Klagenfurt - Wegen versuchten Missbrauchs der Amtsgewalt ist ein 45-jähriger Polizeibeamter aus dem Bezirk Villach Land am Donnerstag von einem Schöffensenat am Landesgericht Klagenfurt zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro und fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Staatsanwalt Helmut Jamnig berief gegen das ihrer Ansicht nach zu geringe Strafmaß. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wird das Ersturteil bestätigt, droht dem Angeklagten kein Amtsverlust.

Der Polizist hatte laut Anklage im September 2010 durch Interventionen bei zwei ihm bekannten Kollegen einer benachbarten Polizeiinspektion zu erreichen versucht, dass diese einem seiner persönlichen Freunde den Führerschein zurückgeben. Dieser hatte den Schein wegen Trunkenheit am Steuer verloren. Noch am gleichen Abend fragte der Polizist mehrmals nach, ob sich noch etwas machen lasse. Der 45-Jährige bekannte sich vor Gericht nicht schuldig. Er habe lediglich nachfragen wollen, was los sei, so seine Verantwortung.

Richter: "Unglaubwürdig"

Richter Manfred Herrnhofer begründete das Urteil damit, dass der Angeklagte von der Führerscheinabnahme bereits gewusst habe: "Also ist es unglaubwürdig, dass er nur nachfragen wollte." Er wollte eindeutig erreichen, dass sein Vereinskollege den Führerschein zurückbekommt. Auch jene Polizisten, bei denen er interveniert hatte, sagten aus, den Angeklagten so verstanden zu haben.

Für die Argumentation von Verteidiger Walter Suppan, dass es sich um einen Komplott gegen den Angeklagten handle und sein Mandant nur nachfragen wollte, fand der Richter keine Anhaltspunkte: "Hier sind ehrliche Zeugen aufgetreten. Ihnen gebührt Hochachtung, die Wahrheit zu sagen, auch wenn ein Kollege betroffen ist."

Anwalt forderte Freispruch

Suppan hatte vorgebracht, dass es technisch unmöglich sei, Computereintragungen und Alkomatentests wieder rückgängig zu machen. "Mein Mandant hatte aber vor allem keine Intention, dass seine Kollegen für ihn etwas rückgängig machen", forderte er den Freispruch. Nach dem Urteil gab der Verteidiger keine Erklärung ab, eine Berufung ist aber zu erwarten.

Während des Prozesses stellte sich übrigens heraus, dass der Führerschein des Freundes des Angeklagten bereits seit zehn Jahren abgelaufen war. Der Beamte, der den Schein eingezogen hatte, bemerkte das gar nicht, erst bei der Bezirkshauptmannschaft fiel es auf. (APA)