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"Politik hat zu wenig Respekt vor Justiz": Mayer
Die Justiz sei "krank", sagt Heinz Mayer: Der Wiener Verfassungsrechts-Professor fällt ein hartes Urteil über den Zustand des Rechtswesens in Österreich. Die dritte Säule des Staats sei brüchig, und schuld daran sei die Politik, so Mayer. Unfähige JustizministerInnen, viel zu wenig Geld für den Justizapparat und eine Staatsanwaltschaft "am Gängelband der Politik" würden die Justiz in Österreich zugrunde richten. In Kombination mit einer Öffentlichkeit, die "mit den Schultern zuckt" und Medien, "die immer weniger Zeit für Recherche haben" werde dies zur ernsthaften Bedrohung der Demokratie.
MinisterInnen "fehlbesetzt"
Die JustizministerInnen der letzten zehn Jahre seien mit zwei Ausnahmen - Karin Gastinger und Maria Berger - "eine Reihe von Fehlbesetzungen" gewesen, "und der Höhepunkt war Claudia Bandion-Ortner", so Mayer in einer Veranstaltung der PR-Agentur Ecker & Partner. Auch die amtierende Justizministerin Beatrix Karl lasse Reformwillen vermissen, wenn es um die Abhängigkeit der StaatsanwältInnen geht: "Mir hat noch niemand erklären können, warum ein Politiker entscheiden soll, wer gerichtlich verfolgt wird", so Mayer in Bezug auf die Weisungsgebundenheit der StaatsanwältInnen. Von der mehrmals geäußerten Beteuerung Karls, JustizministerInnen würden von ihrem Recht, Weisungen zu erteilen, ohnehin nie Gebrauch machen, zeigt sich Mayer unbeeindruckt: „Das brauchen sie auch nicht." Es reiche schon, wenn "ein Kabinettsmitarbeiter der Ministerin bei der Oberstaatsanwaltschaft anruft und sagt: "Schaut's euch dieses Verfahren genau an, das ist heikel‘ - und der weiß dann, was er zu tun hat", so Mayer - nämlich den Akt für einige Zeit unberührt zu lassen.
Dem Professor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht am Wiener Juridicum schwebt die Einrichtung eines "Bundes-Staatsanwalts" vor, der vom Nationalrat gewählt und vom Bundespräsidenten angelobt werden solle. Vorstellbar sei, die drei Höchstgerichts-Präsidenten mit einem Dreiervorschlag zu beauftragen, aus welchem der Nationalrat dann auswählen solle.
"Die Besten werden nicht StaatsanwältInnen"
Dass sich die offenen Stellen in der Korruptions-Staatsanwaltschaft nicht und nicht besetzen lassen, verwundert Heinz Mayer wenig: Dies sei eine Folge der Weisungsgebundenheit der StaatsanwältInnen, ist Mayer überzeugt. "Was immer ein Staatsanwalt in einem politisch heiklen Fall tut - man wird ihm immer vorwerfen, gegängelt zu sein, von welcher Seite auch immer". Das sei ein Grund, "warum die besten Juristen nicht Staatsanwälte werden wollen". Auch die chronische Unterbesetzung der Staatsanwaltschaften und daraus resultierende hohe Arbeitsbelastungen schreckten viele ab.
Fazit: "Die Politik lässt den nötigen Respekt vor der Justiz vermissen" - auch budgetär. Anstatt dieses Ressort angemessen zu dotieren, erhöhe man einfach die Gerichtsgebühren - und damit auch die Hürde für Privatpersonen, einen Zivilprozess anzustrengen. Heinz Mayer hat sich ausgerechnet, welche Gebühren sich bei einem Streitwert von 200.000 Euro - "einer Eigentumswohnung zum Beispiel" - zusammenläppern: Bei einem Gang durch alle drei Instanzen kämen alleine die Gebühren für Kopien und ähnliche Auslagen auf 60.000 Euro. Für Privatpersonen sei das "ruinös" - und ein Grund für viele, auf die Durchsetzung des eigenen Rechts zu verzichten. (mas, derStandard.at, 12.9.2011)
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Bei Claudia Bandion-Ortner kann man auch respektieren, das Sie aufgrund einer Zuckerkrankheit vielleicht in der Lage war richtige Entscheidungen zu treffen, bei sehr langen Urteilsbegründungen Ihr aber die Konzentration versagte und deswegen Urteile anfechtbar waren.
Sie ist jetzt weg und gegen Sie muss nicht mehr geredet werden.
Mit Gruß
Georg
so schauts aus, genau wie er sagt.
und 3,4 weitere punkte (korruptionsdefintion, Definition org. Kriminaltiät, Presseförderung und Parteienfinanzierng) unterhöhlen unseren Rechtsstaat tag für tag weiter (Demokratie im engeren Sinne ist das nicht und war es auch nie).
wie wir sehen, vermischt sich dies alles zu einem Brei, einer mächtig dicken Suppe, wo die derzeitige Justiz aber - mehr oder weniger - untätig zuschauen muss. spätestens der richter richtets am ende ... mit lächerlichen strafen oder windigen urteilen (die nicht halten).
wer richter oder staatsanwalt werden will, muss sich seit kurzem wieder einem ministerialgespräch unterziehen ("eine sauerei", wie sein hochdotierter kollege aus dem steuerrecht es nicht besser formulieren könnte).
puncto demokratie könnte uns der zar vlad sogar noch einiges beibringen. leider sind die kettenhunde der macht (juristen) öffentlich selten bereit, so klare worte zu finden.
hut ab, herr professor!
ps: den i-dipferl-reitern, die sich an der formulierung über die gerichtsgebühren aufhängen, empfehle ich die lektüre klassischer rhetorischer stilmittel, insbesondere der hyperbel.
Ich wollte von H. Mayer Erläuterung, weil ich seine Behauptung nicht nachvollziehen kann.
Sie hingegen meinen, er hätte (aus stilistischen Gründen) über das Glaubwürdige hinaus übertrieben.
Ich hingegen möchte einem anerkannten Verfassungsrechtler (nicht Zivilrechtler!) so etwas nicht ohne weiteres unterstellen.
Streitwert = € 200.000,00, daher
Pauschalgebühren 1. Instanz = € 3.778,00
Pauschalgebühren 2. Instanz = € 5.555,00
Pauschalgebühren 3. Instanz = € 7.407,00
ergibt also in Summe € 16.740,00
Auf € 60.000 fehlen also noch € 43.260,00 - das wären also über 43.000 Kopien.
So viele Kopien aus einem Zivilakt fallen allerhöchstens in einem absoluten Ausnahmefall an.
Anwaltskosten und Sachverständigenkosten kann man nicht dazurechnen, weil diese nicht das Gericht/der Justizapparat bekommt.
die kann der staat beeinflussen. das problem sind zt jene, die die justiz missbrauchen, aber mangels geld nichts selbst einsetzen müssen.
von 60.000 an GEBÜHREN sehe ich auch nichts. entweder wir verstehen etwas nicht richtig, oder das zitat ist einfach unsinn
WO steht, dass die erwähnten 60 000.- die Justiz bekommt??!!
Herr Professor sagte hingegen, dass "Bei einem Gang durch alle drei Instanzen kämen alleine die Gebühren für Kopien und ähnliche Auslagen auf 60.000 Euro. Für Privatpersonen sei das "ruinös".."
Er bezog sich also glasklar auf die RECHTSSUCHENDEN und den Skandal DIESEN GEGENÜBER, dass das Grundrecht auf Rechtsschutz elitär geworden ist.
> und ähnliche Auslagen
DARUNTER subsumiere ich sehr wohl die ZwangsRAkosten.
Kommen auch noch SV-Saläre dazu, gehts sichs mit 60000.- eh nicht aus.
... weder unfähige Justizminister noch fähige könnten gute Justizminister sein, denn diese Regierung zersetzt die Demokratie vorsätzlich. Reformunwillen nur der Justiz vorzuwerfen ist feig, denn Faymann als willfähriges Instrument der Krone agiert nur parteipolitisch und populistisch, fürchtet eine Reform sowie die FPÖ.
wie er auf "Gebühren für Kopien und ähnliche Auslagen" von € 60.000,00 kommt - dies in einem Zivilprozess bei einem Streitwert von 200.000,00, der durch drei Instanzen geht.
Jeder, der ein bißchen mit dieser Materie zu tun hat, zweifelt. Erklärung tut also dringend not.
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