Ex-Generalstabschef: Medienberichte Auslöser für seine Absetzung
Wien - Der frühere Generalstabschef Edmund Entacher beruft
sich in seinem Einspruch gegen seine Absetzung durch
Verteidigungsminister Norbert Darabos auf die Europäische
Menschenrechtskonvention. "Es geht darum, auf das Recht der freien
Meinungsäußerung zu beharren", sagte er am Donnerstag. Nach
wie vor ist er nämlich überzeugt, dass sein Interview mit dem
Nachrichtenmagazin "profil" und die darin geäußerte Kritik an des
Ministers Bundesheer-Kritik der Auslöser für seine Absetzung war.
Sein Rechtsvertreter habe die Berufung gegen den schriftlichen
Versetzungsbescheid am Mittwoch abgeschickt, bestätigte Entacher
einen Bericht der "Presse". Über konkrete Inhalte
des Einspruchs will er nichts sagen. Nur so viel: Ins Treffen geführt
werde das Recht auf freie Meinungsäußerung, festgehalten im Artikel
10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. "Das ist ausjudiziert
und auch den Beamten ist das möglich."
"Keine schlüssige
Argumentation"
Dass das "profil"-Interview lediglich quasi der letzte Tropfen
war, der das Fass zum Überlaufen gebracht habe, wie es seitens des
Ministeriums dargestellt wird, ist für Entacher keine schlüssige
Argumentation. "Alle anderen Vorwürfe sind ja meiner Ansicht nach
nachgeschoben", und diese Vorhaltungen seien seiner Meinung nach auch
rechtlich entkräftet worden.
Mit Entachers Einspruch beschäftigt sich nun die im
Bundeskanzleramt angesiedelte Berufungskommission. Vorsitzende des
für das Verteidigungsministerium zuständigen Senats XIV ist eine
Verwaltungsgerichtshof-Richterin; je ein Vertreter für die
Dienstgeber- und die Dienstnehmerseite sind Beisitzer. Laut Entacher
hat die Kommission ab Eintreffen der Berufung drei Monate Zeit, zu
einem Urteil zu kommen.
Kritik an Berufsheer-Plänen
Entacher war am 24. Jänner von Darabos abgesetzt worden,
nachdem
er gegenüber dem "profil" Kritik an den Berufsheer-Plänen des
Ministers geübt hatte. Darabos hatte den Schritt mit massivem
Vertrauensverlust begründet. Entacher hatte daraufhin eine sogenannte
Remonstration eingebracht, also einen schriftlichen Bescheid
eingefordert. Dieser kam Ende August und damit "nicht fristgerecht",
wie der frühere Generalstabschef, am Donnerstag einmal mehr
unterstrich.
Im Verteidigungsministerium kommentiert man die
Berufung des Ex-Generalstabschefs Edmund Entacher gelassen. "Wir
gehen davon aus, dass die Versetzung selbstverständlich rechtskräftig
ist", sagte ein Sprecher von Verteidigungsminister am Donnerstag. Der Versetzungsbescheid, gegen den
Entacher nun vorgeht, umfasse "die nachvollziehbare Darstellung
schwerwiegenden Fehlverhaltens".
"Tüpfelchen auf dem I"
"Es geht hier auch nicht um das Recht auf freie
Meinungsäußerung,
sondern um die Tatsache, dass Weisungen und Aufträge nicht befolgt
wurden und er das Leitergeschäft mangelhaft ausgeübt hat", so
weiterhin der Standpunkt des Ministeriums. Das Interview Entachers im
"profil" sei da nur "das sprichwörtliche Tüpfelchen auf dem I"
gewesen.
Im übrigen handle es sich bei dem Bescheid um einen
"Verschlussakt", unterstrich der Sprecher des Ministers, und keiner
der Beteiligten dürfe "aus rechtlicher Sicht über den Inhalt sprechen
- auch nicht General Entacher". (APA)