Asylantrag abgelehnt

Was "unterm Strich" vom Gambier blieb

11. September 2011, 17:50
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    foto: apa

    Der Asylgerichtshof urteilte: "Ein auf Schwindel aufgebauter Aufenthalt"

Ein Asylwerber wird abgelehnt: Er sei eine "Belastung für den Staatssäckel"

Wien - Die Richter am Asylgerichtshof müssen beurteilen, ob einem Menschen, der nach Österreich geflohen ist, anderswo Folter und Tod drohen - oder nicht. Im Fall des Gambiers Nigel Johnson (Name geändert) sah Abteilung A1 - Richter: Andreas Druckenthaner, Beisitzer: Christian Filzwieser - keine Verfolgung als gegeben an. Der Asylantrag des 25-jährigen Westafrikaners wurde abgelehnt, seine Integrationsbemühungen als unzureichend für ein Bleiberecht eingeschätzt. Aufgrund einer "Rechtlichen Beurteilung", die Eva Schindlegger, zuständige Konzipientin im Rechtsanwaltsbüro Lansky, Ganzger & Partner, im Standard-Gespräch "völlig unsachlich" und "jeder rechtlichen Grundlage entbehrend" vorkommt.

Tatsächlich enthält der dem Standard vorliegende Wahrspruch folgende Zusammenfassung von Johnsons Vorbringen: "Was bleibt daher unterm Strich: Gerade einmal radebrechendes Deutsch. Belegte Kurse und Mitgliedschaften in Organisationen, deren Bezahlung aber in den Sternen steht. Eine überwiegende Belastung für den Staatssäckel. Ein auf Schwindel aufgebauter - vorübergehender - Aufenthalt."

Dem Ton populistischer Wahlslogans nachempfunden wirkt auch Folgendes: "Der Beschwerdeführer scheint sich gerade in der jüngeren Zeit vor lauter Integrationsversuchen zu überschlagen. So konnte die SPÖ ihn jüngst als neuen 'Genossen' (Anm.: auch im Original unter Anführungszeichen und kursiv) - so das freudige Schreiben der Partei - begrüßen. Ob diese Freude allerdings nicht eine kleine Trübung in Bälde erfahren wird - weil sich der Gambier zur Bezahlung des Mitgliedbeitrags per Einziehungsauftrag entschieden, aber kein Geld habe - bleibt abzuwarten."

Zu wenig Kontakt mit Österreichern

Das und anderes seien "zynisch und sarkastisch", die Entscheidung insgesamt sei "willkürlich", schreibt Schindlegger in einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. So werde Johnson angelastet, in Wien mit nur wenig Österreichern Kontakt zu haben. "Die österreichische Gesellschaft besteht nicht nur aus Österreichern", gibt die Beschwerde zu bedenken. Auch sei die Argumentation "weltfremd", da Gambia - eines der ärmsten Länder - mehrfach als "Touristendestination" dargestellt werde, wo Johnsons russische Lebensgefährtin, eine Kellnerin, einen Job finden könne.

Dorthin mit auszureisen ist der Russin laut Asylgerichtshof zumutbar: "Schon als sie in Österreich Aufenthalt nahm, bewies sie offensichtlich Flexibilität." Dass Johnson mit der in Österreich dauerhaft niedergelassenen Frau einen zweijährigen Sohn hat, der seinen Vater im Fall von dessen Gambia-Rückkehr so bald nicht mehr sehen wird, wurde nicht berücksichtigt. "Vom Inhalt her sind solche Asylgerichtshofentscheidungen bekannt. Vom Ton her bisher nicht", meint die Obfrau von SOS Mitmensch, Nadja Lorenz. (Irene Brickner, DER STANDARD, Printausgabe, 12.9.2011)

Kommentar posten
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Taschenkalender
03
18.9.2011, 11:59
und warum

lesen wir hier nichts vom Vorbringen des Asylwerbers? Welche Gründe hat der angeführt?

Ein bisschen sehr einseitig..was wenn korrekt entschieden wurde und der Spruch seine Richtigkeit hat? Wird hier nämlich nirgends erwähnt..man pickt kleine Teile aus dem Zusammenhang heraus und drischt dann hin auf die Richter..

Und dass eine Konzipientin nicht glücklich ist, wenn sie verliert..nonanet..welch Überraschung!

Außerdem fehlt die Darstellung der anderen Seite! Weil man im Journalismus ja immer sowas wie "beide Seiten hören" oder so erwartet..nur nicht in "Brickners Blog", sonst wärs ja etwas schwieriger, solche Artikel hinzubekommen..

Mayaya
221
13.9.2011, 10:11
Rassisten als Asylrichter, die jeden mit haarsträubenden Begründungen abweisen, welch eine Überraschung!

R. Lexer
121
13.9.2011, 11:08

Ich fürchte, die Richter sprechen hier sogar "im Namen der Republik", oder zumindest vieler. :/

Luky Pozzo
70
13.9.2011, 10:19
Und die folgenden postings lesen sich so

als würden diese "Asylrichter" auch hier vertreten sein wollen.

pix hier
34
13.9.2011, 00:42
Werte Frau Brickner

wenn Sie schon über dieses Gericht herziehen wollen, dann tun Sie das bitte auch in Fällen die die Aufmerksamkeit verdienen. So wie dieses hier:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente... 08_00.html

wäre viel. viel besser.

dubidu
00
13.9.2011, 20:41

aber man sollte sich auch die Erkenntnisse, die vom Vfgh aufgehoben worden sind anschaun.

40 Seiten ohne Begründung
oder Entscheidung eines Gerichts nicht würdig.

also die üblichen Verdächtigen sind ja eh bekannt

Der Unkurze
00
14.9.2011, 10:56

eine Begründung um Asyl zu gewähren wäre notwendig gewesen.
Einen Grund gab es aber offensichtlich nicht, die Abschiebung ist die Folge daraus.

Luky Pozzo
00
13.9.2011, 09:24
Werter pix hier

Was hat das mit dem in diesem Artikel beschriebenen Fall zu tun?
Sehen Sie hier ähnlichen Zynismus am Werk?

pix hier
22
13.9.2011, 11:01
und Ihnen?

gehts nur um diesen - richtiger weise unzulässigen - Zynismus oder eher um eine - in der Sache selbst - richtige Entscheidung kontra eindeutiges Fehlurteil ohne jede Menschenkenntnis?
Was ist Ihnen lieber?

el duende
 
32
12.9.2011, 20:48
solcher Bescheide gibt es mehrere...

z.B. ein Zitat aus einem Bescheid des Bundesasylamts Traiskirchen: "Europa ist eine Privatparty und Sie waren nicht dazu eingeladen."

Walles
15
12.9.2011, 22:25

Veröffentlichen Sie doch bitte diesen Bescheid (gerne mit geschwärzten persönlichen Daten) als Ganzes!

deadsoil
35
12.9.2011, 18:33

was unterm strich blieb: ein kind, dass ohne leiblichen vater aufwachsen wird, fast sechs jahre aufenthalt in österreich, mitgliedschaften bei der spö, world vision und dem roten kreuz, welche wohl aufgrund mangelnden mitgliedsbeitrag bald erlöschen werden und nicht zu vergessen- künstliche empörung über einen in drei sätzen nicht angebrachten wortlaut eines asylgh richters in einem asylgerichtshoferkenntnis, samt obligater beschwerde beim vfgh.

peter schmidt
 
720
12.9.2011, 15:15
Man sollte halt nicht übersehen das 1. Die FLuchtgeschichte sehr ungenau war und auch ein wenig "schwach" .

2. Der Asylwerber sogar bei seinen familiären Verhältnissen widersprüchlich war (einmal hat er eine Schwester einmal nicht)
3. SOgar das Geburtsdatum irgendwie nicht so ganz klar ist ( und das nicht wegen allfälliger ungenauer Dokumentierung in Gambia sondern weil er es verswchieden angibt).
4. Er über den Umstand eine Vorstrafe zu haben nicht die Wahrheit gesagt hat (wobei ich diesbezüglich seiner Einlassung er hätte gedacht Vorstrafe = Gefängnis durchaus eher bereit wäre zu glauben, als dies die Asylrichter tun.)
5. Er in 6 Jahren kein Deutsch gelernt hat und keinen geringfügige Beschäftigung (ist für Asylwerber zwar schwer aber doch möglich).
da kommt schon was zusammen.

R. Lexer
22
12.9.2011, 21:11

Selbst wenn die Ablehnung angebracht war, muss man als Richter dem nicht noch "nachtreten".

deadsoil
12
14.9.2011, 11:37

der gambier hat ja österreich auch ordentlich verarscht. das bisschen "nachtreten" schadet niemanden, da es vielleicht vom wortlaut nicht korrekt, inhaltlich aber vollkommen richtig war.

R. Lexer
01
14.9.2011, 13:21

Das sehe ich anders. Der Richter hat primär zu überprüfen, ob und wie die österreichischen (bzw. darüberstehenden Rechtsordnungen) anzuwenden sind.

Er hat zwar einen Ermessensspielraum im Rahmen der freien Beweiswürdigung. Seine persönliche Meinung zu der Sache, insbesondere politischer Art, sollte er sich über diesen Weg aber doch tunlichst verkneifen, insbesondere wenn man ein Urteil am Ende des Instanzenzugs fällt.

Wenn das Bild von Einseitigkeit und Voreingenommenheit entsteht (und diesen Eindruck schimmert eben durch), schadet das der Justiz immens. Und das Urteil erweist der österreichischen Justiz gerade einen Bärendienst.

deadsoil
01
14.9.2011, 14:20

die wortwahl ist nicht in ordnung - das steht fest. man kann dem richter ob seiner worte in der entscheidungsbegründung sicher etwas zynismus und häme vorwerfen, wo sie hier eine persönliche meinung in dem urteil festmachen, kann ich aber nicht nachvollziehen - insbesondere zur politischen einstellung. seine - die des gambiers (schein)mitgliedschaften zu div. hilfsorganisationen und auch zur spö sind belegt. das begrüßungsschreiben - indem man ihn als neuen "genossen" begrüßt offensichtlich auch. man hätte hier sicher eine andere wortwahl treffen müssen, aber ich bleib dabei- inhaltlich gibt´s nichts zu bemängeln.

Hoi S.
 
01
12.9.2011, 20:45
Was hat das mit der seltsamen Begründung im Urteil zu tun?

Gefährliche Clowns
98
12.9.2011, 17:03

"Er in 6 Jahren kein Deutsch gelernt hat und keinen geringfügige Beschäftigung (ist für Asylwerber zwar schwer aber doch möglich)."

Ähm...
Und wie viele Jahre hätten Sie selbst Zeit gehabt, die deutsche Sprache zu erlernen, lieber Glashäusler?

Richard III
24
12.9.2011, 17:45
A geh....wirklich süß!

Das heisst also, jeder muss Deiner Mg. nach ca. 15,16 Jahre oder noch mehr Zeit erhalten (denn solange braucht man glaube ich, um eine "erwachsene" Eloquenz zu erreichen) ???

Unglaublich....:)

LG,

Ri

Raphael Hythlodeus
71
12.9.2011, 18:15
wie alt sind sie, 12? dann zahns an, denn es bleiben ihnen nur noch ein paar jahre!

Richard III
15
12.9.2011, 18:20
Jaja , der Zahn der Zeit, er nagt an mir....

Und: Gratuliere zu Deinem Posting....Du bist offenbar der klassische politisch korrekte Stammtischtyp.

LG,

Ri

Luky Pozzo
30
13.9.2011, 10:46
Ja ja, Herr Karl, er schaut herab...

Und Möchtegern-Richard III. ist der Stammtischbruder der ganz gewöhnlichen Sorte - "unpolitisch", immer ein bisserl gehässig, mit einem Wort: mit dem richtigen Schmäh am rechten Fleck.

fahrenheit 451
21
12.9.2011, 15:55

6. er mit der mutter des kindes laut einsehbarer dokumente keine beziehung bzw lebensgemeinschaft mehr führt.

Frau Trude
112
12.9.2011, 14:06

der rfj hat heute offenbar posting-betriebsausflug.

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