Ein Kosovare, der acht Jahre auf den Asylbescheid warten musste, wurde trotz Jobzusage ausgewiesen - Experten sprechen von Bleiberechts-"Willkür"
Wien - Als Mejdin Ibisi aus dem Kosovo 2003 als Asylsuchender nach Österreich kam, war er 19 Jahre alt. Heute ist er 27, unbescholten, beherrscht Deutsch auf Niveau A2 und hat in Österreich den Führerschein gemacht. Nach acht Jahren im Land hat er einen großen Freundeskreis, ist kirchlich engagiert und absolviert seit Jahresbeginn eine Ausbildung zum Rettungssanitäter beim Wiener Roten Kreuz. Bei 28 Rettungseinsätzen sei er bisher schon mitgefahren, bestätigt ihm von dort ein Schreiben.
Und Ibisi hat eine Jobzusage, eine verbindliche, im Reinigungsbereich. Angemeldet arbeiten durfte er mangels Beschäftigungsbewilligung hier bisher ja nicht: Asylwerberschicksal.
Besagten arbeitsrechtlichen Vorvertrag legte der Kosovare vor, als der Asylgerichtshof (AGH) im heurigen April - sieben Jahre nach der Asylablehnung erster Instanz - sein Ansuchen auf internationalen Schutz überprüfte. Die Jobzusage sollte seine "Selbsterhaltungsfähigkeit" unter Beweis stellen: eines von acht Integrationskriterien, um auch nach einer Asylablehnung nicht aus Österreich ausgewiesen zu werden. Die Länge des Aufenthalts, die Deutschkenntnisse, die private und familiäre Verankerung sind weitere Messlatten.
"Keine legale Beschäftigung"
Das Asylgericht entschied am 19. Juli. Asyl: Nein. Sonstige Argumente für ein "Bleiberecht" : Keine. Wesentlicher Grund dafür: Der Kosovare gehe "keiner legalen Beschäftigung" nach. Und der Vorvertrag? "Bloß ein Hinweis, dass er künftig in die Situation kommen könnte, seinen Lebensunterhalt aus eigenem zu bestreiten", steht in der AGH-Begründung.
Ibisis Rechtsvertreterin Beatrix Pusch kann das nicht nachvollziehen. Sie spricht von "Willkür" , denn: "Herr Ibisi ist arbeitswillig, das hat er beim Roten Kreuz als Ehrenamtlicher hinlänglich unter Beweis gestellt." Außerdem widerspreche sich der Asylgerichtshof selbst: "In zahlreichen anderen Einzelfallentscheidungen wurde die Vorlage eines arbeitsrechtlichen Vorvertrags sehr wohl für ausreichend im Sinne einer gelungenen Integration erachtet."
Fünf Positivbescheide zählt die Rechtsanwaltsanwärterin aus der Kanzlei Bitsche in einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde in der Folge auf. Der Antrag ist dort seit 24. August anhängig. Die uneinheitliche Entscheidungspraxis bei Jobzusagen und anderen Integrationskriterien bedürfe einer Klärung durchs Höchstgericht, meint Pusch: "Damit die Bleiberegelung auch weiterhin praktikabel ist."
Das sei im Grunde unerreichbar, widerspricht ihr der Wiener Anwalt und Asylexperte Wilfried Embacher. Die Regelung zur bleiberechtlichen Überprüfung bei Ausweisungen - wie im Fall Ibisi - und für den eigens zu beantragenden "humanitären Aufenthalt" krankten an der Unbestimmtheit der gesetzten Kriterien. "Manche Behörden überprüfen die Integration schon nach einjährigem Aufenthalt und stellen Deutschkenntnisse über alles, andernorts werden unbescholtene Integrierte nach acht und mehr Jahren ausgewiesen."
Stattdessen, so Embacher, brauche es eine "klare und eindeutige Stichtagregelung". Etwa, dass "Fremde" - ob negativ beschiedene Asylwerber oder andere - nach fünf unbescholtenen Jahren in Österreich automatisch eine Aufenthaltsbewilligung erhalten: "Sonst geht es wie bisher mit gewisser Beliebigkeit weiter." (Irene Brickner/DER STANDARD, Printausgabe, 9. September 2011)