Außerberufliche Immunität soll abgeschafft werden

11. September 2011, 12:34
  • Angesichts von Fällen wie der versuchten Beschlagnahmung des Laptops von Peter Pilz und versuchten Ermittlungen bei Ewald Stadlers (re.) Mitarbeitern wollen sich die Abgeordneten besser schützen.
    foto: standard/cremer

    Angesichts von Fällen wie der versuchten Beschlagnahmung des Laptops von Peter Pilz und versuchten Ermittlungen bei Ewald Stadlers (re.) Mitarbeitern wollen sich die Abgeordneten besser schützen.

Kritik am Antrag von SP, VP, FP und Grünen - Justizministerium sieht strafrechtliche Ermittlungen gefährdet

Wien - Der Entwurf für die neue Immunitätsregelung - ein gemeinsamer Antrag von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen - wurde vor dem Sommer vom Verfassungsausschuss in Begutachtung geschickt. Er sieht vor, die außerberufliche Immunität abzuschaffen, aber dafür die berufliche Tätigkeit der Parlamentarier umfassend vor Verfolgung zu schützen. Auch Informanten, die sich vertraulich an Abgeordnete wenden, sollen geschützt werden - mit einer Art "Parlamentsgeheimnis" analog zum "Redaktionsgeheimnis".

Zum Entwurf kommt aber Kritik: Einige Bundesländer, der Strafrechtler Manfred Burgstaller und das Justizministerium haben bemängelt, dass ein gerichtliches Vorgehen gegen Abgeordnete zu sehr erschwert würde. Burgstaller, Rechtsschutzbeauftragter im Innenministerium, hat in der "Presse" kritisiert, dass mit dem Entwurf "Aufklärung und Verfolgung von Straftaten in einem nur schwer eingrenzbaren und zumindest potenziell unerträglichen Ausmaß" unterbunden würden. Das neue umfassende Ermittlungsverbot, das für alle an der parlamentarischen Tätigkeit Beteiligten gelte, könnte genützt werden, um einer Partei unangenehme Aufdeckungen zu verhindern. Das Justizministerium hat sich dieser Kritik angeschlossen. Das neue Ermittlungsverbot komme einem Anklageverbot gleich und gefährde die strafrechtlichen Ermittlungen.

Grüne wollen Aufdecker schützen

Der Grünen-Abgeordnete Dieter Brosz ist gegen eine grundlegende Änderung des Entwurfs. Über einzelne Formulierungen könne man reden, die Stoßrichtung müsse beibehalten werden. Ziel ist der bessere Schutz für kontrollierende und aufdeckende Abgeordnete.

Die außerberufliche Immunität umfasst derzeit Delikte außerhalb des Parlaments, Abgeordnete können zivilrechtlich verfolgt - also etwa wegen Übler Nachrede geklagt - werden. Will die Staatsanwaltschaft gegen einen Abgeordneten ermitteln, muss sie dessen "Auslieferung" beantragen. Der Nationalrat prüft, ob das vorgeworfene Delikt in Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit steht. Ist das nicht der Fall, kann die Justiz ermitteln.

Diese außerberufliche Immunität soll gestrichen werden - das heißt, die Staatsanwälte können gleich ermitteln, ohne dass das Parlament über die Aufhebung der Immunität abstimmen muss. Gleichzeitig soll es der Staatsanwaltschaft generell untersagt werden, Sachverhalte zu ermitteln, die unmittelbar parlamentarische Aufgaben betreffen. Ausgenommen sind allerdings strafbare Handlungen wie etwa Bestechlichkeit.

Zwei-Drittel-Mehrheit nötig

Auch die "sachliche Immunität" soll ausgedehnt werden: Nicht nur Aussagen der Abgeordneten in Parlamentsreden oder schriftlichen Anfragen sollen geschützt sein, sondern auch die Wiederholung dieser Aussagen in Presseaussendungen oder Weblogs. Auch daran gibt es Kritik von ÖVP-dominierten Bundesländern und vom Justizministerium.

Da für die neuen Regelungen die Verfassung geändert werden muss, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. (APA)

Kommentar posten
16 Postings
Die Machthaber beginnen sich einzumauern...

Damit entfernen sich unsere Politiker noch mehr von den Bürgern und wollen auf deren Kosten ein sattes, ungefährdetes und hochbezahltes Dasein führen.

...mandatare werden jetzt besser geschützt als je zuvor...

...jetzt aber schnell, schnell, die zeit läuft euch davon. lang kanns nimmer dauern, bis sich andi kohls sager "die wahrheit ist eine tochter der zeit" manifstiert; wenn nämlich maischi,grasser, der waffengraf, diverse politiker (wos is eigentlich mit dem strasser? gibts da eine verhandlung wg. amtsmissbrauch,oder §278a??) vor gericht zu singen beginnen? nach der zu genüge ausgelutschten phrase "es gilt d. unschul....", kommt die nächste audiobelastungsprobe auf uns zu :"daran kann ich mich nicht erinnern" ...wir werden es hassen!

lt. dem presse-kommentar von herrn Burgstaller, immerhin Rechtsschutzbeauftragter (!) im Innenministerium,

ist das ein freibrief für abgeordnete, die dann im schutze der neuen immunität alles behaupten können, ohne dass der wahrheitsbeweis angetreten werden muss bzw. sich das möglicherweise übel verleumdete opfer an ein gericht wenden kann (er hat dies mit dem drastischen beispiel veranschaulicht, dass zukünftig ein abgeordneter in ein nr-rede konsequenzlos irgendjemanden der pädophilie beschuldigen kann). da hab ich schon gedacht, dass lädt ja die notorischen dreck.schleudern zum missbrauch (sic!) dieser neuen immunität ja geradezu ein, dann habe ich gesehen, wer an diesem antrag federführend beteiligt war und die überraschung war nicht mehr so groß. da will sich jemand für alle zeiten vor strafverfolgung wegen übler nachrede etc. absichern ...

Und

warum nicht gleich jede Immunität der Abgeordneten abschaffen?
Wäre doch eine Verbesserung, dann wären die auch für ihre Handlungen voll verantwortlich.
Nur der Pilz müßte dann noch beginnen, einen echten Job zu machen.
Aber dieses Opfer ist das schon wert.

was ist für sei ein "echter job"?

geld annehmen und brav für das kapital arbeiten? heil was auch immer schreien?

nein, ehrlich: ich verstehs nicht!

kaum ein bürger hat so viel für dieses land getan wie peter pilz. und das ist sogar objektiv belegbar. natürlich immer vorausgesetzt demokratie, humanismus und hohe lebensqualität für möglichst viele menschen sind die ziele.
wenn sie also antworten würden sie wären ein rechter - ok, dann ist alles klar, ihr postingname zumindest suggeriert etwas anderes.

??

Wenn Sie gerne "Heil" schreien wollen, dann meinen Sie sicherlich die Jobbeschreibung von Edlinger und Co.

Nein, der Job der Abgeordneten ist es Gesetze zu besprechen, ggf. zu entwerfen und dann darüber abzustimmen.
Das sollten Sie in der Unterstufe gelernt haben, war wohl nichts bei Ihnen.
Dafür, das ist nicht einmal ein Halbtagesjob, werden die mehr als gut bezahlt.
Dafür braucht es aber keine Immunität.

Ihre Meinung über den Pilz kommentiere ich lieber nicht, ohne Immunität wäre der für den Rest seines Lebens bereits hinter Gitter.
So aber hat eine gute, und vor allem seit mehr als 20 Jahren, arbeitsfreie Zeit mit hohem Einkommen.
"Geleistet" hat er noch nie etwas, geleistet hat er sich viel, und zwar zu viel.

"kaum ein bürger hat so viel für dieses land getan wie peter pilz. und das ist sogar objektiv belegbar. "

2. versuch:

bitte geben sie bekannt, was herr pilz im gegensatz zu den allermeisten österreichen (nur die lebenden oder alle seit 996?) so epochales geleistet hat, was sie zu oben zitierten meldung veranlaßt hat. ist ja "objektiv belegbar" ...

An Hand des Fotos

ist bewiesen, daß der Ewald den Peter wirklich in sein Herz geschlossen hat.
So soll es sein!

Super Foto.
Dem Dobermann im Hintergrund platzt gleich der Kragen...

In Zukunft könnte es vielleicht auch heißen:

"Wenden Sie sich unter dem Schutz der geistlichen Amtsverschwiegenheit vertrauensvoll an die www.atheistische-religionsgesellschaft.at oder die KdFSM www.venganza.at ..." - bei anderen Religionsgemeinschaften ist das ja bereits bemerkenswerte Realität. ^o^

Wer wendet sich denn heutzutage

noch "vertraulich an einen abgeordneten"?

ein Lobbyist

na woher

glauben Sie, hat zB P.Pilz seinen "Zund" ?

vielleicht zahlt er dafür

die Frage stellt sich nicht

auch bei Bezahlung bleibt die Sache vertraulich - oder eben nicht.

vertraulich vielleicht schon, vertrauensvoll eher nicht mehr.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.