Kirchenrecht

Bischof will private Eucharistiefeiern in Tirol prüfen

11. September 2011, 13:59

Innsbrucker Diözesanbischof Manfred Scheuer kündigte Voruntersuchung an

Innsbruck - Der Innsbrucker Diözesanbischof Manfred Scheuer hat eine Voruntersuchung über die von Tiroler Gläubigen privat abgehaltenen "Eucharistiefeiern" angekündigt. Liege eine derartige "Handlung einer Eucharistiefeier ohne gültig geweihten Priester" vor, habe er diese unverzüglich der Glaubenskongregation zu melden, erklärte Scheuer am Sonntag in einer Aussendung.

Die Tiroler Theologin und Mitinitiatorin des Kirchenvolksbegehrens Martha Heizer hatte zuvor gegenüber "ORF Radio Tirol" erklärt, mit einer Gruppe von fünf anderen Gläubigen "Eucharistiefeiern" im Verborgenen zu veranstalten.

Scheucher prüft "schweres Vergehen"

"Die Eucharistie ist Feier der Einheit und der Gemeinschaft der Kirche. Insofern ist eine gegen die liturgischen und rechtlichen Vorgaben der Kirche gefeierte Eucharistie ein Widerspruch in sich", argumentiert der Diözesanbischof dagegen. Bei der Voruntersuchung seien "der Tatbestand, die Umstände und die Zurechenbarkeit (Vorwerfbarkeit)" zu erheben. Da eine Handlung gegen den Glauben bezüglich der Eucharistie zu den "Graviora delicta" (schweren Vergehen, Anm.) zähle, sei die Entscheidung darüber der Glaubenskongregation vorbehalten, so Scheuer. (APA)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 139
1 2 3 4
Helmut Moesl
01
12.9.2011, 15:55

Ihr freveltet Gott auf unglaublich infame Weise!

waunsinn
03
12.9.2011, 14:08
Die Glaubenskongregation...

... ist die direkte Nachfolgerin der Inquisition, die zwanzig Jahre von einem Kardinal Ratzinger geleitet wurde. Wenn einem die Argumente ausgehen, dann wird die Inquisition angerufen. Wie traurig, das im 21. Jahrhundert erleben zu müssen...

hel_di
00
12.9.2011, 14:21

ganz richtig argumenitert; die Glaubenkongregation wacht also über die Einhaltung der Regeln der kath. Kirche. Diese Regeln werden i.A. von den zuständigen Amtsträgern interperetiert und auf aktuelle Streitfälle angewandt.
Bei Richtern im zivilen Bereich hat man dagegen nichts, bei Militärs auch nicht.
und auch "hansjacob" hat nicht ganz unrecht - wenn ich einem Verein angehöre - das tue ich freiweillig - dann gehorche ich auch den regeln.......

Salz Burger
03
12.9.2011, 14:16

Aber recht lustig, bei diesem Treiben zusehen zu können. Bin gespannt, wie es weiter geht. Die alten Methoden (Folter zum Widerrufen und wenn das nicht hilft, Scheiterhaufen anzünden usw.) sind ja nicht mehr so leicht anzuwenden.

Hansjacob
13
12.9.2011, 13:36
Ist doch nur lächerlich!!!

Wenn ich in einem Verein bin, halte ich mich an dessen Regeln.
Wenn mir die Regeln nicht gefallen, trete ich aus, wechsle Verein oder gründe einen neuen.
Aber die Variante: "Ich bleibe im Fußballteam und verlange, dass man mit mir darüber diskutiert, ob man nicht nach Handballregeln spielen könne" ist lächerlich.

Nebenbei bemerkt: Fr. Heizer könnte die Abgeltung jener Pensionsansprüche, die sie sich als Mitarbeiterin der Kath.-Theol. Fakultät der Univ. Innsbruck - vgl. tirol.orf.at - erworben hat, auch dem Hl. Geist anheimstellen... In der gemütlichsten Ecke der geschützten Werkstätte sitzen und dann Revolutionärin und tiefinnerlich Bewegte spielen, finde ich recht komisch.

Urfahraner Auge
01
14.9.2011, 11:04
Wenn mir Vereinsregeln nicht gefallen,

stelle ich in der HV den Antrag, die Regeln zu aendern. Wenn der Vereinsvorstand Regelaenderungen nicht diskutieren will, dann muss man ggf. den Vereinsvorstand abwaehlen.

panda rage
05
12.9.2011, 15:45

richtig, in diesem sinne hat das vereinsgesetz auch für die kirche zu gelten und die privilegien dieses vereins gehören ausnahmslos abgeschafft.

hobsch
00
12.9.2011, 13:44
Aber die Variante: "Ich bleibe im Fußballteam und verlange, dass man mit mir darüber diskutiert, ob man nicht nach Handballregeln spielen könne" ist lächerlich.

Warum? Auch ein Verein kann seinen Vereinszweck ändern, wenn es die (je nach Statuten) ausreichende Anzahl an Mitgliedern möchte.

Hansjacob
00
12.9.2011, 13:48

Und wenn die Statuten die Änderung des Vereinszwecks nicht vorsehen?
Mir wäre da für den gegenständlichen Verein kein %-Satz bekannt... Und das wissen auch alle, die dem Verein angehören.

Da hilft nur Lagavulin!
00
12.9.2011, 13:06
Es gilt die Unschuldsvermutung!

aiuto
01
12.9.2011, 12:42
die kath. Kirche könnte doch mit den "Freien"

bezüglich eines FRAMCHISE-Systems verhandeln und dann Urheberrechtsgebühren kassieren !?

Post-vom-Poster
 
00
12.9.2011, 12:21
will private Eucharistiefeiern in Tirol prüfen

Möge er sich jedoch von Besonnenheit leiten lassen (wie bisher, was ihm auch bei kritisch Eingestellten gutes Gehör verschafft), und dabei gleich auch noch prüfend abwägen, was denn höhe steht
- die Tradition und das tradierte Kirchenrecht (das erst nach den urchtistlichen Gemeinden entstand)
oder
- die Worte Jesu ...

---------

"Scheucher" prüft ...
??? Bitte sorgfältiger Korrektur lesen, danke.

Salz Burger
12
12.9.2011, 12:19
Jetzt wird es wirklich lustig

ist ja schon schlimm genug, dass es Leute gibt, die in den Kirchen diese dummen Sprüche nachplappern. In privaten Räumen werden diese auch nicht gescheiter.
Wenn jetzt die kirchlich organisierten Schmäherzähler gegen jene kämpfen, die den Unsinn in eigenen Räumen aufführen, ist für uns Atheisten für Unterhaltung gesorgt.

alpentiger
12
12.9.2011, 12:02
Für Bischof Scheuer wäre zu wünschen, dass er sich mehr ....

dem eigenen Kelch durch Alkoholverzicht widmet, als diese eingeschüchterten und frustierten Gläubigen plagt.

Er sollte doch eigentlich intelligent genug sein um zu wissen, dass mit der katholischen Kirche keine Zukunft zu gewinnen ist, wenn sie weiterhin als Angst- und Verweigerungskirche auf Roms Pfaden sich verirrt, statt eine Menschenkirche zu sein.

Lacy Laser
01
12.9.2011, 11:35
Private Eucharistiefeier

Ich lade am Sonntag ein paar Freunde ein. Dafür backe ich Oblaten. Auch ein Fläschchen Wein darf nicht fehlen. Da ich nicht will dass mein neue Couch mit Brösel übersät wird verteile ich die Oblaten eigenhändig. Ich besitze leider nur ein Weinglas daher lasse ich eben Jenes im Kreis herum gehen. Vor entzücken über diese gelungene Party rufen wir alle gemeinsam ein paar mal Halleluja. Ist das nun ein private Eucharistiefeier?

Zinsenfeger
00
13.9.2011, 13:46

Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen...

pox vobiscum
02
12.9.2011, 12:08

Nein, Sie haben die Transsubstantiation vergessen. :)

Christoph Karl Steininger
00
12.9.2011, 11:57
also ich nehme

Zieglers Paprika Taler. Die sind knusprig und ein bissl scharf. Passt gut zu steirischem Morillon!

Stoascheißer Koarl
02
12.9.2011, 11:23
die muss sich wohl bald wegen schwarzarbeit vor Gericht stellen^^

exhale
01
12.9.2011, 11:21

sie muss auf den ohrensessel!!!

Cavaliere Austriaco
02
12.9.2011, 11:58
Cardinal Ramirez!

--> the comfort chair!!!

exhale
02
12.9.2011, 12:25

dann wird sie schon auspacken!!!

Erisian Liberation Front
02
12.9.2011, 12:58
Und

jetzt noch das Kissen...

Walter J. Ferstl
01
13.9.2011, 14:59
"Nobody expects..."

Einer der besten Sketches aller Zeiten.

Das Script "am Stück":
http://people.csail.mit.edu/paulfitz/... cript.html

Auf Szenen aufgeteilt, mit jeweils einem Foto:
http://people.csail.mit.edu/paulfitz/... sh/t1.html
...bis...
http://people.csail.mit.edu/paulfitz/... h/t16.html

wurm83
 
05
12.9.2011, 10:42
versteh ich nicht?

wieso im geheimen? was soll denn die kirche dagegen machen? klar sie können irgendwo ein paar alte säcke zamsetzen und sagen "haha die dürfen das nicht" aber machen können sie eigentlich gar nix dagegen oder?

ich mein "schweres vergehen" bei was? sicher nicht im strafgesetzbuch? und was in der katholischen scharia steht intressiert mich auch nicht wirklich.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 139
1 2 3 4

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.