Kritik am Bleiberecht

Herr Ibisi und die Willkür der Integration

8. September 2011, 18:34
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    foto: der standard/heribert corn

    2008 demonstrierten auf dem Wiener Ballhausplatz beim "Sesselmeer" Hunderte für ein Bleiberecht. Doch eine gerechte Regelung ist laut Experten trotz Gesetzesänderung seither ausgeblieben.

Ein Kosovare, der acht Jahre auf den Asylbescheid warten musste, wurde trotz Jobzusage ausgewiesen - Experten sprechen von Bleiberechts-"Willkür"

Wien - Als Mejdin Ibisi aus dem Kosovo 2003 als Asylsuchender nach Österreich kam, war er 19 Jahre alt. Heute ist er 27, unbescholten, beherrscht Deutsch auf Niveau A2 und hat in Österreich den Führerschein gemacht. Nach acht Jahren im Land hat er einen großen Freundeskreis, ist kirchlich engagiert und absolviert seit Jahresbeginn eine Ausbildung zum Rettungssanitäter beim Wiener Roten Kreuz. Bei 28 Rettungseinsätzen sei er bisher schon mitgefahren, bestätigt ihm von dort ein Schreiben.

Und Ibisi hat eine Jobzusage, eine verbindliche, im Reinigungsbereich. Angemeldet arbeiten durfte er mangels Beschäftigungsbewilligung hier bisher ja nicht: Asylwerberschicksal.

Besagten arbeitsrechtlichen Vorvertrag legte der Kosovare vor, als der Asylgerichtshof (AGH) im heurigen April - sieben Jahre nach der Asylablehnung erster Instanz - sein Ansuchen auf internationalen Schutz überprüfte. Die Jobzusage sollte seine "Selbsterhaltungsfähigkeit" unter Beweis stellen: eines von acht Integrationskriterien, um auch nach einer Asylablehnung nicht aus Österreich ausgewiesen zu werden. Die Länge des Aufenthalts, die Deutschkenntnisse, die private und familiäre Verankerung sind weitere Messlatten.

"Keine legale Beschäftigung"

Das Asylgericht entschied am 19. Juli. Asyl: Nein. Sonstige Argumente für ein "Bleiberecht" : Keine. Wesentlicher Grund dafür: Der Kosovare gehe "keiner legalen Beschäftigung" nach. Und der Vorvertrag? "Bloß ein Hinweis, dass er künftig in die Situation kommen könnte, seinen Lebensunterhalt aus eigenem zu bestreiten", steht in der AGH-Begründung.

Ibisis Rechtsvertreterin Beatrix Pusch kann das nicht nachvollziehen. Sie spricht von "Willkür" , denn: "Herr Ibisi ist arbeitswillig, das hat er beim Roten Kreuz als Ehrenamtlicher hinlänglich unter Beweis gestellt." Außerdem widerspreche sich der Asylgerichtshof selbst: "In zahlreichen anderen Einzelfallentscheidungen wurde die Vorlage eines arbeitsrechtlichen Vorvertrags sehr wohl für ausreichend im Sinne einer gelungenen Integration erachtet."

Fünf Positivbescheide zählt die Rechtsanwaltsanwärterin aus der Kanzlei Bitsche in einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde in der Folge auf. Der Antrag ist dort seit 24. August anhängig. Die uneinheitliche Entscheidungspraxis bei Jobzusagen und anderen Integrationskriterien bedürfe einer Klärung durchs Höchstgericht, meint Pusch: "Damit die Bleiberegelung auch weiterhin praktikabel ist."

Das sei im Grunde unerreichbar, widerspricht ihr der Wiener Anwalt und Asylexperte Wilfried Embacher. Die Regelung zur bleiberechtlichen Überprüfung bei Ausweisungen - wie im Fall Ibisi - und für den eigens zu beantragenden "humanitären Aufenthalt" krankten an der Unbestimmtheit der gesetzten Kriterien. "Manche Behörden überprüfen die Integration schon nach einjährigem Aufenthalt und stellen Deutschkenntnisse über alles, andernorts werden unbescholtene Integrierte nach acht und mehr Jahren ausgewiesen."

Stattdessen, so Embacher, brauche es eine "klare und eindeutige Stichtagregelung". Etwa, dass "Fremde" - ob negativ beschiedene Asylwerber oder andere - nach fünf unbescholtenen Jahren in Österreich automatisch eine Aufenthaltsbewilligung erhalten: "Sonst geht es wie bisher mit gewisser Beliebigkeit weiter." (Irene Brickner/DER STANDARD, Printausgabe, 9. September 2011)

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Johannes G.
11
13.9.2011, 11:28

Bitte bei den Fakten bleiben:

Ein "Rettungseinsatz" ist nicht gleich ein Einsatz im Krankentransport.

Vereinfacht gesagt: Rettung ist nicht gleich Krankentransport.

Wenn er nur 28 Einsätze hat, wird das wohl im Krankentransport sein, nicht im Rettungsdienst. Sonst müsste er ja viel mehr Einsätze haben, da ja jeder Rettungssanitäter zuerst im Krankentransport anfängt und mindestens 100 Einsätze im Krankentransport machen muss bevor er seinen ersten "Rettungseinsatz" machen darf.

28 Einsätze im Krankentransport in Wien, das sind etwa 4 Nachtdienste. In Acht Jahren.

docw
38
11.9.2011, 09:06

frau brickner, ich habe sie schon des öfteren gebeten, die gesamte story zu bringen und nicht nur ihnen genehme auszüge: wie kam der junge mann ins land, wieviele anträge und einsprüche gab es ( bei den zogajs z.b. waren es mehr als 110 ), ist er eine schlüsselkraft (als reinigungsmann eher nicht), usw? wenn es in den 8 jahren nur 1 bis 2 verhandlungen gab, darf man von einer sauerei sprechen, wenn es dutzende waren, dann kann man von einem normalen verfahren sprechen.
ps: ich warte seit 9 monaten auf einen gerichtstermin, nachdem mir handwerker in meiner wohnung ohne mein wissen und in meiner abwesenheit neue fenster eingebaut und dabei so einiges demoliert haben.

freeye
00
13.9.2011, 12:25
haha wth?

sorry, dass ich drüber lach, aber wie ging das von statten?
handwerker A: "da is a wand!"
handwerker B: "Zeit, ein fenster reinzubaun!"

torch
 
00
17.9.2011, 05:36

Mietobjekt, wenn in Etage z.B. vom Gerüst aus, wenn es sein muss, physisch machbar.

Walles
12
10.9.2011, 08:43
Gestern ...

war im Artikel noch zu lesen: "... nach 8 Jahren abgeschoben". Das hat mich überrascht, da generell kaum ein Asylwerber nach negativem Abschluss des Asylverfahrens aus Österreich abgeschoben wird. Wer es über die österreichische Grenze geschafft hat, der bleibt im Normalfall da.
Jetzt steht nichts mehr von einer vollzogenen Abschiebung im Text. Wenn man von diesem Fall nichts mehr liest, dann bedeutet das, dass der Mann still und leise von der MA35 eine Niederlassungsbewilligung bekommen hat.

Das ist bei den allen Geschichten so, bei denen der Standard dramatisch berichtet: "XY von Abschiebung bedroht!". Wenn es im Standard keine Fortsetzung gibt, dann sind sie geblieben.

Montgomery McFerryn
23
10.9.2011, 16:36

Vielleicht hat er bereits psychische Probleme entwickelt und kann nicht mehr abgeschoben werden. Es wir sich schon eine NGO mit entsprechenden Tips um ihn angenommen haben.

donaquijote
21
10.9.2011, 03:29

schau es ist ganz einfach: solange ein mensch umsonst hackelt darf er hierbleiben.
müsste er sich legalisieren - muss er weg - ganz klar.

ich frag mich nur, wie lange der österreichische staat dem noch zuschauen will. hätte der mann ordentlich arbeiten dürfen ... tja. in acht jahren hätte er ganz schön ordentlich ins ösi-system eingezahlt.

aber so. selber schuld!!!!

Rote Pest
63

Anstatt Vorteil aus der Geschichte als Vielvölkerstaat zu ziehen, sagen jetzt die Österreicher tschechischer, slowakischer, slowenischer, kroatischer, ungarischer, türkischer usw. Abstammung: "Das Boot ist voll!"
Eigentlich lustig.

Der, der es besser weiß
00
13.9.2011, 16:31

Vielvölkerstaaten zerbrechen früher oder später immer.

In einem Staat hat nur ein Volk Platz.

Unter dem Pflaster
216
10.9.2011, 00:22

Ich hatte in den letzten Tagen einiges auf Ämtern in Wien zu erledigen. Unter der wartenden Klientel gehörte ich immer zu den maximal 2%, die einheimisch waren.

Doch, abgesehen von Familienzusammenführungen und echten Flüchtlingen ist das Boot mehr als voll.

20.000 Tschetschenen, mehr als jedes andere Land aufgenommen hat, nur so als Beispiel - sorry. Es ist genug. Andere Länder sollen auch was tun.

heinz strobl
 
10
11.9.2011, 03:11
österreich ist ein binnenland

kein boot

Walles
12
10.9.2011, 08:45

Gerade die Tschetschenen wandern aber als "echte Flüchtlinge" oder per Familienzusammenführung nach Österreich ein.

fahrenheit 451
11
10.9.2011, 14:13

gerade bei "tschetschenen" hab ich aufgrund der geschichtlichen vergangenheit und der ehemaligen kooperation mit der "arabischer" taliban in afghanistan (freiheitskämpfer) extremste bedenken.

fahrenheit 451
01
11.9.2011, 16:22

alles bekannt und deswegen extremste bedenken.

fahrenheit 451
00

sie zählen eigentlich alles nationen auf die die gute alte k&k zeit zurücklassen wollten und sich selbstständig machten.

Rote Pest
01

Das serbische Klientel des HC habe ich glatt vergessen.

strangerinastrangeland
 
10

Die Leute wissen schon, warum sie das sagen.

Al Zipf
312

zum Thema asyl ergibt sich aus der gerichtsentscheidung, dass offenbar kein grund bestand, asyl zu bekommen weil die voraussetzungen fuer diesen weg nicht gegeben waren. bei der stellung des antrages wurde vom antragsteller gelogen.
----> fuer mich klar eine riesenschweinerei des antragstellers.

zum thema hierbleiben: moeglicherweise ist er gut integriert. dann kann er ja versuchen, auf normalem wege einzuwandern, seine integration samt aussicht auf arbeit werden ihm da wohl gute chancen auf erlaubnis verschaffen.

wieso soll man jemandem, der offenbar unseren rechtsstaat jahrelang belogen und missbraucht hat, obendrein auch noch davon befreien, den korrekten weg zur einwanderung mit ordentlicher antragstellung einzuschlagen?

little django
 
00
19.9.2011, 12:57

wenn er seine gründe aufzählt und das asyl agewiesen wird bedeutet das noch lang nicht daß er gelogen hat. es heißt nur daß die gründe nicht anerkannt wurden.

heinz strobl
 
00
11.9.2011, 03:16
legal

ist einwamderung nur noch für sänger, tischtennisspieler und russ. oligarchen möglich,dann aber auch ganz ohne deutschkenntnisse.

Salsabor
151
Ich wünsche dir das du auch mal Asyl beantragen musst...

So wie es derzeit mit Europa ausschaut ist es gar nicht mehr so lächerlich sowas zu wünschen..

Al Zipf
02

was meinen sie eigentlich mit der europa-bemerkung? erwarten sie dass einwohner oesterreichs oder europas demnaechst verfolgt werden? von wem?

oder spielen sie auf die wirtschaftliche lage an? meinen sie, man muesste das weite suchen weil alles zugrunde geht? aber dann waere ich doch vermutlich nicht asylberechtigt, sondern muesste "als wirtschaftsfluechtling" um aufnahme bitten.

bitte um erklaerung.

Al Zipf
14

warum genau ist es eigentlich zu viel verlangt, die korrekte route zur einwanderung einzuschlagen (nachdem man vorher unter verwendung von luegen abgeblitzt ist)? warum bittesehr??

Al Zipf
22

gleichfalls

hoffentlich haben sie dabei keine allzu grossen nachteile dadurch, dass die zustaendigen bearbeiter zuerst noch zeit dazu verwenden muessen, muehsam schwindler auszusortieren....

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