Der wegen Wiederbetätigung Verurteilte kommt nach zwei Dritteln der Haftzeit aufgrund seines hohen Alters auf Bewährung frei
Gerd Honsik ist wieder auf freiem Fuß, er wurde auf Bewährung frei gelassen. Das bestätigte das Oberlandesgericht Wien auf Nachfrage von derStandard.at. Grund für die Freilassung sei sein hohes Alter sowie, dass er in Spanien gut integriert lebt und auch seine Familie dort ist, erläutert Reinhard Hinger vom Oberlandesgericht. Honsik erhielt 2009 eine Strafe von fünf Jahren, die im Jahr darauf auf
vier reduziert wurde. Allerdings kam im September 2010 noch einmal ein
Urteil von zwei Jahren dazu.
Die Zeit der Bewährung dauert drei Jahre. Honsik hatte einen Antrag auf Entlassung nach zwei Dritteln der Haftzeit
gestellt.
Haftstrafe nach dem Verbotsgesetz
Im September 2010 war Honsik zu zwei Jahren unbedingte Haftstrafe nach dem Verbotsgesetz verurteilt
worden. Grund waren zwei Bücher ("Schelm und Scheusal" und
"Der Juden Drittes Reich") des damals 68-Jährigen. Der Richter rechnete Honsik als erschwerenden
Umstand an, dass er den
Nazi-Jäger Simon Wiesenthal "massiv verunglimpft" habe.
Honsik war schon im April 2009 für
zahlreiche, im Zeitraum 1997
bis 2003 von ihm veröffentlichte Ausgaben der Zeitschrift "Halt!" im
Wiener Straflandesgericht schuldig erkannt worden. Das Wiener
Oberlandesgericht (OLG) reduzierte allerdings die dafür verhängte
Strafe von fünf auf vier Jahre Haft. Daraufhin machte die
Anklagebehörde in einer separaten Verhandlung zwei Bücher Honsiks zum
Prozessgegenstand. (red, derStandard.at, 8.9.2011)