Auch wenn der Amoklauf von Anders Behring Breivik, dem schaurigen Attentäter von Oslo, der Argumentation des Innenministeriums recht zu geben scheint: Der Entwurf für ein neues Antiterrorpaket ist sehr weitreichend, zu weit reichend. Bei der Terrorismusprävention gibt es Maßnahmen, die beklemmend deutlich den Weg Richtung Polizeistaat weisen.

Manches liest sich wie der Wunschzettel der Polizei, die je nach Bedarf und ohne Kontrolle Ermittlungen durchführen möchte. Mit der "Erweiterten Gefahrenerforschung" sollen bereits im Vorfeld einer möglichen Tat Verfolgungshandlungen der Polizei gesetzt werden können. Das war bisher auf Gruppierungen beschränkt, künftig soll die Polizei auch Einzelpersonen unter Beobachtung nehmen können, wenn sich diese irgendwie verdächtig verhalten. Die Passage ist so formuliert, dass der Polizei weitreichender Interpretationsspielraum bleibt, wen sie aus welchen Gründen (auch im Internet) für verdächtig hält. 

Die Notwendigkeit von Terrorprävention ist unbestritten. Die Polizei braucht passende Instrumente, keine Frage. Aber ihre Aufgabenstellung muss präzise umrissen sein. Mit zu weit reichenden Befugnissen ist Missbrauch programmiert, da werden Bürgerrechte massiv eingeschränkt. Das darf nicht das Ergebnis von Terrorakten sein. Das Gesetz muss die Bürger schützen, auch vor der Polizei. Es kann nicht sein, dass plötzlich jeder verdächtig wird. (DER STANDARD; Printausgabe, 10./11.9.2011)