asylexperte Georg Bürstmayr meint er, dass am Asylgerichtshof jetzt „Diskussions- und Klärungsbedarf" bestehe. Immerhin gehe es um den „Ruf des Asylgerichtshofs als eines von drei österreichischen Höchstgerichten", sagt Bürstmayr: „Präsident_Harald Perl ist gefragt."
Dieser meinte am Montag im Standard-Gespräch, er „glaube zu verstehen, was in der Begründung der beiden Richter zum Ausdruck gebracht werden sollte". Im Sinne des „Deutlichmachens, dass im Fall des Gambiers ein geringer Integrationsgrad besteht", sei es jedoch „nicht besonders gelungen".

Daher werde er mit Druckenthaner und Filzwieser „intern Gespräche führen - und zwar durchaus ernste". Trotzdem: „Im Zuge unserer Rechtsprechung halte ich diese Formulierungen für Ausreißer." (Irene Brickner, DER STANDARD; Printausgabe, 13.9.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 110
1 2 3
Heinz Anderle
 
10
17.10.2011, 07:57
In einem Land, in dem der Inländer-Rum (80%)...

... vom Hersteller als "The Spirit of Austria" angepriesen wird, erwarte ich mir gar nichts Anderes mehr (auch wenn ich der Zwangssatire längst überdrüssig geworden bin.)

Unterm Strich bleibt, daß man sich ebendort dem Boulevard feilbietet und am besten gleich auf dem Stammtisch der Anheiterung solcher Rülpser hingibt.

Die Geister von Nestroy, Kraus, Qualtinger und Bernhard werden derweilen niemals Ruhe finden.

Statt eines mehr- oder auch nur minderbelasteten Staatssäckels wähle ich lieber eine große Kotztüte.

Dr. Heinz Anderle, Freigeist

Zukunftsoptimist1
35
14.9.2011, 09:05
Erschütternd, diese Postings.

Gerichte haben die geltenden Gesetze anzuwenden und diese Anwendung sachlich zu argumentieren. Meinungen sind selbst in den Verhandlungen verpönt und haben in einer Urteilsbegründung nur dann etwas verloren, wenn sie für die Beweiswürdigung unabdingbar sind.
Leider bürgert es sich immer mehr ein, dass Richterinnen und Richter nach eigenem Gutdünken Unrecht sprechen und das Gesetz zurechtbiegen. Das gilt sowohl für Außerstreit-Richter(innen) als auch für Höchstrichter. Entweder das geschieht einfach aus Faulheit und Bequemlichkeit (und wird vom Disziplinarsenat stets gedeckt) oder es geschieht aus politischen Gründen. Dass Letzteres wie im vorliegenden Fall schon aus der Begründung unverblümt hervorleuchtet, wird zu Recht kritisiert.

Franz Fichtenauer
30
14.9.2011, 16:24

tja wenn man richtern keine freiheiten lässt, dann bekommt man auch von McDonalds mehrere Millionen Dollar, weil man sich die Zunge verbrannt hat ;)

dann könnte man doch einen computer mit den fakten füttern, und der berechnet einen das strafmaß. und so ein algorithmus ist denkbar.

gottseidank entscheidet letzten endes ein mensch... und nicht NUR ein blatt papier.

dubidu
02
13.9.2011, 19:22

Was ich gelesen habe, ist der Filzwieser auch Kammervorsitzender

also auch dafür verantwortlich was seine RichterInnen im Senat entscheiden.

und hat eine gewisse Vorbildfunktion

wie soll der dann zynische und falsche Erkenntnisse besser Verkenntnisse erkennen?

Olga Neuwirt
21
13.9.2011, 18:18
WAS ? Träumt er ?

Der Asylgerichtshof eines der Höchstgerichte ???? Höchstgerichte sind der VfGH, der VwGH und der OGH. Der Asylgerichtshof ist nichts als ein politisches Sondertribunal. Über die Qualität der Juristen dort sagt der Text ihrer Entscheidungen sowieso alles (nicht nur die Polemik, sondern auch der Aufbau dieser Machwerke; an einen Deutschaufsatz der Unterstufe werden mit Recht höhere Anforderungen gestellt).

Zitronenbaum
00
15.9.2011, 12:20

Du hattest scheinbar nie politische Bildung und Recht.
Der AGH IST per Definition ein Höchstgericht, das nur von VwGH oder VfGH "kontrolliert" werden kann.

TheHansn
00
27.9.2011, 19:03

stimmt nicht ganz. er ist es nicht per definition, das steht nirgendwo geschrieben. diese eigenschaft wird ihm aber zb vom VfGH zuerkannt bzw man koennte das aus der wortwahl des art 129c b-vg ableiten. andererseits ist das urteil des AsylGH beim VfGH bekaempfbar, was einer stellung als hoechstgericht widerspricht. der AsylGH wird daher meist als "heochstgerichtaehnlich" bezeichnet.

KLAMB
00
22.9.2011, 11:05

Vom VwGH leider nicht, dass ist auch eines der wesentlichen Probleme dieser Konstruktion.

ND1
63
13.9.2011, 17:37
wozu diese Aufregung?

er hat die Beamten veräppelt - die Beamten haben ihn veräppelt - das Urteil ist schlüssig und logisch nachvollziehbar ... ich sehe kein Problem?

Kowosch
 
24
14.9.2011, 11:14

Sie hätten also dann wohl auch kein Problem mit Polizisten, die einen Gewalttäter so richtig zusammentreten würden - auch, wenn dieser längst am Boden in einer Zelle liegt. Bei zuvorigem Schußwaffengebrauch durch den Täter kann dann natürlich auch gleich zur Exekution übergegangen werden?

Ja, manchen ist der Rechtsstaat einfach fremd und das Faustrecht viel näher...

ND1
12
14.9.2011, 12:59
Hallo?

haben sie sich verpostet?

Kowosch
 
21
14.9.2011, 18:35
Nein,

nur wenn Sie ein "wie Du mir, so ich Dir" im Falle des "Veräppelns" per Gerichtsurteil als akzeptabel ansehen, dann könnten Sie Schwierigkeiten damit haben, zu argumentieren, wo dieses "wie Du mir, so ich Dir", das eben nicht mit den rechtsstaatlichen Gepflogenheiten zusammenpaßt, aufhören muß.

Natürlich ist da ein weiter Unterschied zwischen einem "Veräppeln" und der brachialen Gewalt, die ich beschrieben habe und die Sie sicher auch ablehnen würden - nur hat eben beides nichts in einer seriösen Justiz zu suchen. Das ist in einem funktionierenden Rechtsstaat auch absolut unnötig und diente alleine dem Befriedigen anderer Gelüste von Richtern und/oder Publikum.

marty fink
44
13.9.2011, 17:28
Der Spruch geht mehr als in Ordnung!

Der Richter hat halt nach dem Xten Räubergschichtl mal härtere Worte gewählt, sollte nicht passieren, ist aber bei der Vorgeschichte, die bei einem typischen Brickner Kommentar nicht mitkommt, verständlich!

Mathias1337
14
13.9.2011, 16:05
Auch wenns lustig und möglicherweise sogar richtig ist

ist die Art und Weise eines Richters nicht würdig.

Olga Neuwirt
24
13.9.2011, 18:18
Das sind auch keine echten Richter.

- Dr. No
00
14.9.2011, 00:13
Am VwGH zu 2/3 auch nicht. Am VfGH zu ca. 5/6 auch nicht.

A.J. Pennypacker
00
13.9.2011, 20:52
Sondern?

Was sind sie dann?

goldener_drache_spielt_mit_phoenix
03
13.9.2011, 15:57
Wenns keine Argumente mehr gibt

dann stürzt man sich auf den "Tonfall" das "gesellschatliche Klima" oder sonstigen Unfug.

fahrenheit 451
11
13.9.2011, 15:24

wurde eigentlich überprüft ob das endgültige schriftstück nun vom richter oder einem gerichtshelfer verfasst wurde? ist es nicht so dass der richter nur schlagwortartig zusammenfasst und der helfer es schlussendlich ausformuliert? nicht das wieder der falsche hund angebellt wird.

abgesehen von der fragwürdigen formulierung geht das urteil jedoch in ordnung.

Lord Chaos
65
13.9.2011, 14:19

Ein Problem sehe ich nicht beim AGH sondern bei den Scheinasylanten, aka Flüchtlinge in den Sozialstaat.

1. Er hat beim Asylverfahren gelogen.

2. Es besteht nicht die geringste Absicht einer Integration.

3. Keinerlei Wille Deutsch zu lernen.

Daraus kann man nur folgern, dass auch kein Arbeitswille da ist, denn ohne Deutsch betseht keine Chance auf Arbeit. Alles was der wollte ist die soziale Hängematte.

Für solche Fälle bitte das Verfahren auf 3 Monate inkl. Berufung verkürzen und währenddessen geschlossener Aufenthalt in Traiskirchen. Da kann ich die Schottermitzi ganz gut verstehen.

Luky Pozzo
11
14.9.2011, 15:16

Zum Verstehen der Schottermitzi reicht es also noch - warum nicht für mehr?
Das Leben ist doch so groß und weit, vielfältig - und kann auch schön sein!

Luky Pozzo
12
14.9.2011, 14:58

Ein Problem sehe ich vor allem darin, dass Leute, die beim Stichwort "Asylwerber", "Ausländer" nicht mehr an sich halten können, das - ohne jegliche Ahnung - in Worte fassen müssen.

Denn
1. ist es das gute Recht jedes Rechtswerbers, Beschuldigten, Verfahrensbeteiligten etc., die eigene Sache in möglichst gutes Licht zu stellen - d.h. insoweit zu "lügen".
Die Wahrheitsfindung liegt bei der Behörde - wenn sich der/die Rechtswerber/in als nicht glaubwürdig herausstellt, ist es zu seinem/ihrem eigenen Schaden.

2. ob Integration oder nicht, ob
3. Deutschkenntnisse oder nicht vorhanden sind, ist nicht Thema des Asylverfahrens, sondern ob Verfolgungsgefahr im Herkunftsland gegeben ist.

ND1
00
14.9.2011, 10:38
entgegen ihrem Nick

würden sie sogar Ordnung und System in diese Landschaft bringen - meine Hochachtung!

Viel Platz zwischen blau und grün!!
414
13.9.2011, 13:14
Auch wenn der Ton nicht korrekt ist,...

...ist die Aussage absolut korrekt, wie jeder lesen kann.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente... 011_00.pdf

Völkerball
21
13.9.2011, 22:05
Ja, passt.

Das Volk braucht auch solche Signale.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 110
1 2 3

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.