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Galaxy Tab 10.1und iPad vor Gericht

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Apple hat sich im Streit mit Samsung um Design-Anleihen beim iPad vor dem Düsseldorfer Landgericht durchgesetzt. Der Verkauf von Samsungs Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1 in Deutschland bleibt untersagt. Das Gericht bekräftigte am Freitag seine Einstweilige Verfügung. Für Samsung Deutschland gelte dieses Verkaufsverbot europaweit. Für den Mutterkonzern in Südkorea gilt das Verkaufsverbot dagegen demnach nur in Deutschland - in anderen Ländern der EU darf der Mutterkonzern das Gerät also weiterhin verkaufen. Apple wirft dem südkoreanischen Konzern vor, mit dem Galaxy-Tablet das iPad zu kopieren.

Geschmacksmuster

In dem Düsseldorfer Verfahren ging es nur um das äußere Aussehen des Samsung-Tablets, nicht um Patente auf Software oder Technik. Apple hatte sich im Jahr 2004 Design-Elemente eines Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Das Gericht musste abwägen, ob das Galaxy Tab den hinterlegten Abbildungen des Geschmacksmusters zu ähnlich sieht, um einen direkten Vergleich der Galaxy-Geräte mit dem iPad ging es nicht.

"Minimalistisch moderne Gestaltung"

Nach dem Vergleich kam die Kammer zu der Auffassung, dass Samsung nicht den nötigen Abstand zu dem Apple-Muster gehalten habe, sagte die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann zur Urteilsverkündung. Sie begründete die Entscheidung mit einem "übereinstimmenden Gesamteindruck" zwischen den Apple- und den Samsung-Produkten. Als Beispiel nannte die Richterin eine "minimalistisch moderne Gestaltung" mit glatten Flächen, abgerundeten Ecken und schmalem Gehäuserand. Produkte von Wettbewerbern wie Asus oder Toshiba zeigten dabei ganz klar, dass es auch andere Gestaltungsmöglichkeiten gebe. Auch Samsungs Hinweise auf frühere Tablet-Studien, die noch vor dem Apple-Geschmacksmuster veröffentlich wurden, überzeugten die Richter nicht. (Aktenzeichen: 14c O 194/11)

Der "kleinere Bruder" verschwand

Im Ergebnis ist es Samsungs Deutschland-Tochter untersagt, europaweit Tablet-Geräte mit bestimmten Merkmalen wie unter anderem eine rechteckige Form, eine flache klare Oberfläche, gerundete Ecken und eine gebogene Rückseite anzubieten. Der koreanische Mutterkonzern Samsung darf sie in Deutschland nicht vermarkten. Unter die Beschreibung passt auch der "kleinere Bruder" des Galaxy Tab 10.1, das Modell 7.7, was erklären dürfte, warum Samsung das brandneue Gerät von seinem Stand auf der Elektronikmesse IFA in Berlin verbannen musste. Apple hatte ursprünglich per Einstweiliger Verfügung ein europaweites Verkaufsverbot erwirkt, das Gericht änderte die Verfügung jedoch später ab.

Berufung

Bereits nach der mündlichen Verhandlung Ende August schien Apple auf Kurs, das Verfahren in Düsseldorf für sich zu entscheiden. Das Gericht ließ bei dem Termin die Einstweilige Verfügung in Kraft. Samsung will sich das Verkaufsverbot nicht gefallen lassen. Man werde rasch in Berufung gehen, kündigte Samsung am Freitag an.

Android

Das Verfahren in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts von Apple und Samsung, bei dem der deutsche Patentexperte Florian Müller aktuell 19 Klagen in verschiedenen Ländern zählt. Im Visier steht dabei auch das Google-Betriebssystem Android, mit dem die Galaxy-Geräte laufen. (APA/dpa)