Kellerleichen-Berichte

"Todeshexe": "Krone" soll Entschädigung zahlen

8. September 2011, 10:57

Medienrichterin sieht in Berichterstattung über verdächtige Eissalonbesitzerin Beschimpfung - Urteil nicht rechtskräftig

Wien - Die "Kronen Zeitung" muss der unter Doppelmord-Verdacht stehenden Eissalon-Besitzerin Estibaliz C. wegen ihrer Berichterstattung über den aufsehenerregenden Kriminalfall Entschädigung zahlen. Die Bezeichnungen, die die Zeitung für die 32-Jährige gewählt hatte - unter anderem war der Ausdruck "Todeshexe" verwendet worden - erfüllten laut Richterin Nicole Baczak den Tatbestand der Beschimpfung, weswegen sie die "Krone" am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht zu Entschädigungszahlungen in der Höhe von 5.000 Euro und einer Veröffentlichung des Spruchs verurteilte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Freigesprochen wurde die Zeitung hingegen von dem Vorwurf, sie habe den höchstpersönlichen Lebensbereich der Frau verletzt, weil unter anderem über ihre Schwangerschaft spekuliert wurde. Dazu merkte die Richterin an, dass Informationen über eine etwaige Schwangerschaft bereits vor der Berichterstattung durch ihren Anwalt preisgegeben worden sei. Auch die Anonymität von Estibaliz C. müsse nicht gewahrt bleiben, so die Richterin.

Insgesamt hat Heinz-Dieter Schimanko, der medienrechtliche Vertreter der Geschäftsfrau, wegen angeblicher Verletzung der Unschuldsvermutung, Preisgabe der Identität der Verdächtigen, Verletzung ihres höchstpersönlichen Lebensbereichs und Beleidigung gegen mehrere, vor allem im Boulevard-Bereich tätige Medieninhaber rund zwei Dutzend Klagen auf Entschädigung nach dem Mediengesetz eingebracht.

Estibaliz C. steht im Verdacht, zwei ihrer Partner ermordet und im Keller unter ihrem Eissalon in Wien-Meidling eingemauert zu haben. Als die Toten Anfang Juni zufällig gefunden wurden, setzte sie sich kurzzeitig ins Ausland ab, wurde aber wenige Tage später in Italien festgenommen. (APA)

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Tschuri Cazzino
 
00
14.4.2012, 05:40
Die Strafe ist angemessen.

Die Krone hat sich da im Ton vergriffen, mehr nicht.
Dass die Frau zwei Männer getötet hat steht den veröffentlichten Informationen zu Folge fest. Ob Sie das zur Mörderin macht wir ein Gericht entscheiden.

Der Querdenker
00
13.9.2011, 08:48

Klagt sie auch wegen Eis-Baronin?

1000 Kopfläuse können nicht irren
00
Wird man auch verurteilt...

... wenn man behauptet, dass sie Männer auf Eis legt?
(C:

Dr. Peter Bonzenpluzer
01

geh bitte, die höhe der strafe ist doch ein klax für so ein unternehmen. die summe entspricht 500 mehr verkauften exemplaren, ein gutes Geschäft.

Okin37
14
"Todeshexe" ist ein dermaßen dämlicher Begriff...

...das die Krone noch eine Extrastrafe für "verundeutschung" zahlen sollte!

Ruth Schlabbeeritzka-Pangl
00
Verhext!

Na geh, die müssen doch so reisserische Schlagzeilen bringen, um ihr Blattl an den MannIn zu bringen. Und wenn's nicht stimmt, dann kann man ja immer noch eine "Entgegnung" in der Grösse einer Briefmarke bringen...

OGHaha
03
Ordentlich strafen, so darf man niemand nennen.

Der Ausdruck "Engel mit den Eisaugen" stört mich auch gewaltig.

OphiuchuS
06
5000 Euro?

Ganz schön mickrig, das wird die Krone wohl kaum kratzen. Und die Spruchveröffentlichung liest sowieso niemand. Solche Strafen müssen weh tun, sonst bringt's nix.

Kohlhaas1
00
Naja, aber wenn die Medien für Schimpfen bestraft werden, wie ist denn das mit den Postern auf irgendwelchen Foren ?

Das ist doch auch öffentlich und sollte ebenso gestraft werden können. Oder ?

monoton
21

es ist wohl ein unterschied ob jemand aus rein emotionalen gründen schimpft oder ob diese beleidigungen rein aus geschäftlichem kalkül getätigt werden

KLAMB
00

so ist es auch.

werwolfi
01

man kann wirklich nur hoffen, dass man niemals ins visier dieses blattes kommt...

tramezzino
02
normales vorgehen

der anwalt möchte sich sein honorar einspielen, da von der betonmutti nichts kommen wird.

Laughing Magician
153

wenn sich jetzt vor gericht herausstellt, daß esti die mörderin, und damit eine "todeshexe", ist, muß sie dann das geld wieder zurückzahlen? fragen über fragen...

froilein froilein
19

Bei Beleidigungen ist der Wahrheitsbeweis nicht zulässig.
ZB: Ich darf über jemanden sagen, dass er übergewichtig ist (wenns der Wahrheit entspricht).
Ich darf ihn aber nicht als "blade*Sau" bezeichnen und dann auch noch dem Richter als Wahrheitsbeweis sagen:" Na schaun Sie sich den doch an."

censeoiactaest
05

Seit wann interessiert sich die Krone ob etwas
stimmt oder beleidigend sein könnte?
Es geht ihr doch nur darum Emotionen zu
schüren und auf diese zynische Weise
die Auflage hoch zu treiben.
5000 Euro ist ein lächerlicher Betrag
gegen eine "griffige" Schlagzeile.

Tethys
00

Artikel nicht verstanden?

Laughing Magician
10

ich seh schon, für sarkasmus sind die leute einfach noch nicht reif genug...

Tschuri Cazzino
 
00
14.4.2012, 05:44
Laughing Magician
00

aber jetzt mal im ernst:

bei mir hat jemand, der anderen das wohl wichtigste recht - das recht auf leben nimmt - so ziemlich alle rechte verspielt.

wenn mir jetzt wer kommt, daß ihre schuld nicht bewiesen sei, möchte ich fragen, wie wahrscheinlich es denn ist, daß sie es wirklich nicht war? ein schneeball in der sauna hat bessere chancen.

Charles Xavier
00
11.9.2011, 15:38
Ah ja.

Noch bevor jemand (rechtskräftig) verurteilt wird, ist er bei dir schon unten doch. Verstehe.

So wie der 80-jährige Vater, der seine Töchter angeblich vergewaltigt hat, von Medien bereits als "Fritzl 2" etc. bezeichnet wurde, da hast du sicher auch geschrieen: "Hängt's ihn auf"?! Jetzt ist er frei. Blöd ...

Und wenn dann jemand verurteilt wird, ist für dich klar: Ein Mörder ist halt ein Mörder. Ein Psychopath, ein Mensch, der (fast) alle Rechte verliert.

Klar, die Hintergründe sind dir egal, den kann man an den Pranger stellen, beschimpfen; öffentlich bezeichnen, wie es Journalisten(?) und Stammtisch-Trankler wollen.

Ich wünsch dir nur eines: Dass dir das mal passiert, dass du in die Medien kommst. Und zwar egal, ob schuldig oder nicht.

verleih nix
01
unrecht mit noch größerem unrecht vergelten?

mit derartigen konzepten sollten sie ihr glück eher in den usa versuchen. seit dem ende des mittelalters sieht man das hier anders.

Timagoras
 
01
"bei mir hat jemand, der anderen das wohl wichtigste recht - das recht auf leben nimmt - so ziemlich alle rechte verspielt"

.
bei Ihnen vielleicht (und das ist Ihr gutes privates recht).
aber in einem rechtsstaat ist das eben anders ...

aunty
01

das ist aber nicht richtig.

die frau wird mit ziemlicher sicherheit verurteilt, und ins gefängnis gehen. das nimmt ihr nicht das recht, gegen beleidigungen und untergrife vorzugehen.

das unterscheidet eine zivilisierte gesellschaft von barbaren.

Laughing Magician
00

man fragt sich halt, wie zivilisiert es ist, eine beziehung mit mord zu beenden.

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